Dies ist eine Diskussion zu Darf man den Papst auf Flyern ect. abbilden? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Darf man den Papst auf Flyern ect. abbilden? endlich habe auch ich meinen Weg in dieses Forum gefunden! Man zögert ja generell länger mit einer Anmeldung, während man es mit Google versucht, und dann doch hier landet. ![]() Ich würde gerne wissen, in wie weit es rechtlich erlaubt ist, Bilder des Papstes (Benedikt) auf Flyern oder ähnlichem zu drucken, um es dann anschließend in der Öffentlichkeit zu verteilen. Selbstverständlich davon ausgehend, dass der Papst nicht negativ dargestellt wird, weder direkt, noch indirekt. Wäre euch einer Antwort sehr verbunden! :-) Grüße Der Hafenjunge (oder eben Daniel ! |
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| AW: Darf man den Papst auf Flyern ect. abbilden? dani, mien jung, wat hät ji denn fö met dey fleiers...? oder anders: es kommt sicher auf den sinn und zweck der flyer an. will man ein haarwasser bewerben oder eine esotherischen wochenzirkel, so wird man sicher probleme kriegen. wenn es aber um eine irnformation um den neusten hirtenbrief des papstes geht... da fällt es unter die pressefreiheit. |
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| AW: Darf man den Papst auf Flyern ect. abbilden? Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Darf man den Papst auf Flyern ect. abbilden? Hallo, vielen Dank für eure Antworten! Der Papst als solcher fällt also unter die Kategorie "Person des öffentlichen Interesses" und kann daher problemlos verwendet werden, vorrausgesetzt die Bildrechte sind bezahlt? Gruß |
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| AW: Darf man den Papst auf Flyern ect. abbilden? Zitat:
Man darf aber nicht den Kontext aus dem Auge verlieren. Wird die Person beispielsweise durch den im Bezug zum Bild stehenden Kontext verunglimpft, spielen sicher noch andere Parameter eine Rolle. |
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| AW: Darf man den Papst auf Flyern ect. abbilden? Moment, die Schutzrichtungg vom KUG greift hier nur dahingehend, dass man mit dem Papst selbst keinen Stress bekommt. Ne andere Frage ist es aber, ob nicht Rechte des Urhebers des zu verwendeten Bildes dem Vorhaben im Wege stehen. Es ist also, wie TomRohwer schrieb, ne Frage nach dem Nutzungsrecht/ Schranke des Urheberrechts. |
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