Dies ist eine Diskussion zu Dogmatik Rundfunkfreiheit innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Dogmatik Rundfunkfreiheit Ich schreibe z.Z. meine vorbereitende Seminararbeit und verzweifle gerade so ein wenig am Aufbau, da die Rundfunkfreiheit ja so ein kleiner Pascha in der Grundrechtsstruktur ist ... Und zwar: Ich bin mir nicht sicher bei den Punkten "Dienende Freiheit und Ausgestaltung". Ich würde die dienende Freiheit beim sachlichen Schutzbereich ansprechen, da es ja eigentlich der Gegensatz zur Konzeption des subjektiven Abwehrrecht ist? (übertrieben gesprochen, ne leichte Mischform ist ja da) Die Ausgestaltung, wo gehört die dann hin? Weil diese ist ja irgendwie in einem Atemzug mit der objektivrechtlichen Konzeption zu verstehen oder nicht? Oder diskutiere ich das dann beim Eingriff? Ich bin da wirklich etwas überfragt, und die Struktur möchte mein Kopf auch noch nicht so ganz verstehen. ![]() ![]() Wäre toll, wenn jmd. vllt einen Artikel o.ä. hat, in dem die Dogmatik mal für "Dummies" erklärt wird. Oder vllt. kann es mir ja jmd. in simpler Sprache erklären. Bin für alles offen. Vielen Dank schon mal an alle, die sich beteiligen. Mit freundlichen Grüßen. |
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| AW: Dogmatik Rundfunkfreiheit Puh, das liegt alles ganz schön weit zurück. Der Großteil, wenn nicht sogar alles was die Dogmatik bei der Rundfunkfreiheit angeht, ist ja vom BVerfG in den einzelnen Urteilen entwickelt worden. Hast du dir die schon angesehen? |
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| AW: Dogmatik Rundfunkfreiheit Ja, das hab ich bereits getan. Auch schon viele Zeitschriftenartikel gelesen, aber irgendwie will ich es noch nicht so ganz verstehen :/ |
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| AW: Dogmatik Rundfunkfreiheit Naja, der Begriff "dienende Freiheit" erklärt sich ja gewissermaßen von selbst. Das hat ja das BVerfG in einer der ersten Rundfunkentscheidungen entwickelt. Art. 5 GG gewährt eben nicht nur nen Schutz sondern fordert auch was vom Rundfunk- so 4. Gewalt im Staat etc. Was "Ausgestaltung" in dem Zusammenhang heißen soll, weiß ich nicht. Also seiner Zeit, wo ich noch Seminararbeit zum Rundfunkrecht geschrieben hab, da hab ich ganz gut mit dem Hesse- "Rundfunkrecht" werkeln können. Das ist eig. ganz gut geschrieben. Vll. steht da ja was drin. |
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