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Automatische Voreinstellungen

Dies ist eine Diskussion zu Automatische Voreinstellungen innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 05.06.2010, 10:36
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Automatische Voreinstellungen

Kann eine Internet-Community als Voreinstellung festlegen, dass sich (kostenpflichtige) Mitgliedschaften automatisch verlängern? Angenommen, dies steht in den AGB, ist es nicht dennoch so, dass standardmäßig nicht vorgegeben werden darf, dass das Mitglied automatisch Newsletter zugesandt bekommt, automatisch Verträge verlängert werden etc., sondern dass sich der Anwender grundsätzlich bewusst durch Anklicken des entsprechenden Felds, aktiv dafür entscheiden muss?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.06.2010, 15:45
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AW: Automatische Voreinstellungen

Nein, Verträge dürfen sich automatisch verlängern, solange die gesetzlichen Regelungen dafür eingehalten werden. Siehe beispielsweise Handyverträge.

Im Übrigen stimmt das Mitglied der automatischen Verlängerung bei Vertragsschluss zu, solange die dafür verantwortlichen AGBs rechtsgültig sind.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.06.2010, 16:01
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AW: Automatische Voreinstellungen

Das klingt plausibel. Trotzdem bilde ich mir ein, irgendwo gelesen zu haben, dass diese automatisch gesetzten Häkchen als Voreinstellung nicht so gestaltet werden dürfen, dass die Zustimmung des Verbrauchers vorausgesetzt wird, sondern er sich eben immer bewusst für das Ankreuzen des entsprechenden Kästchens entscheiden muss, statt umgekehrt in allen Voreinstellungen erst die Ablehung vornehmen zu müssen. Nur weiß ich nicht mehr, woher diese Information stammen könnte.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.06.2010, 16:39
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AW: Automatische Voreinstellungen

Der Verbraucher muss die AGB lesen und bestätigen, dass er sie akzeptiert. Dafür das Kreuzchen. Viel wichtiger ist, dass es keine überraschende Klausel geben darf und der "Hammer" nicht erst auf der letzten Seite verborgen werden darf.
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Albert Einstein

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  #5 (permalink)  
Alt 05.06.2010, 20:35
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AW: Automatische Voreinstellungen

Zitat:
Zitat von typokalisch Beitrag anzeigen
Das klingt plausibel. Trotzdem bilde ich mir ein, irgendwo gelesen zu haben, dass diese automatisch gesetzten Häkchen als Voreinstellung nicht so gestaltet werden dürfen, dass die Zustimmung des Verbrauchers vorausgesetzt wird, sondern er sich eben immer bewusst für das Ankreuzen des entsprechenden Kästchens entscheiden muss, statt umgekehrt in allen Voreinstellungen erst die Ablehung vornehmen zu müssen. Nur weiß ich nicht mehr, woher diese Information stammen könnte.
Es gibt Tendenzen in der Gesetzgebung, meine ich, sowas zu regeln, und Teile der Rechtsprechung handhaben das derzeit schon so. Anderes sei "überraschend" und daher AGB-rechtlich unzulässig.

Man muss also aktiv den Haken zur Bestätigung des Gelesenhabens der AGB setzen. Ab da ist aber die Verlängerung um bis zu einem Jahr wirksam.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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