Dies ist eine Diskussion zu Backbuch schreiben - Rezeptschutz ? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Backbuch schreiben - Rezeptschutz ? wenn XX ein Backbuch schreiben und dies über einen Verlag veröffentlichen möchte, jedoch nicht genügend Rezepte hat. Kann dann XX aus anderen Backbücher die Rezepte nehmen und neu überarbeiten. Also nach XX-Geschmack abändern? Zum Beispiel etwas andere Zutaten und Mengen angeben. Auch den Titel etwas änderen,so das aus einem Müsliriegel ein Knusperstick wird. Wäre das dann in irgendeiner Form geschützt? |
| |||
| AW: Backbuch schreiben - Rezeptschutz ? Falls ein fremdes Rezept die nötige Schöpfungshöhe hat, um ein urheberrechtlich geschütztes Werk nach § 2 UrHG zu sein, dann muss vor jeglichen § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen der Urheber befragt werden, wenn man das Werk/Rezept veröffentlichen will, und auch dessen Rechteinhaber, als meist dessen Buchverlag. Eine Ausnahme ist die "§ 24 Freie Benutzung (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." Den Unterschied kennt jeder gute Lektor eines guten Buchverlages, oder im Streitfall halt das angerufene Gericht. Vorab schonmal eine Einführung: "Was ist eine freie Benutzung?" Falls man nun laut § 24 ein neues "selbständiges Werk" geschaffen hat (mit der nötigen "Schöpfungshöhe". s. oben) mit seiner freien Benutzung eines fremden Rezepts, dann hat man daran die selben Schutz-Rechte wie jeder andere Urheber einer "persönlichen geistigen Schöpfung", s. § 2 oben. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Backbuch schreiben - Rezeptschutz ? Hallo Gerd, besten Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort. Doch leider bin ich jetzt nicht wirklich schlauer. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss nach §24 ein komplett neues Werk (in diesem Fall ein Rezept) entstehen. Das bedeutet es darf nur eine geringe Ähnlichkeit mit dem Orginal haben. Ist das so richtig? Gruß Uschi-1 |
| |||
| AW: Backbuch schreiben - Rezeptschutz ? Hallo Uschi-1, erstmal ist die einfache Beschreibung von Zutaten kein (Kunst-)Werk, sondern eine nackte Gebrauchsanweisung. Und sowas ist nicht geschützt als Text im Sinne von Zitat:
"Es gibt blumige Ausführungen der Rechtsprechung, wann im Einzelfall eine Schöpfungshöhe gegeben ist. Stichworte sind hier eine individuelle Gedankenführung hoher Individualität und Einzigartigkeit eines Textes, Phantasie und Gestaltungskraft." Und speziell für einfach beschriebene Rezepte könnte (je nach Einzelfall) gelten: "Gebrauchsanweisungen und Merkblätter müssen jedoch besonders viel Phantasie und Gestaltungskraft aufweisen, so der BGH (Haben Sie schon einmal eine phantasievolle Gebrauchsanweisung gesehen?). Somit lässt sich hinsichtlich von Texten im Internet an dieser Stelle keine allgemeingültige Aussage treffen." (ebenda) Soweit zum Text. Kurz noch: Text-Sammlungen können auch geschützt sein, wenn die einzelnen Texte gar nicht geschützt sind, weil sie banal sind. Aber die individuelle intelligente Zusammenstellung kann ein Werk darstellen im Sinne von § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke. Aus einer Rezepte-Sammlung, einer originellen Zusammenstellung, darf man also nur einzelne Rezepte hie und da übernehmen, nicht die Zusammenstellung klauen, am schlimmsten noch in der alten Reihenfolge wie "117 knackige Frühlingssalate", die ich dann als "116 knackige Salate für's Frühjahr" abkupfere. Nun zur Zusammenstellung nicht von Worten, Sätzen und Texten, sondern von Ingredienzien: Diese ist meist geschützt als Patent, wenn es um Medikamente geht, nicht aber als Text. Und nicht, wenn es um Essen und Trinken geht . Deshalb hält Coka Cola auch sein Rezept so geheim, weil es sonst jeder nachmachen, anbieten und verraten dürfte.Ausnahme: "Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel." Selber lesen. Das heißt aber nicht, dass man nicht darüber berichten darf - außer, wenn es sich um geheime Geschäftsgeheimnise geheimer Art handelt! Gruß aus Berlin, Gerd PS. Zu deiner Frage: Du sollst lediglich lassen die Finger von sehr originellen Formulierungen, die evtl. sehr schöpfungshoch sind wie "Sobald man die Wirkung dieser Gewürzkombination mit Parmesane verfeinert, umweht einen ein Duft von Toscana und Ligurischem Meer." Schreibe einfach, "Mit Parmesane schmeckt die Mischung noch mehr ...", und wenn du fair eine Idee zitieren willst, dann schreib halt "Laut Pietro Busconi*) schmeckt die Mischung mit Parmesane noch mehr nach ..." *) Busconi, Pietro, La cucina e la mama en la Toscana, Tratulli-Verlag, Rom 2008, Seite 27 Aber Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt, sondern frei wie Gedanken. Fair ist nur, den Erdenker zu nennen, nötig rechtlich aber nicht.
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Backbuch schreiben - Rezeptschutz ? Guten Morgen Gerd, vielen Dank für die schnelle und sehr gut erklärte Antwort. Jetzt habe ich es verstanden. *freu*Nein, komplett oder in ganzer Serie wird nichts übernommen. Alles wird in eigener Sprache verfasst und selbst die Zutaten nach persönlichem Geschmack abgeändert. Ebenso bekommt das Rezeptkind einen neuen Namen. Auch die gesamt Buch-Zusammenstellung wird nach persönlichen Vorstellung gemacht. Somit wird ja wirklich ein komplett neues Werk erstellt. Vielen Dank nochmals für deine Erklärung. Ich finde es toll, dass es dieses Forum gibt und Menschen die einem Laien unserem §-Dschungel erklären. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Backbuch schreiben - Rezeptschutz ? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 14.03.2011 20:25 |
| Datierung von Schreiben | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 17.10.2010 09:50 |
| Klausuren schreiben | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 26.04.2010 15:59 |
| Schreiben ist ein Wirtschaftsfaktor | Nachrichten: Wissenschaft | 28.10.2009 12:00 |
| Schreiben, obwohl man nichts zu schreiben hat | News, Kritik und Anregungen zum Juraforum.de | 21.06.2007 10:48 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios