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Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung?

Dies ist eine Diskussion zu Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 08:37
V.I.P.
 
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Question Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung?

Angenommen Frau A gerät aufgrund ihres gewalttätigen Ex in die Mühlen der Justiz bezüglich Umgangsrecht und einstweilige Anordnung. Da einige ungeheuerliche Dinge passieren überlegt sie, ob sie sich damit an die Presse wendet (wurde ihr schon mehrmals geraten). Sie kann das meiste was sie vorbringen würde (ca. 90%) belegen (Zeugen, Gerichtsunterlagen, Strafakte) Nun wurde ihr gesagt das man sie wegen Verleumdung anzeigen könnte. Ist dem tatsächlich so? Kann sie für eine nachweisbare Tatsachenbehauptung angezeigt oder, besser gesagt, verurteilt werden?

Was müsste Frau A beachten, wenn sie die Medien einschalten möchte?
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #2 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 06:51
V.I.P.
 
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AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung?

Wenn du deinen Text anschaust, wirst du sehen, dass der Begriff Verleumdung blau ist und anklickbar. Per "read more" erfährst du mehr darüber.

Stimmen die Tatsachen alle, dann fallen beide §§ flach, also
§ 186 Üble Nachrede und § 187 Verleumdung.

Aber nicht unbedingt auch § 185 Beleidigung
"Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Jedenfalls gibt es noch § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
"Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."

Wer also ein wahre Tatsache verbreitet in der Absicht, wen zu beleidigen, der beleidigt meist strafwürdig. Das sollte er sich also vorher überlegen.

Und wer sich zudem noch unsicher ist, ob alle seine Tatsachen-Behauptungen stimmen, sollte vorher viel Geld bunkern, bevor er etwas verbreitet - oder für weniger Geld einen Fachmann anheuern. Ich empfehle A: einen Anwalt, B: einen Lektor oder Redakteur.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 08:26
V.I.P.
 
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AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Und wer sich zudem noch unsicher ist, ob alle seine Tatsachen-Behauptungen stimmen, sollte vorher viel Geld bunkern, bevor er etwas verbreitet - oder für weniger Geld einen Fachmann anheuern. Ich empfehle A: einen Anwalt, B: einen Lektor oder Redakteur.

Gruß aus Berlin, Gerd
Die Person wäre sich zu 100% sicher das das was sie sagt stimmt, nur kann sie es nur zu 90% belegen, da ein kleiner Teil in vier Augen Gesprächen passierte und man das natürlich nicht beweisen kann.

Der Person ginge es auch nicht ums Beleidigen sondern darum, auf gewisse Missstände aufmerksam zu machen
__________________
Zitat:
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  #4 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 09:56
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AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung?

Wer Nerven, Geld und Freunde hat, und Anwälte, kann locker vom Hocker umstrittene Tatsachenbehauptungen in die Welt blasen.

Der Verlag der Bild-Zeitung beschäftigt dafür Spitzenkräfte, eine davon kenne ich. Die kannst DU nicht bezahlen!

Aus diesem Grunde verbreite ich auch nur weniger umstrittene Tatsachenbehauptungen.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Bevor ich das vergesse: Man kann auch mit völlig korrekten, aber dummerweise öffentlichen Tatsachenbehauptungen locker mal 50.000,- Euro Schmerzensgeld los werden, wenn man damit die Persönlichkeitsrechte eines Anderen verletzt. Kuchst du da:
http://de.wikipedia.org/wiki/Esra_(Roman)
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  #5 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 10:04
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AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Aus diesem Grunde verbreite ich auch nur weniger umstrittene Tatsachenbehauptungen.
Ich wiederhole es gerne noch mal, der größte Teil ist durch offizielle Unterlagen zu belegen! Andere Sachen könnte man dann evtl. auch weglassen. Es geht also nicht um umstrittene Tatsachenbehauptungen. Was belegbar ist, ist nicht umstritten und ein Gerichtsprotokoll oder ein Beschluss sind unter anderem wohl nicht als umstritten anzusehen, sondern als Fakt. Es ist schwer hier genauer auf alles einzugehen. Es geht auch nicht darum sich zu profilieren (persönliche Nennung ist Person A nicht wichtig) es geht darum auf einen Missstand hinzuweisen, der leider viel zu oft vorkommt. Es gibt auch Studien die sich genau mit diesem Missstand befassen. Um den Gesetzgeber und Entscheidungsträger etwas aufzurütteln bedarf es aber wohl mehr als wissenschaftlichen Studien, ohne das breite Interesse der Öffentlichkeit (die diese Missstände nicht kennt) wird sich nichts tun und ohne das sich etwas tut befinden sich bestimmte Menschen in bestimmten Situation dauerhaft in Gefahr für Psyche, Leib und Leben.
__________________
Zitat:
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  #6 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 10:27
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AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung?

Wer das Ziel hat, "Gesetzgeber und Entscheidungsträger etwas aufzurütteln", sollte nicht so fahrlässig sein, vor lauter Eifer schon im Vorfeld sämtliche Begriffe durcheinander zu wirbeln:
Zitat:
Es geht also nicht um umstrittene Tatsachenbehauptungen. Was belegbar ist, ist nicht umstritten ...
Dümmer geht's ja nimmer! Umstritten ist eine Tatsache so lange, wie ein Anderer sie bestreitet!!!

Wer das kleine Einmaleins der öffentlichen Auseinandersetzung nicht beherrscht (also du!), sollte ohne rechtlichen Rat die heimische Couch nur unter Umständen verlassen, die wiederum ärztlichen Rat bedürfen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #7 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 21:28
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AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Dümmer geht's ja nimmer! Umstritten ist eine Tatsache so lange, wie ein Anderer sie bestreitet!!!
Das geht mir ziemlich am Allerwertesten vorbei ob eine gewisse Person in dieser Sache etwas bestreitet, da es zweifelsfrei nachgewiesen ist. Es geht auch nicht um die Bedeutung des Wortes "umstritten". Es geht um nachweisbare Fakten, wenn eine Person behauptet der Himmel sei lila-pink-orange dürfte das auch kaum Auswirkungen auf irgendetwas haben und ebenso geht es hier einfach um Fakten. Somit dürfte jede Nachrichtensendung "umstritten" sein und folglich nicht gesendet werden, Stern TV, Spiegel TV usw... müssten sofort eingestellt werden, wenn man NIE eine umstrittene Sache in den Medien bringen dürfte.
Du darfst mich gerne für dumm halten, jeder hat ein Recht auf seine Meinung und Du kennst mich nicht. Auf meiner Couch saß ich allerdings seit Monaten schon nicht mehr! Ich hoffe das schockiert jetzt nicht das ich die einfach so verlasse!
__________________
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