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Berichtigungsanspruch

Dies ist eine Diskussion zu Berichtigungsanspruch innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 12.12.2007, 14:58
Boardneuling
 
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Berichtigungsanspruch

Liebe Nutzer,

laut Wikipedia besteht dann ein Berichtigungsanspruch für einen Betroffenen, wenn der Berichterstattung eine falsche Tatsachenbehauptung zu Grunde liegt. Wie aber verhält es sich, wenn zwar nachweislich eine falsche Tatsachenbehauptung getätigt wurde, Person A hingegen nicht direkt betroffen ist- bspw. weil sich die Berichterstattung auf eine tote Person bezieht, die aber zu Person A in keinem Zusammenhang steht- sind die Berichterstatter trotzdessen verpflichtet, eine Berichtigung vorzunehmen, auch wenn sie dazu von der nicht direkt betroffenen Person A aufgefordert werden?

Mit herzlichem Dank
dufria
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