Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Bildnutzungsrechte

Dies ist eine Diskussion zu Bildnutzungsrechte innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 12:56
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Question Bildnutzungsrechte

Hallo,

Ich habe schon das Forum hier durchforstet und mich auch in den Gesetzen erkundigt, wurde aber nicht schlau, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Wenn ein Online-Magazin Bilder für Artikel verwenden will, zum Beispiel von Videospielen, die in einer Pressemitteilung des Publishers versendet wurden, muss dann noch einmal die ausdrückliche Erlaubnis der jeweiligen Firma eingeholt werden?
Und wenn auf der Seite schließlich noch Werbung (z.B. GoogleAds) eingeblendet wird und es heißt, dass die Bilder nur für nicht-kommerzielle Zwecke bestimmt sind, dürfen sie dann trotzdem verwendet werden?
Sollten denn Verträge mit den Bildeignern für die Nutzung abgeschlossen werden, um sich abzusichern, auch wenn alle Artikel kostenlos zugänglich sind?
Danke für hilfreiche Antworten!

Grüße,
DasDing
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  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 17:04
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AW: Bildnutzungsrechte

Zitat:
Zitat von DasDing Beitrag anzeigen
muss dann noch einmal die ausdrückliche Erlaubnis der jeweiligen Firma eingeholt werden?
Wenn die Verwendung in keinem Zusammenhang mit der Pressemitteilung steht, ja. Pressemitteilungen unterliegen dem Urheberrecht.

Zitat:
Zitat von DasDing Beitrag anzeigen
Und wenn auf der Seite schließlich noch Werbung (z.B. GoogleAds) eingeblendet wird und es heißt, dass die Bilder nur für nicht-kommerzielle Zwecke bestimmt sind
Seit wann werden PM mit einem Hinweis auf urheberrechtliche Ansprüche herausgegeben?

Zitat:
Zitat von DasDing Beitrag anzeigen
dürfen sie dann trotzdem verwendet werden?
Nein

Zitat:
Zitat von DasDing Beitrag anzeigen
auch wenn alle Artikel kostenlos zugänglich sind?
Dennoch ist die Internetseite aufgrund der Gewinnerzielungsabsicht kommerziell.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 02:25
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AW: Bildnutzungsrechte

Zitat:
Zitat von DasDing Beitrag anzeigen
Wenn ein Online-Magazin Bilder für Artikel verwenden will, zum Beispiel von Videospielen, die in einer Pressemitteilung des Publishers versendet wurden, muss dann noch einmal die ausdrückliche Erlaubnis der jeweiligen Firma eingeholt werden?
Das kommt darauf an, was der Versender der Pressemitteilung dazu mitteilt. Wenn einer Presseinformation Fotos beiliegen, dann wird im Regelfall ein Nutzungsrecht für die Veröffentlichung eingeräumt.

Ob das so ist und ob es eventuell Einschränkungen unterliegt, muß man ggf. den Versender fragen, wenn sich das nicht ausreichend klar aus dem Begleittext oder den Bildinformationen ergibt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 02:28
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AW: Bildnutzungsrechte

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Pressemitteilungen unterliegen dem Urheberrecht.
Den meisten Pressemitteilungen, die mir in meinem bisherigen, etwas über 30jährigen Journalistenleben auf den Tisch gekommen sind, fehlte die nötige Schöpfungshöhe, um überhaupt ein geschütztes Textwerk zu sein.

Davon abgesehen darf man davon ausgehen, daß eine Pressemitteilung mit dem konkludenten Einverständnis verschickt wird, diese zu veröffentlichen.

Das ergibt sich schon aus der "Zweckbestimmungsregel" (§31 UrhG).

Bei Fotos sieht das etwas anders aus, die sind zumindest immer als "einfache Lichtbilder" (§72 UrhG) geschützt, unabhängig von ihrer Schöpfungshöhe. Im Regelfall findet man aber Informationen dazu bei den Fotos.

