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Zwei mal die gleiche Marke angemeldet?

Dies ist eine Diskussion zu Zwei mal die gleiche Marke angemeldet? innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 16:16
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Lightbulb Zwei mal die gleiche Marke angemeldet?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, welche sich auf einen in der Litaratur vielfach zitierten Fall bezieht. Es geht dabei um den Lindt Goldhasen.

Ich verstehe nicht, weshalb die Firma Lindt beim DPMA am 13.08.2003 einen Schokoladenhasen (Registernummer 30340593) als 3D-Marke angemeldet hat und dann am 01.06.2006 den, nach meiner Ansicht, identischen Hasen nochmals als 3D-Marke (Registernummer 30642479) anmeldet. Beide Marken wurden eingetragen und bei beiden Formen handelt es sich um den in Golfolie eingewickelten Hasen (ohne rote Schleife + Glöckchen und ohne Lindt-Aufschrift). Einsehbar ist das ganze unter http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Kann mir jemand erklären, wie das sein kann bzw. welchen Sinn dies hat?

Herzlichen Dank für alle hilfreichen Beiträge bereits im Voraus.

Geändert von sforce81 (16.06.2011 um 16:17 Uhr). Grund: etwas vergessen
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Alt 28.06.2011, 03:12
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AW: Zwei mal die gleiche Marke angemeldet?

Zitat:
Zitat von sforce81 Beitrag anzeigen
Ich verstehe nicht, weshalb die Firma Lindt beim DPMA am 13.08.2003 einen Schokoladenhasen (Registernummer 30340593) als 3D-Marke angemeldet hat
Tatsächlich ist die Marke Nr. 30340593 nicht für die Ware "Schokolade", sondern bloß für die Waren "Schokoladenwaren" angemeldet/eingetragen worden, wobei "Schokoladenwaren" vermutlich bloß Schokoladenerzeugnisse im Sinne der Kakao-Verordnung sein dürften.

Die jüngere Marke Nr. 30642479 wurde für Schokolade und Schokoladewaren angemeldet.

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  #3 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 11:57
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AW: Zwei mal die gleiche Marke angemeldet?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Tatsächlich ist die Marke Nr. 30340593 nicht für die Ware "Schokolade", sondern bloß für die Waren "Schokoladenwaren" angemeldet/eingetragen worden, wobei "Schokoladenwaren" vermutlich bloß Schokoladenerzeugnisse im Sinne der Kakao-Verordnung sein dürften.

Die jüngere Marke Nr. 30642479 wurde für Schokolade und Schokoladewaren angemeldet.

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Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Was Sie sagen stimmt und ist mir so noch nicht aufgefallen.
Meinen Sie, dass dies einen Unterschied macht? Immerhin sind beide Marken für die Klasse 30 angemeldet worden. Ich bin leider kein Experte, aber ich vermute mal, dass es eher darauf ankommt, für welche Klassen eine Marke Schutz begehrt, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 18:30
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AW: Zwei mal die gleiche Marke angemeldet?

Zitat:
Zitat von sforce81 Beitrag anzeigen
Was Sie sagen stimmt und ist mir so noch nicht aufgefallen.
Meinen Sie, dass dies einen Unterschied macht?
Der Schutz aus der Markeneintragung richtet sich nur gegen mit den eingetragenen Waren/Dienstleistungen identische ( bzw. verwechselbar ähnliche ) Waren und Dienstleistungen. Und nach 5 Jahren kann der Schutz auch nur (noch) auf diejenigen der eingetragenen Waren/Dienstleistungen gegründet werden, für welche in den zurückliegenden 5 Jahren das Markenzeichen rechtserhaltend benutzt worden war. )

Zitat:
Immerhin sind beide Marken für die Klasse 30 angemeldet worden. Ich bin leider kein Experte, aber ich vermute mal, dass es eher darauf ankommt, für welche Klassen eine Marke Schutz begehrt, oder?
In welche Gebührenklasse die konkret angemeldeten Waren/Dienstleistungen fallen, ist eher unwichtig. Wenn eine Marke einfach für eine "ganze Klasse" angemeldet wird, bzw. für alle aufgezählten Waren, die in diese Gebührenklasse fallen, dann braucht während der ersten 5 Jahre kein Benutzungsnachweis erbracht zu werden, um einen Schutz "für die ganze Klasse" beanspruchen zu können. Anschließend aber könnte gegen sämtliche der eingetragenen Waren/Dienstleistungen Löschungsantrag gestellt werden, für die das Markenzeichen nicht (rechtserhaltend) benutzt worden war.

Grundsätzlich erscheint es sogar denkbar, daß eine eingetragene Ware zu der Ware eines Markenzeichen-Nachahmers UNÄHNLICH ist, obwohl beide Waren-Arten vom Markenamt zu derselbe Gebührenklasse gerechnet werden. Umgekehrt erscheint es auch nicht ausgeschlossen, daß zwischen Waren/Dienstleistungen verschiedener Gebührenklassen verwechslungsträchtige Ähnlichkeiten bestehen könnten ...

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Alt 30.06.2011, 12:59
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AW: Zwei mal die gleiche Marke angemeldet?

Angesichts solcher Abstrusitäten wundert es einen nicht, daß unser Staat mittlerweile fast ebenso pleite ist wie Griechenland...

Wieviele hochbezahlte Staatsdiener mögen sich wohl mit dieser Verordnung beschäftigt haben...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 14:33
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AW: Zwei mal die gleiche Marke angemeldet?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wieviele hochbezahlte Staatsdiener mögen sich wohl mit dieser Verordnung beschäftigt haben.
Manche Verordnungen beruhen sogar auf der Mitwirkung gewählter Volksvertreter:

Mit der "Konfitürenverordnung vom 23. Oktober 2003" wurde die "Richtlinie 2001/113/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung" in deutsches Recht umgesetzt.

Richtlinie 2001/113/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37,
auf Vorschlag der Kommission(1),
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(3),
(...)

Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1. Frucht:
- die frische, gesunde, nicht verdorbene Frucht, der keine wesentlichen Bestandteile entzogen wurden, in geeignetem Reifezustand, nach Reinigen und Putzen;

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...1L0113:DE:HTML

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Alt 05.07.2011, 08:49
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Lightbulb AW: Zwei mal die gleiche Marke angemeldet?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Der Schutz aus der Markeneintragung richtet sich nur gegen mit den eingetragenen Waren/Dienstleistungen identische ( bzw. verwechselbar ähnliche ) Waren und Dienstleistungen. Und nach 5 Jahren kann der Schutz auch nur (noch) auf diejenigen der eingetragenen Waren/Dienstleistungen gegründet werden, für welche in den zurückliegenden 5 Jahren das Markenzeichen rechtserhaltend benutzt worden war. )



In welche Gebührenklasse die konkret angemeldeten Waren/Dienstleistungen fallen, ist eher unwichtig. Wenn eine Marke einfach für eine "ganze Klasse" angemeldet wird, bzw. für alle aufgezählten Waren, die in diese Gebührenklasse fallen, dann braucht während der ersten 5 Jahre kein Benutzungsnachweis erbracht zu werden, um einen Schutz "für die ganze Klasse" beanspruchen zu können. Anschließend aber könnte gegen sämtliche der eingetragenen Waren/Dienstleistungen Löschungsantrag gestellt werden, für die das Markenzeichen nicht (rechtserhaltend) benutzt worden war.

Grundsätzlich erscheint es sogar denkbar, daß eine eingetragene Ware zu der Ware eines Markenzeichen-Nachahmers UNÄHNLICH ist, obwohl beide Waren-Arten vom Markenamt zu derselbe Gebührenklasse gerechnet werden. Umgekehrt erscheint es auch nicht ausgeschlossen, daß zwischen Waren/Dienstleistungen verschiedener Gebührenklassen verwechslungsträchtige Ähnlichkeiten bestehen könnten ...

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Vielen Dank nochmal für Ihre Antwort!
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann heißt das, dass ein Unternehmen die gleiche Marke womöglich noch einmal angemeldet hat, um eine mögliche Beschränkung/Einengung des Markenschutzes auf die in den letzten 5 Jahren rechtserhaltend benutzten Waren/Dienstleistungen innerhalb der Klasse zu vermeiden?
Die erneute Anmeldung diente dann ja ausschließlich der Aushebelung des markenrechtlichen Benutzungszwanges!?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach die Grenze zum Missbrauch des Markenrechts zu ziehen?
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doppelanmeldung, goldhase, lindt, markenanmeldung

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