Dies ist eine Diskussion zu Creative Commons-Lizenz (kommerzielle Verwendung von Bild im Artikel) innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Creative Commons-Lizenz (kommerzielle Verwendung von Bild im Artikel) Folgende Frage. bei Flickr kann man mit der Advanced Search nur nach Inhalten mit einer Creative Commons-Lizenz suchen und zwar sogar nach Inhalten zur kommerziellen Nutzung. Also eine cc-by Lizenz (nur Namensnennung) http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/ Darf ein Redakteur nun z.B. ein Bild von einem Basketballspieler, was dort gefunden wird (mit cc-by Lizenz) nun in einem Artikel auf einem kommerziellen Portal verwenden? Und wenn ja - wie muss man es kennzeichnen? Foto: Vorname, Nachname (cc-by) zum Beispiel? Liebe Grüße und schon mal vielen Dank! |
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| AW: Creative Commons-Lizenz (kommerzielle Verwendung von Bild im Artikel) Das steht in der entsprechenden Lizenz. |
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| AW: Creative Commons-Lizenz (kommerzielle Verwendung von Bild im Artikel) Dort steht nur: # Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen. Am Einfachsten ist es, einen Link auf diese Seite einzubinden. # Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten. # Diese Lizenz lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt. Könnte jemand mal ein Beispiel eines Bildes mit Quellenangabe zeigen? |
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| AW: Creative Commons-Lizenz (kommerzielle Verwendung von Bild im Artikel) Zunächst mal ist ohnehin fraglich ob und inwieweit solche Lizenzen in Deutschland Gültigkeit haben. Zitat:
Zitat:
Lange Rede, kurzer Sinn: am besten besorgt sich ein Gewerbetreibender Bilder bei einer Bildagentur. Das ist auch nicht teuer, aber die Rechtefrage ist geklärt. |
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| AW: Creative Commons-Lizenz (kommerzielle Verwendung von Bild im Artikel) Zitat:
Urheberrechtsgesetz Abschnitt 4 Inhalt des Urheberrechts Unterabschnitt 1 Allgemeines § 11 Allgemeines Unterabschnitt 2 Urheberpersönlichkeitsrecht § 12 Veröffentlichungsrecht § 13 Anerkennung der Urheberschaft § 14 Entstellung des Werkes
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| Die Antworten klären m.E. nicht, wie es sich mit den Persönlichkeitsrechten des Abgebildeten verhält. S. a. Beitrag FLICKR-Bilder unter Creative Commons Lizenz Bei einer Verwendung von Bildern mit CC-by Lizenz bleibt doch immer noch offen, ob der Abgebildete einer Veröffentlichung zustimmt bzw. zugestimmt hat und sollte es hier Unklarheiten geben, würde ich eher auf die Veröffentlichung verzichten. Wobei dies eigentlich grundsätzlich eine Veröffentlichung, auch im redaktionellen Zusammenhang, wenn die Website ansich kommerziell - also mit der Absicht Einnahmen zu erzielen -betrieben wird, verhindert. ![]() Oder gibt es hierzu zum Thema "kommerziell" eine eindeutige, dem entgegen sprechende, rechtliche Deutung? |
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| AW: Creative Commons-Lizenz (kommerzielle Verwendung von Bild im Artikel) Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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