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beweisfoto von jufendlichen

Dies ist eine Diskussion zu beweisfoto von jufendlichen innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 19.08.2009, 14:51
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beweisfoto von jufendlichen

A wohnt in einer hochaussiedlung im erdgeschoß.

seitlanger zeit kämpft A darum, das nicht genau vor seiner terrassentur

mit bis zu 10-18kinder gebolzt wird. ex sind die bälle fast in die teraasen geflogen.

A hat versucht mit B zureden ohne erfolg.

darf A die bolzenden fotografieren, zur beweissicherung??

danke in voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2009, 00:22
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AW: beweisfoto von jufendlichen

Klar darf er das. Nur Tonaufnahmen sind verboten ohne Einverständnis der Aufgenommenen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2009, 17:23
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AW: beweisfoto von jufendlichen

Zitat:
Zitat von lilab401
seitlanger zeit kämpft A darum, das nicht genau vor seiner terrassentur

mit bis zu 10-18kinder gebolzt wird. ex sind die bälle fast in die teraasen geflogen.
Schon ein Held, dieser A.

Zitat:
A hat versucht mit B zureden ohne erfolg.
Was hat "B" auch mit den 10-18 Kindern zu schaffen?

Zitat:
darf A die bolzenden fotografieren, zur beweissicherung??
Dem könnte das APR der Kinder entgegenstehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2009, 00:04
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AW: beweisfoto von jufendlichen

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Klar darf er das. Nur Tonaufnahmen sind verboten ohne Einverständnis der Aufgenommenen.
Nö. Sind sie nicht.

Verboten ist es nur, unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort Dritter aufzunehmen. (Darüber hinaus ist die Weitergabe auch nur nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.)

Was auf einem Bolzplatz gebrüllt wird, ist öffentliche Äußerung und darf aufgezeichnet werden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 21.08.2009, 00:07
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AW: beweisfoto von jufendlichen

Zitat:
Zitat von lilab401
A wohnt in einer hochaussiedlung im erdgeschoß.

seitlanger zeit kämpft A darum, das nicht genau vor seiner terrassentur

mit bis zu 10-18kinder gebolzt wird. ex sind die bälle fast in die teraasen geflogen.

A hat versucht mit B zureden ohne erfolg.
Wer ist B?

Zitat:
darf A die bolzenden fotografieren, zur beweissicherung??
Ja.

Aber wie wäre es, wenn sich A lieber mit den 10 bis 18 Kindern zusammensetzt und korrektes Deutsch lernt?

Anschließend, wenn lange genug gepaukt wurde, wird dann zur Entspannung gemeinsam Fußball gespielt. A könnte dabei den Schiedsrichter machen.

;-)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 26.08.2009, 12:19
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AW: beweisfoto von jufendlichen

B sind jugendliche von 12-18
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Alt 26.08.2009, 17:03
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AW: beweisfoto von jufendlichen

Zitat:
Zitat von grisa
B sind jugendliche von 12-18
Jugendliche sind's übrigens von 14 bis 17. Unter 14 ist man in Deutschland Kind, ab dem 18.Geburtstag Erwachsener.
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