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Alt 06.07.2010, 14:08
TomRohwer TomRohwer ist offline
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AW: Eigenen Kurzfilm auf eigener Website zeigen

Eine Internetseite darf wie jede andere Veröffentlichung (Zeitschrift, Buch, ...) keine "jugendgefährdenden Darstellungen" enthalten, wenn sie für Minderjährige (also unter 18) allgemein zugänglich ist. (-> JUschG, Rundfunkmedienstaatsvertrag)

Das gilt nicht nur für von der BPJ indizierte Darstellungen, sondern auch für solche, von denen der Verantwortliche annehmen muß, daß sie als jugendgefährdend einzustufen wären.

Die Darstellung einer Schlägerei ist aber keineswegs automatisch jugendgefährdend.

Ohne FSK-Freigabe dürfen Filme übrigens durchaus öffentlich gezeigt werden, immer dann nämlich wenn es sich um Dokumentationen, Filme für den Unterricht, Nachrichten etc.pp. handelt.

Die FSK-Freigabe bezieht sich etwas vereinfacht gesagt ausschließlich auf Spielfilme.
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An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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