Dies ist eine Diskussion zu Abschlussarbeit_Darf eine CD mit Filmszenen beigefügt werden? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Abschlussarbeit_Darf eine CD mit Filmszenen beigefügt werden? ein Student A schreibt eine Abschlussarbeit über Film. In dieser Arbeit werden Filmszenen analysiert. Darf dieser der Arbeit eine CD beifügen mit den analysierten Filmszenen aus Original-DVDs, die er selbst mit einem Programm geschnitten hat und auf die CD gebracht hat? Die Arbeit würde den Gutachtern vorgelegt werden und auch in den Universitätskatalog eingehen. Ist es problematisch wegen dem Copyright? Oder darf der Student A das, weil es aus wissenschaftlichen Gründen erfolgt? Danke im Voraus! |
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| AW: Abschlussarbeit_Darf eine CD mit Filmszenen beigefügt werden? Zitat:
Meine Abschlussarbeit hingegen steht im Archiv meines Instituts für eine "Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit". Deshalb habe ich darin auch nur zulässige Zitate verwendet laut "§ 51 Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden (...)" Ob und wann danach statt den üblichen nötigen Ausschnitten auch ganze Werke zitiert werden können, gar Bilder und Filme, wird hier erläutert: "Ein Großzitat ist die Übernahme ganzer fremder Werke (§ 51 Nr. 1 UrhG). Es ist nur in engen Grenzen, nämlich nur in wissenschaftlichen Werken erlaubt, weil es einen ganz enormen Eingriff in fremde Urheberrechte darstellt." Aber egal, ob Ausschnitt oder ganzes Werk: Entscheidend ist, ob "die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." Meine Idee dazu: Was man referieren kann, muss man nicht zur Gänze zitieren. Eine These wie "Der Spannungsbogen im Film XY verläuft, wie der beigelegten DVD zu entnehmen ist, sinusartig." halte für schwer über-belegt .Wenn etwas gar nicht strittig ist, halte ich ein Zitat auch nicht für gerechtfertigt. "Der neue Film von XY ist jetzt in 3D!" Dafür dürfte eine beigelegte DVD selbst nur in Ausschnitten nicht gerechtfertigt sein. Und zur Veranschaulichung? Quasi zur Zierde, wenn auch wissenschaftlich nicht nötig? Dazu nutzen Studenten gerne Zitate. Dies ist nicht gerechtfertigt. Es verfolgt nur keiner, weil es den Rechteinhabern wurscht ist, was in einer Uniarbeit steht. Denn wissenschaftlich genügt es, wenn auf allgemein zugängliche Quellen verwiesen wird! "Siehe Bond, James, Dr. No sagt niemals nie, London 1965, S. 123" Was natürlich nichts nützt, wenn man ein Werk derart analysiert, dass die Analyse nicht nachvollzogen werden kann ohne Zitat. Dann ist dies im gebotenen Umfang auch gerechtfertigt - und damit gebongt. Also mal kucken. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Abschlussarbeit_Darf eine CD mit Filmszenen beigefügt werden? Hallo Gerd, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!! Wahrscheinlich lässt sich die Benutzung der Filmszenen auf der DVD nicht rechtfertigen, wenn auf die Filme im Allgemeinen verwiesen werden kann. Der Student schreibt zwar eine Arbeit über die Zeit im Film, dh da macht es schon eher Sinn auf die ganze Szene zu verweisen und sie nicht in einzelne Minuten aufzuteilen, aber das macht die Verwendung der DVD nicht zwingend notwendig. Gruß nach Berlin aus Hamburg, Juliana H. |
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| AW: Abschlussarbeit_Darf eine CD mit Filmszenen beigefügt werden? Hallo Juliana, das wäre in der Tat kein nötiges Zitat, sondern höchstens didaktisch angebracht. Denn der Student schreibt ja nicht über den Film, wozu dann Ausschnitte nötig sein könnten. Nötig aber evtl. auch als Beleg für die These, dass damals der Minirock so langsam in Mode kam ... Na ja, aber dafür könnte ein Zeitungsartikel als Beleg genügen. Und wenn der archiviert ist und zugänglich, genügt ein kurzes Zitat mit Quellenangabe. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Abschlussarbeit_Darf eine CD mit Filmszenen beigefügt werden? Zitat:
Ich gehe jede Wette ein, daß man in einer Dissertation sogar auch problemlos mit Quellenangabe aus Werken zitieren kann, die es überhaupt nicht gibt, ohne daß dies irgendjemand bemerkt. Da hilft dann nämlich auch die beste Plagiatssuche nichts mehr.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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