Dies ist eine Diskussion zu Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Was müsste Frau A beachten, wenn sie die Medien einschalten möchte?
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| AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung? Wenn du deinen Text anschaust, wirst du sehen, dass der Begriff Verleumdung blau ist und anklickbar. Per "read more" erfährst du mehr darüber. Stimmen die Tatsachen alle, dann fallen beide §§ flach, also § 186 Üble Nachrede und § 187 Verleumdung. Aber nicht unbedingt auch § 185 Beleidigung "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Jedenfalls gibt es noch § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises "Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht." Wer also ein wahre Tatsache verbreitet in der Absicht, wen zu beleidigen, der beleidigt meist strafwürdig. Das sollte er sich also vorher überlegen. Und wer sich zudem noch unsicher ist, ob alle seine Tatsachen-Behauptungen stimmen, sollte vorher viel Geld bunkern, bevor er etwas verbreitet - oder für weniger Geld einen Fachmann anheuern. Ich empfehle A: einen Anwalt, B: einen Lektor oder Redakteur. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung? Zitat:
Der Person ginge es auch nicht ums Beleidigen sondern darum, auf gewisse Missstände aufmerksam zu machen
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| AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung? Wer Nerven, Geld und Freunde hat, und Anwälte, kann locker vom Hocker umstrittene Tatsachenbehauptungen in die Welt blasen. Der Verlag der Bild-Zeitung beschäftigt dafür Spitzenkräfte, eine davon kenne ich. Die kannst DU nicht bezahlen! Aus diesem Grunde verbreite ich auch nur weniger umstrittene Tatsachenbehauptungen. Gruß aus Berlin, Gerd PS. Bevor ich das vergesse: Man kann auch mit völlig korrekten, aber dummerweise öffentlichen Tatsachenbehauptungen locker mal 50.000,- Euro Schmerzensgeld los werden, wenn man damit die Persönlichkeitsrechte eines Anderen verletzt. Kuchst du da: http://de.wikipedia.org/wiki/Esra_(Roman) |
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| AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung? Zitat:
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| AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung? Wer das Ziel hat, "Gesetzgeber und Entscheidungsträger etwas aufzurütteln", sollte nicht so fahrlässig sein, vor lauter Eifer schon im Vorfeld sämtliche Begriffe durcheinander zu wirbeln: Zitat:
Wer das kleine Einmaleins der öffentlichen Auseinandersetzung nicht beherrscht (also du!), sollte ohne rechtlichen Rat die heimische Couch nur unter Umständen verlassen, die wiederum ärztlichen Rat bedürfen. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Darstellung von (belegbaren) Tatsachen - wirklich Verleumdung? Zitat:
Du darfst mich gerne für dumm halten, jeder hat ein Recht auf seine Meinung und Du kennst mich nicht. Auf meiner Couch saß ich allerdings seit Monaten schon nicht mehr! Ich hoffe das schockiert jetzt nicht das ich die einfach so verlasse!
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