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Domaininhaber wurde ohne Zustimmung geändert!

Dies ist eine Diskussion zu Domaininhaber wurde ohne Zustimmung geändert! innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 12:22
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Domaininhaber wurde ohne Zustimmung geändert!

Hallo,

ich würde gerne etwas über das Domainrecht in Erfahrung bringen.

Domaininhaber (A) hat zu gewerblichen Zwecken Domains auf seinen Namen
registieren lassen. Nach Beendigung seiner Tätigkeit als Geschäftsführer
wurden alle Domains von Domaininhaber (A) auf den Partner überschrieben ohne Einverständnis von Domaininhaber (A).

Ist dies Rechtens?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 12:29
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AW: Domaininhaber wurde ohne Zustimmung geändert!

Erstens:
Beachten Sie bitte die Forenregeln hinsichtlich der fiktiven Darstellung von Sachverhalten. Benutzen Sie also nicht die "Ich-Form".
Zweitens:
Es wäre wirklich hilfreich, die Mittel der Deutschen Sprache, was die Groß- und Kleinschreibung angeht, zur deutlicheren Lesbarkeit Ihrer Beiträge zu nutzen.

Danke!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2011, 12:38
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AW: Domaininhaber wurde ohne Zustimmung geändert!

Zitat:
Zitat von mknf Beitrag anzeigen
Erstens:
Beachten Sie bitte die Forenregeln hinsichtlich der fiktiven Darstellung von Sachverhalten. Benutzen Sie also nicht die "Ich-Form".
Zweitens:
Es wäre wirklich hilfreich, die Mittel der Deutschen Sprache, was die Groß- und Kleinschreibung angeht, zur deutlicheren Lesbarkeit Ihrer Beiträge zu nutzen.

Danke!
danke für den tippppppp....
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  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 04:23
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AW: Domaininhaber wurde ohne Zustimmung geändert!

Zitat:
Zitat von shrekisback Beitrag anzeigen
Domaininhaber (A) hat zu gewerblichen Zwecken Domains auf seinen Namen registieren lassen.
In seiner Funktion als Geschäfsführer für die Firma? Dann darf der neue Chef das ändern. Oder als Privatperson für eigene gewerbliche Zwecke? Dann gilt sowas Ähnliches wie hier:

"Wichtiger Hinweis: wenn Sie selbst einen Inhaberwechsel durchführen, dann stellen Sie sicher, dass Ihnen das Einverständnis des bisherigen und des neuen Inhaber vorliegen. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, fordern wir solche Unterlagen als Nachweis an. Liegen diese nicht vor, dann müssten wir den Wechsel als nicht autorisiert einstufen und den vorherigen Zustand wiederherstellen."

Ich würde also sagen: Es müssten zunächst "Streitigkeiten" angemeldet werden beim Webspace-Provider, beim Hoster der Website oder bei der DENIC. Dort heißt das wohl "Dispute-Antrag". Siehe auch in dieser munt'ren Quelle.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Üblich ist wohl folgender Weg:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätige ich, Inhaber der o. a. Domain(s) zu sein und bitte um Übertragung der o. a. Domains
auf den ebenfalls o.a., neuen Domain-Inhaber.
Ich beauftrage Sie hiermit, beim zuständigen NIC eine Domain-Inhaber-Änderung mit o. a. Daten zu
veranlassen. Ich bin darüber informiert, dass ich mit Abgabe der Domain an den neuen Domain-Inhaber
alle weiteren Rechte an der o. a. Domain verliere.
Als Autorisierung erhalten Sie als Anlage eine Kopie meines Personalausweises.
Mit freundlichem Gruß,"

http://power-netz.de/downloads/inhaberwechsel.pdf
__________________
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domaininhaber, domainrecht, kk-antrag

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