Dies ist eine Diskussion zu Dürfen Leserkommentare willkürlich gelöscht werden? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Dürfen Leserkommentare willkürlich gelöscht werden? Damit meine ich nicht etwa solche Leserkommentare, die Beleidigungen o.ä. enthalten, sondern ganz normale Leserkommentare, die der Zeitung vielleicht nicht in den Kram passen (aus welchen Gründen auch immer). Ich gehe ja davon aus, dass für die Online-Zeitungen und Blogs nichts anderes gilt als für Forenbetreiber. Aber ist dem wirklich so? Ich habe leider keine Urteile speziell dazu gefunden. Zusatzfrage: Kann eine Online-Zeitung sich dahingehend absichern, dass sie in ihre Nutzungsbedingungen schreibt, dass Beiträge gelöscht werden können und kein Recht auf Veröffentlichung besteht? Oder wäre ein solcher Passus ungültig?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Dürfen Leserkommentare willkürlich gelöscht werden? Das Berliner Pressegesetz schreibt nichts über Leserbriefe vor: Berliner Pressegesetz Unter diesem Stichwort findet man lediglich die Pflicht zum Abdruck von Gegendarstellungen. Für Leserbriefe gibt es diese Pflicht nicht - es dominiert hier die Presse- und Veröffentlichungsfreiheit nach Artikel 5 GG: Der Verleger bestimmt, was er verbreitet, nicht der Staat und auch nicht der Leser (da hätte er ja viel zu tun bei einer Auflage von 400.000 wie bei der WAZ :-). Witzig und aufschlussreich hier aber schon diese Nicht-Einschränkung der Pressefreiheit: "§ 4. Die vorstehenden Bestimmungen räumen dem Medienmitarbeiter nicht das Recht ein, die Veröffentlichung eines von ihm verfaßten Beitrages oder einer Darbietung, an deren inhaltlichen Gestaltung er mitgewirkt hat, zu erzwingen." Mediengesetz mit Novelle 2005. Aber auch im aktuellen Telemediengesetz – Wikipedia finde ich keine Pflicht, Leserbriefe zu veröffentlichen. Im Gegenteil ist die automatisch Verbreitung von Leserbriefen in der Kritik: Telemediengesetz – Wikipedia Gruß aus Berlin, Gerd PS. Völlig anders kann die Lage aussehen, wenn ein Poster einen Nutzungsvertrag (inkl. Schreibrechten) mit einem Forum hat. Dazu gibt es Urteile anlässlich von Sperrungen und Löschungen. Das hat aber mit reinen Lese-Rechten (Abo) überhaupt nichts zu tun erstmal. |
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| AW: Dürfen Leserkommentare willkürlich gelöscht werden? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| leserkommentare, meinungsfreiheit, online-zeitung, willkür, zensur |
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