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2x Rundfunkgebühr für ein Gerät

Dies ist eine Diskussion zu 2x Rundfunkgebühr für ein Gerät innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 24.11.2010, 20:58
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Question 2x Rundfunkgebühr für ein Gerät

Hallo,

angenommen Rundfunkteilnehmer (R) zahlt das "große" Paket für den Rundfunkempfang von ca. 19 Euro für alle im Haushalt befindlichen Geräte (TV, Radio, PC, Handy usw.). Nun meldet R auf gleiche Adresse ein Kleingewerbe an und erhält vom Rundfunksender (S) den Hinweis, er müsse für das "neuartige Rundfunkempfangsgerät" ebenfalls Gebühren zahlen. Der Einwand, dass für den gewerblich und privat genutzten PC bereits Gebühren gezahlt werden, läßt S nicht gelten und fordert diese zweite Gebühr für das bereits gezahlte Gerät.


Wie lautet inzwischen hier die Rechtssprechung?

Es gibt Urteile, bei denen klar Stellung bezogen wird, dass auf einem Grundstück, für welches bereits Rundfunkgebühren gezahlt werden, keine weitere Gebührenpflicht besteht (gleicher Name des Rundfunkteilnehmers).
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2010, 22:36
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AW: 2x Rundfunkgebühr für ein Gerät

Zitat:
Zitat von Justav Beitrag anzeigen
Es gibt Urteile, bei denen klar Stellung bezogen wird, dass auf einem Grundstück, für welches bereits Rundfunkgebühren gezahlt werden, keine weitere Gebührenpflicht besteht (gleicher Name des Rundfunkteilnehmers).
Und die gelten auch für gewerblich genutzte Geräte? Das wage ich arg zu bezweifeln. Vielleicht verlinkst Du die Urteile mal.

Und genieße Punkt 15 in: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehre...werbetreibende
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 21:32
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AW: 2x Rundfunkgebühr für ein Gerät

Das weiss ich jetzt nicht. Da wird nur von Geräten gesprochen, die bereits gezahlt werden und wo die Medienvertreter den RS verloren haben, da man ein klares Doppelabzocken gesehen hat.

Nur, wo liegt der Unterschied zwischen einem Haushalt, in dem es ein Teilnehmerkonto gibt und jemand kein zweites mal zahlen muss, aber sobald der PC gewerblich genutzt wird, ein zweites Mal gezahlt werden muss?

Ich sehe darin keine Logik, wenn ich inzwischen durch einen Anwalt auch schlauer geworden bin. Das Gesetz ist wohl ziemlicher humbug und letztlich zum abzocken gemacht worden.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 21:37
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AW: 2x Rundfunkgebühr für ein Gerät

Zitat:
Zitat von Justav Beitrag anzeigen
Nur, wo liegt der Unterschied zwischen einem Haushalt, in dem es ein Teilnehmerkonto gibt und jemand kein zweites mal zahlen muss, aber sobald der PC gewerblich genutzt wird, ein zweites Mal gezahlt werden muss?
Ganz einfach: die gewerbliche Tätigkeit muss man von diesem Haushalt trennen. Also: Haushalt-Gewerbe.

Zitat:
Das Gesetz ist wohl ziemlicher humbug und letztlich zum abzocken gemacht worden.
Aber nicht doch. Wie kommst Du bloß daaaarauf?
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  #5 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 22:08
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AW: 2x Rundfunkgebühr für ein Gerät

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ganz einfach: die gewerbliche Tätigkeit muss man von diesem Haushalt trennen. Also: Haushalt-Gewerbe.
Naja, aber Haushalt & Haushalt sind auch 2x. Nur muss man die nicht zahlen. Ok, beim Gewerbe mache ich ja Gewinn, wenn ich auch nicht vom Programm der ÖR profitiere, da ich keine Zeit zum schauen habe, sondern versuche, geld zu verdienen..

Zitat:
Aber nicht doch. Wie kommst Du bloß daaaarauf?
öhm...
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  #6 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 07:33
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AW: 2x Rundfunkgebühr für ein Gerät

Zitat:
Zitat von Justav Beitrag anzeigen
Naja, aber Haushalt & Haushalt sind auch 2x.
Dann sag mir mal ein Beispiel, bei dem zwei völlig getrennte Haushalte in einer Wohnung zusammen leben, eigenes Einkommen beziehen und eigene Geräte haben, und dann nicht GEZ-pflichtig werden. So läufts eigentlich beim Gewerbe.

(Das ist jetzt GEZ-Argumentation)

Regel in Deutschland: Gewerbe kann man besser neppen als Verbraucher, also tut man es auch. Beispiele gibt es zuhauf.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 07:46
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AW: 2x Rundfunkgebühr für ein Gerät

Ich meine aber auch davon gehört zu haben, dass Gewerbetreibende nun nicht mehr für ihren PC zahlen müssen.

http://www.silicon.de/cio/wirtschaft...banschluss.htm
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  #8 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 08:03
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AW: 2x Rundfunkgebühr für ein Gerät

*huuust* das Urteil ist uralt, hier das Urteil vom BVerwG (GEZ ist rechtens): http://www.taz.de/1/leben/medien/art...-ist-rechtens/
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  #9 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 12:57
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AW: 2x Rundfunkgebühr für ein Gerät

Hatte keine Zeit zum langen googlen Aber das von dir verlinkte Urteil scheint mir auch nicht ganz zu passen:

Zitat:
Dies entspreche auch dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Gebühren werden allerdings nur fällig, wenn es keine anderen bei der GEZ angemeldeten Empfangsgeräte wie Radio oder TV im Haushalt oder in der Firma gibt. Derzeit betrifft das knapp 250 000 Gebührenzahler in Deutschland; sie zahlen die gleiche Gebühr wie reine Radionutzer. Wer ein TV-Gerät besitzt, muss 17,98 Euro pro Monat zahlen.
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  #10 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 13:22
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AW: 2x Rundfunkgebühr für ein Gerät

Eben: "oder in der Firma". Ich gehe davon aus, dass die Firma hier noch keine GEZ-Gebühr bezahlt hat.

Übrigens wünsche ich frohes Schaffen: der GEZ-Spitzel wird sich bald wieder melden wegen des Autoradios...
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