Wenn nicht: es schadet nichts, vorher zu fragen.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 13:47
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AW: Bildnutzungsrechte

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Davon abgesehen darf man davon ausgehen, daß eine Pressemitteilung mit dem konkludenten Einverständnis verschickt wird, diese zu veröffentlichen.
Aber nicht in einem inhaltsfernen Kontext.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Das ergibt sich schon aus der "Zweckbestimmungsregel" (§31 UrhG).
Irgendeinen coolen Screenshot verwenden, um seine Artikel besser darstehen zu lassen, dürfte nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 15:23
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AW: Bildnutzungsrechte

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Davon abgesehen darf man davon ausgehen, daß eine Pressemitteilung mit dem konkludenten Einverständnis verschickt wird, diese zu veröffentlichen.
Aber nicht in einem inhaltsfernen Kontext.
Ungefähr 95 Prozent allen PR-Materials, Texte wie Fotos, die Redaktionen zugeschickt werden, haben einfach nur den Hinweis "Veröffentlichung honorarfrei! Belegexemplar erbeten!" oder sinngemäß.

Einschränkungen, daß die Veröffentlichung nur in einem Kontext mit dem ursprünglichen PR-Zweck gemacht werden dürfen, sind in der Praxis äußerst selten.

Wenn solche gemacht werden, gelten sie natürlich. Wenn solche Einschränkungen nicht gemacht werden, wird man davon ausgehen dürfen, daß das "presseübliche" gilt, und das bedeutet hier: keine Einschränkungen.

Das ist übrigens auch von Seiten der PR-Treibenden aus logisch - PR-Fotomaterial hat üblicherweise einen Quellenvermerk, der einen Bezug zum Aussender herstellt, und die Anbringung dieses Quellenvermerks wird meistens auch gefordert.

Und das führt dazu, daß der "PR-Zwecke" quasi automatisch auch dann erfüllt wird, wenn ein PR-Foto später einmal aus dem Archiv gefischt und in anderem Zusammenhang verwendet wird. Es steht dann nämlich immer noch dran "Foto: Deutsche Heizkörperwerke AG"...

Zitat:
Irgendeinen coolen Screenshot verwenden, um seine Artikel besser darstehen zu lassen, dürfte nicht mehr den ursprünglichen Zweck erfüllen.
Wer PR-Material an Medien versendet, der weiß ganz genau, daß er sich mit nichts so schnell so gründlich unbeliebt machen kann, als wenn er rumzickt, weil eine Redaktion sein PR-Material in einer nicht 100prozentig genehmen Form verwendet hat.

Solche PR-Quellen kennt jeder Redakteur, wenn er das erste Berufsjahr hinter sich hat, und setzt sie im Hinterkopf auf seine "Blacklist". Und manches Unternehmen wundert sich dann, warum seine PR so erfolglos bleibt.

Kein Wunder - man hat dem Redakteur irgendwann mal "ans Bein gepinkelt", und das vergisst der nicht...
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  #7 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 16:15
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AW: Bildnutzungsrechte

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wer PR-Material an Medien versendet, der weiß ganz genau, daß er sich mit nichts so schnell so gründlich unbeliebt machen kann, als wenn er rumzickt, weil eine Redaktion sein PR-Material in einer nicht 100prozentig genehmen Form verwendet hat.
Texte zu verkürzen oder Bilder zu verkleinern, wenn es aufgrund einer Text- und Bilderflut anderer Absender nicht anders möglich ist, ist nachvollziehbar; aber ein uneingeschränktes Nutzungsrecht muss man einem Medienunternehmen auch nicht einräumen.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.04.2011, 19:52
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AW: Bildnutzungsrechte

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Texte zu verkürzen oder Bilder zu verkleinern, wenn es aufgrund einer Text- und Bilderflut anderer Absender nicht anders möglich ist, ist nachvollziehbar; aber ein uneingeschränktes Nutzungsrecht muss man einem Medienunternehmen auch nicht einräumen.
Muß man nicht, aber bei PR-Fotos ist im Regelfall eine äußerst weitgehende Rechteinräumung nun einmal üblich.
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