Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Darf das Foto veröffentlicht werden?

Dies ist eine Diskussion zu Darf das Foto veröffentlicht werden? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 00:36
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 8
Keine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Darf das Foto veröffentlicht werden?

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forenbereich.

Folgende Situation:

Person A ist Schüler (volljährig). Es findet eine Versammlung der Jahrgangsstufe statt, wobei jeder Schüler dieser Jahrgangsstufe Anwesenheitspflicht hat (sonst: unentschuldigte Fehlstunden im Zeugnis). Insgesamt finden sich so etwa 100 Schüler zusammen. Bei dieser Versammlung werden von der Schule aus (ein Lehrer macht sie) Fotos für die Zeitung bei der Versammlung gemacht. Auf diesem Foto ist auch Schüler A abgebildet, der allerdings ohne Anwesenheitspflicht nie zu der Versammlung erschienen wäre und absolut dagegen ist, dass er auf diesem Bild zu sehen ist.


Eigener Erklärungs-Versuch:

Grundsätzlich muss man es sich nicht gefallen lassen auf einem Foto veröffentlicht zu werden, wenn man das nicht eingewilligt hat. Nach § 23 KunstUrhG ist das aber anders, wenn es sich um eine Versammlung handelt. Nun gab es wegen der Anwesenheitspflicht aber gar nicht die Möglichkeit dem Bild zu entkommen.
Hat Person A hier irgendeine Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen oder Klage einzureichen? Kann Person A sich wenigstens in irgendeiner Form zensieren lassen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 05:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Darf das Foto veröffentlicht werden?

>Nun gab es wegen der Anwesenheitspflicht aber gar nicht die Möglichkeit dem Bild zu entkommen.

Nun, ich kenne da mehrere. So genügt es, sich neben die Kamera zu stellen. Der Anwesenheitspflicht wäre man damit ebenfalls nachgekommen.

Gruß aus Berlin, Gerd
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 13:12
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 8
Keine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pimeys hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Darf das Foto veröffentlicht werden?

Die Fotos wurden gemacht während jemand einen Vortrag hielt. Man hatte einen Sitzplatz den man nicht einfach so verlassen konnte/durfte.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 01:01
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Darf das Foto veröffentlicht werden?

Wenn ein Foto von der Veranstaltung gemacht wurde, das alle oder fast alle 100 Schüler zeigt, handelt es sich unter Umständen bei einem einzelnen Abgebildeten um "Beiwerk" im Sinne von §23 Satz 2 KUrhG, oder aber zum Beispiel auch um ein Foto einer "Versammlung" oder einem "ähnlichen Vorgang" im Sinne von §23 Satz 3 KUrhG.

Und das ist dann ein Ausnahmetatbestand vom "Recht am eigenen Bild".

Zitat:
Nun gab es wegen der Anwesenheitspflicht aber gar nicht die Möglichkeit dem Bild zu entkommen.
Das KUrhG verlangt nirgendwo, daß die Teilnehmer einer Versammlung freiwillig an der Versammlung teilnehmen müssen.

Das tun sie z.B. bei einem öffentlichen Gelöbnis der Bundeswehr auch nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Darf Firma das Foto von Azubi A weiter nutzen? Medienrecht und Presserecht 10.05.2010 05:47
Darf Firma mein Foto weiternutzen? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 05.05.2010 17:19
BVerfG: Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden Nachrichten: Recht & Gesetz 16.07.2008 15:47
Maßnahme vom Arbeitsamt, Daten und Foto werden an alle kursteilnehmer weitergegeben Datenschutzrecht 10.12.2007 23:04
Foto eines unter 18Jährigen von einer Demonstration veröffentlicht Medienrecht und Presserecht 19.05.2007 10:47





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medienrecht und Presserecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN