Dies ist eine Diskussion zu Automatische Voreinstellungen innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Automatische Voreinstellungen |
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| AW: Automatische Voreinstellungen Nein, Verträge dürfen sich automatisch verlängern, solange die gesetzlichen Regelungen dafür eingehalten werden. Siehe beispielsweise Handyverträge. Im Übrigen stimmt das Mitglied der automatischen Verlängerung bei Vertragsschluss zu, solange die dafür verantwortlichen AGBs rechtsgültig sind.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Automatische Voreinstellungen Das klingt plausibel. Trotzdem bilde ich mir ein, irgendwo gelesen zu haben, dass diese automatisch gesetzten Häkchen als Voreinstellung nicht so gestaltet werden dürfen, dass die Zustimmung des Verbrauchers vorausgesetzt wird, sondern er sich eben immer bewusst für das Ankreuzen des entsprechenden Kästchens entscheiden muss, statt umgekehrt in allen Voreinstellungen erst die Ablehung vornehmen zu müssen. Nur weiß ich nicht mehr, woher diese Information stammen könnte. |
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| AW: Automatische Voreinstellungen Der Verbraucher muss die AGB lesen und bestätigen, dass er sie akzeptiert. Dafür das Kreuzchen. Viel wichtiger ist, dass es keine überraschende Klausel geben darf und der "Hammer" nicht erst auf der letzten Seite verborgen werden darf.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Automatische Voreinstellungen Zitat:
Man muss also aktiv den Haken zur Bestätigung des Gelesenhabens der AGB setzen. Ab da ist aber die Verlängerung um bis zu einem Jahr wirksam.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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