Dies ist eine Diskussion zu Abiturzeitung und Rufmord innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Abiturzeitung und Rufmord angenommen ein Gymnasium will eine Abiturzeitung veröffentlichen, stößt dabei jedoch auf zwei rechtliche Probleme: 1. In derZeitung werden auch Umfrageergebnisse der Schüler veröffentlicht, welche zuvor ausgewertet wurden. Da gibt es zum Beispiel die Kategorie "Größte Pornosammlung". Der Schüler, der in dieser Kategorie von seinen Mitschülern auf Platz 1 gewählt wurde, hat nun aber angemerkt, dass er dagegen Klage einreichen würde, falls sein Name dort veröffentlicht werden würde. Nun meine Frage: Kann er wirklich dagegen klagen wegen zum Beispiel Rufmord oder ähnlichem? Könnten die Herausgeber der Zeitung dies verhindern, indem sie zum Beispiel den folgenden Satz dazuschreiben würden: "Anmerkung der Redaktion: Auf Grund der aktuellen politischen Brisanz ist anzumerken, dass dieses Abstimmungsergebnis der tatsächlichen Haltung der betreffenden Personen nicht entspricht, sondern rein spekulativ und ironisch/ als Spaß zu verstehen ist!" 2. Des Weiteren wird es in der Abiturzeitung Kommentare von Lehrern über Schüler geben. Diese können sowohl positiv, als auch negativ sein. Diese Kommentare sollen ohne vorherige Einsicht des betreffenden Schülers abgedruckt und veröffentlicht werden. Jetzt stehen wir allerdings vor dem Problem, dass, falls ein Schüler nicht mit dem Kommentar einverstanden sein sollte weil es eventuell negativ ausfallen sollte, er rechtliche Schritte dagegen unternehmen könnte. Die Fragen lauten hier: Kann ein Schüler denn rechtlich gesehen etwas dagegen Unternehmen? Können die Herausgeber der Zeitung dies abwenden (vielleicht durch einen ähnlichen Satz wie bei 1.)? Für eure Hilfe wäre ich euch wirklich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen casemodder14 |
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| AW: Abiturzeitung und Rufmord Zitat:
Zitat:
Keinesfalls kann man einer Unterlassungshaftung durch irgendwelche winkeladvokatischen Sätze entgehen. Das sind laienhafte Fehlvorstellungen, die nichts mit der Rechtswirklichkeit zu tun haben. |
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| AW: Abiturzeitung und Rufmord Mal abgesehen davon, finde ich eine solche Art der Schülerzeitung nur widerlich. Ich kann mich noch an mein Abitur erinnern. Da haben sich die vier, die die Abi Zeitung geschrieben haben, im hellsten Licht dargestellt, und die anderen, je nachdem wie sie die gerade leiden konnten, mehr oder weniger durch den Kakao gezogen. |
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| AW: Abiturzeitung und Rufmord Hallo, also erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ob eine solche Schülerzeitung bzw. eine solche Umfrage Sinn hat oder moralisch korrekt ist, steht hier nicht zur Debatte. Außerdem beruhen die Ergebnisse ja nicht auf den Entscheidungen der Redakteure, sondern auf der Meinung sämtlicher Mitschüler. Nochmals Danke für die Antworten. Mit freundlichen Grüßen casemodder14 |
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| AW: Abiturzeitung und Rufmord Zitat:
Zitat:
"Anmerkung der Redaktion: wir weisen darauf hin, daß Herr X., dem wir weiter oben unterstellen, ein Kinderschänder zu sein, in Wahrheit kein Kinderschänder ist." Wird nicht funktionieren. Zitat:
Lehrer z.B. müssen sich öffentliche Kritik von Schülern (oder Eltern) gefallen lassen - siehe "Spickmich.de" und die Rechtsprechung dazu. Die Kritik darf nicht diffamierend oder beleidigend sein - aber... daß Schüler Lehrer kritisieren dürfen, beruht darauf, daß Lehrer berufsbezogen kritisiert werden. Lehrer müssen sich in ihrer schulischen Tätigkeit auch einer öffentlichen Kritik stellen. Bei Schülern sieht das zweifellos anders aus - Lehrer haben nicht so einfach das Recht, einzelne Schüler namentlich öffentlich für schulische Leistungen oder schulischen Verhalten zu kritisieren. (Im Prinzip darf ein Lehrer noch nicht mal Dritten außerhalb der Schule Informationen über Schulnoten eines Schülers geben. Erziehungsberechtigte ausgenommen...) Es wird also sehr auf die Art und Weise der Äußerungen ankommen - "Oberstudienrat Meyer: 'Fritz Schulze wird ganz zweifellos mal ein erfolgreicher Jurist werden - er hat das gesamte Kollegium schon seit der 9. Klasse ununterbrochen mit juristischen Fragestellungen und juristisch begründeten Beschwerden bedacht...'..." dürfte sicher keine Beleidigung oder Verleumdung darstellen. "Fritz Schule fiel die gesamte Oberstufenzeit dadurch auf, daß er sich genau immer dann versehentlich in den Umkleideraum der Turnhalle verirrte, wenn dort die Mädchen gerade vom Volleyball kamen" könnte ein humorloserer Mensch schon als Verunglimpfung empfinden. Kleiner Tip zur Vermeidung von Stress und Ärger: Man bleibe deutlich oberhalb der Gürtellinie und unterstelle anderen Leuten nicht allzu negative Dinge.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Abiturzeitung und Rufmord Muss hier nocheinmal spezifisch nachfragen: Die Zeitung wurde bereits veröffentlicht und die Person steht nur mit ihrem Vornamen in dem Umfrageergebnis ("Wer hat den meisten Sex?"/"Wer raucht am meisten?"). Es gibt jedoch auch nur eine Person mit diesem Vornamen in der Stufe, also ist eine Verwechslung prinzipiell ausgeschlossen. Kann hier auch eine Anzeige wegen Rufmord durchgebracht werden? Darf die angezeigte Person, also die Redaktion der Zeitung, während des Verlaufs in das Ausland ausreisen (nicht zum Urlaub, sondern Umzug nach Amerika), oder muss sie bis zur Abwicklung in Deutschland bleiben? Ist es möglich auch nur einen Teil der Abizeitungs-Redaktion anzuzeigen, also nur einzelne Personen, oder muss man letztendlich das Abizeitungskommitee im ganzen anzeigen? Besteht überhaupt die Möglichkeit anzuzeigen, wenn die geschädigte Person nie schriftlich eine Bitte eingereicht hat, dass sie nicht genannt werden möchte? |
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| AW: Abiturzeitung und Rufmord Aber ja doch. Zitat:
Muss nicht im Visa-Verfahren angegeben werden, ob strafrechtliche Ermittlungen gegen den Antragsteller laufen? Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abiturzeitung und Rufmord Sollte die Anzeige dann eintrudeln, muss der Angeklagte dann nach Deutschland zurückreisen, um vor Gericht auszusagen, oder wird das alles schriftlich und ohne Anwesenheitspflicht geregelt? |
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| AW: Abiturzeitung und Rufmord Also ich wäre da vorsichtig gleich eine Strafbarkeit zu bejahen. Auch die Abi-Zeitung genießt ja den Schutz der Pressefreiheit/ Meinungsfreiheit und da gilt ja bekanntermaßen die Wechselwirkungslehre. Auch kann man ja bei der Person, die sich hier aufregt auch von einer relativen Pers. der Zeitgeschichte sprechen- also im Zusammenhang stehend mit eben dem Abitur. Ich bin mir vollkommen darüber im Klaren, dass man hier wohl jede Meinung vertreten kann, wollte das nur mal als Denkanstoß in den Raum werfen |
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| AW: Abiturzeitung und Rufmord Apropro zeitgemäße Personen: Hilft es uns (also dem Abizeitungskommitee) denn in gar keiner Weise, dass nur ihr Vorname (ohne Abkürzung oder Andeutung ihres Nachnamens!!) dort steht? |
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