Dies ist eine Diskussion zu Auswirkungen der Indizierung eines Musikalbums auf Livewiedergabe innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Auswirkungen der Indizierung eines Musikalbums auf Livewiedergabe Ich gehe davon aus, dass dann auch zumindest die beanstandeten Lieder nicht mehr öffentlich im Rahmen eines Konzerts gespielt werden dürfen, wenn nicht sicher gestellt wird, dass keine Minderjährigen anwesend sind. Richtig? Wenn ja: Würde dieses Spielverbot für alle Lieder der indizierten CD gelten oder nur für die, die von der Prüfstelle moniert wurden? Geändert von tom2tom (06.11.2009 um 20:58 Uhr). |
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| AW: Auswirkungen der Induzierung eines Musikalbums auf Livewiedergabe Nur für die Beanstandeten. 15 regelt nur Sachverhalte für Trägermedien- die Sache mit Liveauftritten steht woanders. Rammstein ist *******! |
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| AW: Auswirkungen der Induzierung eines Musikalbums auf Livewiedergabe Danke schonmal Brati! Wer ist Rammstein Hab bisher nirgendwo etwas gefunden wie das gehandhabt wird. Bevor ich darüer was schreibe bräuchte ich ne fundierte Basis. Kann mich jemand auf die Regelung stossen? Danke. |
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| AW: Auswirkungen der Indizierung eines Musikalbums auf Livewiedergabe Also eine richtige Regelung diesbezüglich hab ich auch nicht gefunden. Unser Prof. für Medienstrafrecht war auch schon immer der Meinung, dass das JuschG eines der dümmsten Gesetze ist .Klar ist jedoch, dass es sich bei einem Livekonzert nicht um ein Trägermedium iSv §1 II JuschG handelt. Vielmehr wäre ja §7 einschlägig. Der spricht von öfffentliche Veranstaltungen, worunter sich ja auch ein solches Konzert subsumieren ließe (was dann bei privaten Veranstaltungen ist, bleibt mir verborgen). Demnach wäre eine Gefährdung maßgeblich, welche auch nur bei vereinzelten Titeln eines Tonträgers vorliegen kann (z.B. Death in Junes "Brown Book" wurde wegen gleichnamigem Titel vor Jahren indiziert und ist dieses Jahr ohne fraglichen Titel neu erschienen). Argument Nr. 2 wäre die gute alte Verfassung: Wirkbereich der Kunstfreiheit ist schrankenlos gewährleistet....Da wäre ein Spielverbot aller Titel wohl nicht verhältnismäßig. |
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