Dies ist eine Diskussion zu Druckdaten Eigentum der Druckerei ? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Druckdaten Eigentum der Druckerei ? |
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| AW: Druckdaten Eigentum der Druckerei ? Zitat:
(Es sei denn, es bestünde ein vertraglicher Anspruch darauf...) Im übrigen: mit den Daten von Druckerei A kann der Kunde bei Druckerei B herzlich wenig anfangen. Wie Du schon schreibst: die Druckerei erstellt aus den vom Kunden angelieferten Daten die Daten, sie sie für den Druckauftrag in ihrem Haus braucht. Diese sind speziell auf Parameter von Belichter, Papier, Druckmaschine usw. optimiert und für den Workflow der Druckerei aufbereitet. Eine andere Druckerei kann damit überhaupt nichts anfangen und wird schon aus Gründen der Qualitätssicherung aus den Kundendaten stets ihre eigenen Druckdaten erstellen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Druckdaten Eigentum der Druckerei ? Die Druckerei A nimmt die Anpassung an Folie / Papier, Maschine usw. erst bei der Plattenerstellung vor. Druckerei B ist meinetwegen in Osteuropa ansässig und ist 70% günstiger (Abweichungen im Druckergebnis werden hingenommen). Spielt keine Rolle, der Kunde möchte seine Daten und zwar in der optimierten Form. Wie ist die Rechtslage. Sind die Daten Eigentum der Druckerei oder ist die Optimierung der Daten eine Dienstleistung, die der Kunde bereits für den ersten Druck in A bezahlt hat? Vertraglich ist diesbezüglich nichts geregelt! |
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| AW: Druckdaten Eigentum der Druckerei ? Zitat:
Die Druckerei - wenn sie ihr Geld wert ist jedenfalls - nimmt die Anpassungen bei der Aufbereitung der Druckdaten vor. Zitat:
Die Druckdaten sind von Druckerei A für den Workflow in Druckerei A optimiert. Druckerei B kann mit den Druckdaten von Druckerei A in 95 Prozent aller Fälle überhaupt nichts anfangen. (Von der Frage mal ganz abgesehen, ob die Daten von A überhaupt zu B kompatibel wären...) Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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