Dies ist eine Diskussion zu Beleidigung / Pressegesetz innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Beleidigung / Pressegesetz Problem: Beleidigung in einem Blog fällt (leider) unter das Pressegesetz, somit ist keine Strafverfolgung (6 Monate nach Veröffentlichung) mehr möglich. Egal wann der Betroffene den Artikel gelesen hat! Frage: Sehe ich das falsch?! Wie schwerwiegend muss eine Beleidigung sein das eine Strafanzeige nicht nach Presserecht eingestellt werden kann?! Oder sind sonstige Ansätze möglich?! Gruß und Danke Geändert von kla (23.12.2010 um 18:42 Uhr). |
| |||
| AW: Beleidigung / Pressegesetz In unserem Pressegesetz steht Folgendes: Zitat:
Zitat:
Und für Straftaten nach einem anderen Gesetz - z. B. nach dem Stragbesetzbuch, wie § 185 Beleidigung - gelten die eigenen, dort festgelegten Verjährungsvorschriften - nicht die im Pressegesetz. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Beleidigung / Pressegesetz In unserem Pressegesetz steht Folgendes: Zitat:
Zitat:
Und für Straftaten nach einem anderen Gesetz - z. B. nach dem Strafbesetzbuch, wie § 185 Beleidigung - gelten die eigenen, dort festgelegten Verjährungsvorschriften - nicht die im Pressegesetz. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| ||||||
| AW: Beleidigung / Pressegesetz Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Beleidigung / Pressegesetz Zitat:
|
| |||
| AW: Beleidigung / Pressegesetz FJ Strauß versus Augstein jetzt mal vorweggelassen, gibt es einige Ausnahmen wie Nummer 1 und Nummer 2. Wann aber endet eine Veröffentlichung im Internet und beginnt demnach eine presserechtliche Verjährungsfrist? Bei einer Zeitung meines Erachtens mit dem Ende der Auslieferung an Kunden und Kioske. Nur endet diese Frist bei Websites entweder a) mit dem Ende der Verfügbarkeit oder b) mit dem Ende jedlicher Veränderung der Website (fragwürdig, aber denkbar)? Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Beleidigung / Pressegesetz Zitat:
"Landesverrat" bzw. "Geheimnisverrat" greift, wie das Bundesverfassungsgericht 1966 zur "SPIEGEL-Affäre" feststellte, dann nicht mehr, wenn das Staatsgeheimnis bereits "vorveröffentlicht" wurde. Da aber Journalisten nur äußerst selten einen direkten Zugriff auf Staatsgeheimnisse haben, sondern sie eigentlich immer aus der Hand eines Geheimnisträgers erfahren, ist meine Aussage durchaus zutreffend: "Das muß man erstmal hinbekommen, das wird in der Praxis nicht vorkommen." (Das BVerfG hat seine Rechtsprechung bei der "SPIEGEL-Affäre" übrigens anlässlich der "Cicero"-Affäre konsequent weitergeführt.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| ||||
| AW: Beleidigung / Pressegesetz Zitat:
Zitat:
Die Verjährung beginnt mit der Veröffentlichung oder Verbreitung des Druckwerks. Zitat:
Zitat:
Eine Online-Veröffentlichung im Internet beginnt in dem Augenblick, wo die Website mit der Veröffentlichung abrufbar ist. Dieses Datum "gerichtsfest" nachzuvollziehen dürfte sich im Streitfall schwerer erweisen als bei einem Druckwerk, bei dem es Drucker und Grossisten gibt, die als Zeugen befragt werden können. Für den Betreiber einer Website, die den Regelungen des jeweiligen Landespressegesetzes unterliegt, könnte es sich daher lohnen, das Erstveröffentlichungsdatum in geeigneter Weise zu dokumentieren. Allerdings gilt auch die Regel "Im Zweifel für den Angeklagten", insofern wird es auch Sache der Staatsanwaltschaft sein, ggf. nachzuweisen, daß die Angaben des Angeklagten unzutreffend sind, wenn diese nicht von vornherein völlig unplausibel erscheinen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Beleidigung / Pressegesetz Hallo, danke für Eure Antworten! Warum "leider" ! Leider da betroffene nicht unbedingt sofort von einer Beleidigung zu Ihrem Nachteil erfahren. Sonder meist erst durch Dritte, und dies nicht unbedingt vor den 6 Monaten! Daher "leider". Zwecks Pressefreiheit was ist OK und was nicht, da will ich jetzt keine Diskussion vom Stapel treten. Kann alles nachvollziehen, nur sehe ich gerade bei einem Blog oder ähnlichem ein Problem, da es ja unabhängig von einem Eintrag ja erstmal gefunden weden muß! Bsp.: Ich würde einen Blog betreiben, und im Dez. 2010 Personen beleidigen / verleumden usw., aber über eine "robot-datei" und über die "meta tags" sämtliche Suchmaschienen Robots aussperren! Nun lass ich die Seite im Dez 2011 (ein Jahr um Sicher zu sein) die Robots die Seite indexieren! Spätesten im Jan. 2012 ( gehen wir davon aus das die Welt nicht untergeht ) ist es in alles Sumas gelistet!Ergebniss: Im Blog steht "veröffentlicht Dez. 2010", somit strafrechtlich irrelewant! (Bezahlbare) Verfolgung zwecks Privatklage eher aussichtslos! Unabhängig von dem genannten Beispiel, wer sucht schon täglich nach seinem Namen im Netzt?! Gruß und Vorab guten Rutsch! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Pressegesetz vom Bund erlassbar? | Medienrecht und Presserecht | 04.09.2010 22:54 |
| Beleidigung per SMS, was tun? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 18.12.2008 10:33 |
| Beleidigung von Polizisten und Beleidigung durch Polizisten | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 20.04.2008 00:44 |
| Sonderdruck "Das Pressegesetz der Republik Polen" erschienen | Nachrichten: Wissenschaft | 27.03.2008 17:00 |
| Beleidigung in einem Internetforum - Straftatbestand der Beleidigung erfüllt? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 20.07.2005 19:19 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios