Dies ist eine Diskussion zu 3x GZE, kann soetwas rechtens sein innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| 3x GZE, kann soetwas rechtens sein zum Thema GEZ ist sehr viel geschrieben worden, auch hier. Vielleicht zu viel, um für folgende ausgedachte Konstellation das für die Problematik Relevante herauszufiltern. Also angenommen, ein selbständiger Einzelunternehmer hat ein angemeldetes Gewerbe für Computerdienstleistungen. Dazu nutzt er ein Zimmer in seinem Haus ausschließlich als Büro, in dem ein PC mit DSL-Anschluss steht. Auch angenommen, er habe keinen Dienstwagen. Außerdem vermietet er zwei Zimmer seines Hauses an Außendienstler und Arbeitnehmer, die zeitweilig in der Umgebung tätig sind (z.B. von Montag bis Freitag). In einem Gemeinschaftsraum steht ein Fernseher. Diese Zimmer seien räumlich von der Wohnung getrennt. Auch diese Vermietung ist beim FA angemeldet. Den Computer in seinem Büro nutzt er vermutlich sowohl für die Computerdienste, die Zimmervermietung (Korrespondenz und Rechnungslegung), diverse Steueranmeldungen und privat. Zum Fernsehen und Radio hören geht er sicher in die Stube seiner Wohnung, eine Tür weiter. Nun könnte er vor der Situation stehen, dass er für die beiden Fernseher (1x privat, 1x Zimmervermietung) und den PC jeweils gesondert GEZ bezahlen muss (derzeit rund 123 Euro im Quartal) Meine Frage: würde es sich für ihn lohnen, in dieser konkreten Situation dagegen anzugehen, insbesondere die PC-Gebühr? Wenn ja, was für ein Fachanwalt wäre hier angeraten? Denn es spielt Privat-, Gewerbe- Gebühren- und Onlinerecht hinein. Ich könnte mir vorstellen, dass er erst mal die geforderten Gebühren überweisen würde, aber unter Vorbehalt. Obwohl er keinen einzigen Gebührenbescheid hat, sondern lediglich die "Daten der Teilnehmerkonten". Vielleicht könnten wir diese theoretische Situation noch weiter spinnen: Angenommen er hat ein Schreiben vom, sagen wir mal, 11. 01.09 von der Gebühreneinzugszentrale bekommen. Es ist überschrieben mit "Rundfunkgebühren", darin enthalten folgender Satz:" Sie kreuzten an, dass Sie 1 neuartiges Empfangsgerät (PC) bereithalten. ... Die Gebühren betragen monatlich 5,76 EUR" Im Blatt "Datem zum Rundfunktteilnehmerkonto - Stand 09.01.09" steht unter Fälligkeitszeitpunkt 15.12.08. Frage: Wäre das überhaupt ein Gebührenbescheid, gegen den er angehen könnte, bzw. den er beim Finanzamt als Firmenausgaben anrechnen kann? Oder muss auf einem Gebührenbescheid "Gebührenbescheid draufstehen? |
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