Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Abiturzeitung und Rufmord

Dies ist eine Diskussion zu Abiturzeitung und Rufmord innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2009, 16:57
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Abiturzeitung und Rufmord

Hallo liebe Forengemeinde,

angenommen ein Gymnasium will eine Abiturzeitung veröffentlichen, stößt dabei jedoch auf zwei rechtliche Probleme:

1.
In derZeitung werden auch Umfrageergebnisse der Schüler veröffentlicht, welche zuvor ausgewertet wurden. Da gibt es zum Beispiel die Kategorie "Größte Pornosammlung". Der Schüler, der in dieser Kategorie von seinen Mitschülern auf Platz 1 gewählt wurde, hat nun aber angemerkt, dass er dagegen Klage einreichen würde, falls sein Name dort veröffentlicht werden würde.
Nun meine Frage: Kann er wirklich dagegen klagen wegen zum Beispiel Rufmord oder ähnlichem? Könnten die Herausgeber der Zeitung dies verhindern, indem sie zum Beispiel den folgenden Satz dazuschreiben würden: "Anmerkung der Redaktion: Auf Grund der aktuellen politischen Brisanz ist anzumerken, dass dieses Abstimmungsergebnis der tatsächlichen Haltung der betreffenden Personen nicht entspricht, sondern rein spekulativ und ironisch/ als Spaß zu verstehen ist!"

2.
Des Weiteren wird es in der Abiturzeitung Kommentare von Lehrern über Schüler geben. Diese können sowohl positiv, als auch negativ sein. Diese Kommentare sollen ohne vorherige Einsicht des betreffenden Schülers abgedruckt und veröffentlicht werden. Jetzt stehen wir allerdings vor dem Problem, dass, falls ein Schüler nicht mit dem Kommentar einverstanden sein sollte weil es eventuell negativ ausfallen sollte, er rechtliche Schritte dagegen unternehmen könnte.
Die Fragen lauten hier: Kann ein Schüler denn rechtlich gesehen etwas dagegen Unternehmen? Können die Herausgeber der Zeitung dies abwenden (vielleicht durch einen ähnlichen Satz wie bei 1.)?

Für eure Hilfe wäre ich euch wirklich sehr dankbar.


Mit freundlichen Grüßen
casemodder14
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2009, 17:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Abiturzeitung und Rufmord

Zitat:
Zitat von casemodder14

1.
In derZeitung werden auch Umfrageergebnisse der Schüler veröffentlicht, welche zuvor ausgewertet wurden. Da gibt es zum Beispiel die Kategorie "Größte Pornosammlung". Der Schüler, der in dieser Kategorie von seinen Mitschülern auf Platz 1 gewählt wurde, hat nun aber angemerkt, dass er dagegen Klage einreichen würde, falls sein Name dort veröffentlicht werden würde.
Nun meine Frage: Kann er wirklich dagegen klagen wegen zum Beispiel Rufmord oder ähnlichem? Könnten die Herausgeber der Zeitung dies verhindern, indem sie zum Beispiel den folgenden Satz dazuschreiben würden: "Anmerkung der Redaktion: Auf Grund der aktuellen politischen Brisanz ist anzumerken, dass dieses Abstimmungsergebnis der tatsächlichen Haltung der betreffenden Personen nicht entspricht, sondern rein spekulativ und ironisch/ als Spaß zu verstehen ist!"
Nein, sie könnten es nur verhindern, indem sie den entsprechenden Hinweis auf die Pornographiesammlung unterließen. M. E. wird das APR und die Ehre des Schülers verletzt, wenn man behauptet, er habe eine große Sammlung an Pornographie. Ist die Behauptung unzutreffend, machen sich die Herausgeber auch der Üblen Nachrede schuldig.

Zitat:
Des Weiteren wird es in der Abiturzeitung Kommentare von Lehrern über Schüler geben. Diese können sowohl positiv, als auch negativ sein. Diese Kommentare sollen ohne vorherige Einsicht des betreffenden Schülers abgedruckt und veröffentlicht werden. Jetzt stehen wir allerdings vor dem Problem, dass, falls ein Schüler nicht mit dem Kommentar einverstanden sein sollte weil es eventuell negativ ausfallen sollte, er rechtliche Schritte dagegen unternehmen könnte.
Die Fragen lauten hier: Kann ein Schüler denn rechtlich gesehen etwas dagegen Unternehmen? Können die Herausgeber der Zeitung dies abwenden (vielleicht durch einen ähnlichen Satz wie bei 1.)?
Ob ein bestimmter Satz den betreffenden Schüler in seiner Ehre oder seinem APR verletzt lässt sich abstrakt nicht feststellen. Es ist stets die Meinungs- und Pressefreiheit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts abzuwägen. Dabei ist insbesondere das Informationsbedürfnis der Allgemeinheit, und der Umstand, dass es sich bei dem Schüler um eine nicht-öffentliche Person handelt, in Rechnung zu stellen.

Keinesfalls kann man einer Unterlassungshaftung durch irgendwelche winkeladvokatischen Sätze entgehen. Das sind laienhafte Fehlvorstellungen, die nichts mit der Rechtswirklichkeit zu tun haben.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2009, 20:54
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Abiturzeitung und Rufmord

Mal abgesehen davon, finde ich eine solche Art der Schülerzeitung nur widerlich.
Ich kann mich noch an mein Abitur erinnern. Da haben sich die vier, die die Abi Zeitung geschrieben haben, im hellsten Licht dargestellt, und die anderen, je nachdem wie sie die gerade leiden konnten, mehr oder weniger durch den Kakao gezogen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2009, 22:03
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, casemodder14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abiturzeitung und Rufmord

Hallo,

also erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ob eine solche Schülerzeitung bzw. eine solche Umfrage Sinn hat oder moralisch korrekt ist, steht hier nicht zur Debatte.
Außerdem beruhen die Ergebnisse ja nicht auf den Entscheidungen der Redakteure, sondern auf der Meinung sämtlicher Mitschüler.

Nochmals Danke für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
casemodder14
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 01:27
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Abiturzeitung und Rufmord

Zitat:
Zitat von casemodder14
1.
In derZeitung werden auch Umfrageergebnisse der Schüler veröffentlicht, welche zuvor ausgewertet wurden. Da gibt es zum Beispiel die Kategorie "Größte Pornosammlung". Der Schüler, der in dieser Kategorie von seinen Mitschülern auf Platz 1 gewählt wurde, hat nun aber angemerkt, dass er dagegen Klage einreichen würde, falls sein Name dort veröffentlicht werden würde.
Nun meine Frage: Kann er wirklich dagegen klagen wegen zum Beispiel Rufmord oder ähnlichem?
Ja. (-> §§ 185 - 187 StGB)

Zitat:
Könnten die Herausgeber der Zeitung dies verhindern, indem sie zum Beispiel den folgenden Satz dazuschreiben würden: "Anmerkung der Redaktion: Auf Grund der aktuellen politischen Brisanz ist anzumerken, dass dieses Abstimmungsergebnis der tatsächlichen Haltung der betreffenden Personen nicht entspricht, sondern rein spekulativ und ironisch/ als Spaß zu verstehen ist!"
Kaum. Denn es dürfte den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, wenn man Äußerungen zum Intimleben einer Person macht, von denen man zugegebenermaßen weiß, daß sie unzutreffend sind.

"Anmerkung der Redaktion: wir weisen darauf hin, daß Herr X., dem wir weiter oben unterstellen, ein Kinderschänder zu sein, in Wahrheit kein Kinderschänder ist."

Wird nicht funktionieren.

Zitat:
2.
Des Weiteren wird es in der Abiturzeitung Kommentare von Lehrern über Schüler geben. Diese können sowohl positiv, als auch negativ sein. Diese Kommentare sollen ohne vorherige Einsicht des betreffenden Schülers abgedruckt und veröffentlicht werden. Jetzt stehen wir allerdings vor dem Problem, dass, falls ein Schüler nicht mit dem Kommentar einverstanden sein sollte weil es eventuell negativ ausfallen sollte, er rechtliche Schritte dagegen unternehmen könnte.
Kann man nicht pauschal beantworten.

Lehrer z.B. müssen sich öffentliche Kritik von Schülern (oder Eltern) gefallen lassen - siehe "Spickmich.de" und die Rechtsprechung dazu.

Die Kritik darf nicht diffamierend oder beleidigend sein - aber... daß Schüler Lehrer kritisieren dürfen, beruht darauf, daß Lehrer berufsbezogen kritisiert werden. Lehrer müssen sich in ihrer schulischen Tätigkeit auch einer öffentlichen Kritik stellen.

Bei Schülern sieht das zweifellos anders aus - Lehrer haben nicht so einfach das Recht, einzelne Schüler namentlich öffentlich für schulische Leistungen oder schulischen Verhalten zu kritisieren. (Im Prinzip darf ein Lehrer noch nicht mal Dritten außerhalb der Schule Informationen über Schulnoten eines Schülers geben. Erziehungsberechtigte ausgenommen...)

Es wird also sehr auf die Art und Weise der Äußerungen ankommen -

"Oberstudienrat Meyer: 'Fritz Schulze wird ganz zweifellos mal ein erfolgreicher Jurist werden - er hat das gesamte Kollegium schon seit der 9. Klasse ununterbrochen mit juristischen Fragestellungen und juristisch begründeten Beschwerden bedacht...'..." dürfte sicher keine Beleidigung oder Verleumdung darstellen.

"Fritz Schule fiel die gesamte Oberstufenzeit dadurch auf, daß er sich genau immer dann versehentlich in den Umkleideraum der Turnhalle verirrte, wenn dort die Mädchen gerade vom Volleyball kamen" könnte ein humorloserer Mensch schon als Verunglimpfung empfinden.

Kleiner Tip zur Vermeidung von Stress und Ärger:

Man bleibe deutlich oberhalb der Gürtellinie und unterstelle anderen Leuten nicht allzu negative Dinge.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 15:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abiturzeitung und Rufmord

Muss hier nocheinmal spezifisch nachfragen:

Die Zeitung wurde bereits veröffentlicht und die Person steht nur mit ihrem Vornamen in dem Umfrageergebnis ("Wer hat den meisten Sex?"/"Wer raucht am meisten?"). Es gibt jedoch auch nur eine Person mit diesem Vornamen in der Stufe, also ist eine Verwechslung prinzipiell ausgeschlossen.

Kann hier auch eine Anzeige wegen Rufmord durchgebracht werden?
Darf die angezeigte Person, also die Redaktion der Zeitung, während des Verlaufs in das Ausland ausreisen (nicht zum Urlaub, sondern Umzug nach Amerika), oder muss sie bis zur Abwicklung in Deutschland bleiben?
Ist es möglich auch nur einen Teil der Abizeitungs-Redaktion anzuzeigen, also nur einzelne Personen, oder muss man letztendlich das Abizeitungskommitee im ganzen anzeigen?

Besteht überhaupt die Möglichkeit anzuzeigen, wenn die geschädigte Person nie schriftlich eine Bitte eingereicht hat, dass sie nicht genannt werden möchte?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 18:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Abiturzeitung und Rufmord

Zitat:
Zitat von Flaui Beitrag anzeigen
Kann hier auch eine Anzeige wegen Rufmord durchgebracht werden?
Aber ja doch.
Zitat:
Darf die angezeigte Person, also die Redaktion der Zeitung, während des Verlaufs in das Ausland ausreisen (nicht zum Urlaub, sondern Umzug nach Amerika), oder muss sie bis zur Abwicklung in Deutschland bleiben?
Ich glaube kaum, dass wegen so einer Sache ein Ausreiseverbot verhängt wird. Möglich allerdings, dass in die USA Post kommt.

Muss nicht im Visa-Verfahren angegeben werden, ob strafrechtliche Ermittlungen gegen den Antragsteller laufen?
Zitat:
Ist es möglich auch nur einen Teil der Abizeitungs-Redaktion anzuzeigen, also nur einzelne Personen, oder muss man letztendlich das Abizeitungskommitee im ganzen anzeigen?
Der Geschädigte hat die freie Auswahl.
Zitat:
Besteht überhaupt die Möglichkeit anzuzeigen, wenn die geschädigte Person nie schriftlich eine Bitte eingereicht hat, dass sie nicht genannt werden möchte?
Die Frage ist nicht ernst gemeint, nicht?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 20:23
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abiturzeitung und Rufmord

Sollte die Anzeige dann eintrudeln, muss der Angeklagte dann nach Deutschland zurückreisen, um vor Gericht auszusagen, oder wird das alles schriftlich und ohne Anwesenheitspflicht geregelt?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 21:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.886
99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Abiturzeitung und Rufmord

Also ich wäre da vorsichtig gleich eine Strafbarkeit zu bejahen. Auch die Abi-Zeitung genießt ja den Schutz der Pressefreiheit/ Meinungsfreiheit und da gilt ja bekanntermaßen die Wechselwirkungslehre.
Auch kann man ja bei der Person, die sich hier aufregt auch von einer relativen Pers. der Zeitgeschichte sprechen- also im Zusammenhang stehend mit eben dem Abitur.
Ich bin mir vollkommen darüber im Klaren, dass man hier wohl jede Meinung vertreten kann, wollte das nur mal als Denkanstoß in den Raum werfen
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 21:33
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flaui hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abiturzeitung und Rufmord

Apropro zeitgemäße Personen: Hilft es uns (also dem Abizeitungskommitee) denn in gar keiner Weise, dass nur ihr Vorname (ohne Abkürzung oder Andeutung ihres Nachnamens!!) dort steht?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fotoveröffentlichung in Abiturzeitung Medienrecht und Presserecht 06.05.2009 12:50
Ist das Rufmord? Strafrecht / Strafprozeßrecht 14.04.2009 18:46
Abiturzeitung Beleidigungen Medienrecht und Presserecht 31.07.2008 22:26
rufmord??? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 01.06.2006 11:32





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medienrecht und Presserecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN