Dies ist eine Diskussion zu beweisfoto von jufendlichen innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| beweisfoto von jufendlichen seitlanger zeit kämpft A darum, das nicht genau vor seiner terrassentur mit bis zu 10-18kinder gebolzt wird. ex sind die bälle fast in die teraasen geflogen. A hat versucht mit B zureden ohne erfolg. darf A die bolzenden fotografieren, zur beweissicherung?? danke in voraus |
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| AW: beweisfoto von jufendlichen Klar darf er das. Nur Tonaufnahmen sind verboten ohne Einverständnis der Aufgenommenen. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: beweisfoto von jufendlichen Zitat:
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| AW: beweisfoto von jufendlichen Zitat:
Verboten ist es nur, unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort Dritter aufzunehmen. (Darüber hinaus ist die Weitergabe auch nur nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.) Was auf einem Bolzplatz gebrüllt wird, ist öffentliche Äußerung und darf aufgezeichnet werden.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: beweisfoto von jufendlichen Zitat:
Zitat:
Aber wie wäre es, wenn sich A lieber mit den 10 bis 18 Kindern zusammensetzt und korrektes Deutsch lernt? Anschließend, wenn lange genug gepaukt wurde, wird dann zur Entspannung gemeinsam Fußball gespielt. A könnte dabei den Schiedsrichter machen. ;-)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: beweisfoto von jufendlichen B sind jugendliche von 12-18 |
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| AW: beweisfoto von jufendlichen Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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