Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

3x GZE, kann soetwas rechtens sein

Dies ist eine Diskussion zu 3x GZE, kann soetwas rechtens sein innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 15:20
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, derdoc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, derdoc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, derdoc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, derdoc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, derdoc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, derdoc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, derdoc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, derdoc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, derdoc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, derdoc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
3x GZE, kann soetwas rechtens sein

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Thema GEZ ist sehr viel geschrieben worden, auch hier. Vielleicht zu viel, um für folgende ausgedachte Konstellation das für die Problematik Relevante herauszufiltern.

Also angenommen, ein selbständiger Einzelunternehmer hat ein angemeldetes Gewerbe für Computerdienstleistungen. Dazu nutzt er ein Zimmer in seinem Haus ausschließlich als Büro, in dem ein PC mit DSL-Anschluss steht. Auch angenommen, er habe keinen Dienstwagen. Außerdem vermietet er zwei Zimmer seines Hauses an Außendienstler und Arbeitnehmer, die zeitweilig in der Umgebung tätig sind (z.B. von Montag bis Freitag). In einem Gemeinschaftsraum steht ein Fernseher. Diese Zimmer seien räumlich von der Wohnung getrennt. Auch diese Vermietung ist beim FA angemeldet.

Den Computer in seinem Büro nutzt er vermutlich sowohl für die Computerdienste, die Zimmervermietung (Korrespondenz und Rechnungslegung), diverse Steueranmeldungen und privat. Zum Fernsehen und Radio hören geht er sicher in die Stube seiner Wohnung, eine Tür weiter.

Nun könnte er vor der Situation stehen, dass er für die beiden Fernseher (1x privat, 1x Zimmervermietung) und den PC jeweils gesondert GEZ bezahlen muss (derzeit rund 123 Euro im Quartal)

Meine Frage: würde es sich für ihn lohnen, in dieser konkreten Situation dagegen anzugehen, insbesondere die PC-Gebühr? Wenn ja, was für ein Fachanwalt wäre hier angeraten? Denn es spielt Privat-, Gewerbe- Gebühren- und Onlinerecht hinein.

Ich könnte mir vorstellen, dass er erst mal die geforderten Gebühren überweisen würde, aber unter Vorbehalt. Obwohl er keinen einzigen Gebührenbescheid hat, sondern lediglich die "Daten der Teilnehmerkonten".

Vielleicht könnten wir diese theoretische Situation noch weiter spinnen: Angenommen er hat ein Schreiben vom, sagen wir mal, 11. 01.09 von der Gebühreneinzugszentrale bekommen. Es ist überschrieben mit "Rundfunkgebühren", darin enthalten folgender Satz:" Sie kreuzten an, dass Sie 1 neuartiges Empfangsgerät (PC) bereithalten. ... Die Gebühren betragen monatlich 5,76 EUR"
Im Blatt "Datem zum Rundfunktteilnehmerkonto - Stand 09.01.09" steht unter Fälligkeitszeitpunkt 15.12.08.
Frage: Wäre das überhaupt ein Gebührenbescheid, gegen den er angehen könnte, bzw. den er beim Finanzamt als Firmenausgaben anrechnen kann? Oder muss auf einem Gebührenbescheid "Gebührenbescheid draufstehen?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kann das richtig sein? Strafrecht / Strafprozeßrecht 20.11.2009 14:18
Wie kann das sein? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.10.2009 14:50
Kann das sein? Familienrecht 29.06.2009 11:23
Wie kann das sein? Strafrecht / Strafprozeßrecht 11.08.2006 01:06
U-Haft kann das sein? Betäubungsmittelrecht 10.08.2005 16:44





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medienrecht und Presserecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN