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Zuähnlich Marke?

Dies ist eine Diskussion zu Zuähnlich Marke? innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 08:15
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Zuähnlich Marke?

Hallo in die Gruppe

Fall 1:
Mal angenommen A hat eine Wortmarke (nur in Deutschland) angemeldet die
lautet wie folgt SHORTEL, also eher gesprochen shorTEL
A benutzt die Marke seit Jahren, zumindest im Internet, nicht.

B möchte nun eine Marke SHORTLE also eher eine englischsprachige "verniedlichung"
wie z.B. auch Froogle, Doodle, Google, babble etc.
Gesprochen mehr shortLE
a) als eu-Wortmarke anmelden
b) als eu Bild-Wortmarke anmelden
oder c) einach nur nutzen.
Bei einer Markenanmeldung würden die gleichen Klassen benötigt, die Produkte währen vermutlich nur
ähnlich.

Fall 2:
Wie Fall 1 aber es wird statt SHORT eine 4-Buchstabige allgemein benutzte Kurzform eines
Wortes benutzt.

Kann B eine Marke anmelden? Kann A erfolgreich widerspruch einlegen/Löschung fordern?

Vielen dank für Ihre Tipps

C.Mendez
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  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 13:56
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AW: Zuähnlich Marke?

Zitat:
Zitat von CMendez Beitrag anzeigen
A hat eine Wortmarke SHORTEL (nur in Deutschland) angemeldet
Für genau welche Waren und Diensteleistungen?

Zitat:
A benutzt die Marke seit Jahren, zumindest im Internet, nicht.
Falls A aus seiner Markeneintragung Rechte geltend machen wollte ( Unterlassungsansprüche, Widersprüche gegen Markeneintragungen usw. ), müßte er - sofern der Nichtbenutzungs-Einwand erhoben würde - nachweisen, für welche der eingetragenen Waren und Dienstleistungen er die Marke in den zurückliegenden 5 Jahren "rechtserhaltend" benutzt hatte. Es sei denn, die Eintragung läge noch keine 5 Jahre zurück.

Zitat:
Kann B eine Marke anmelden?
Ja. ( Für genau welche Waren/Dienstleistungen? )

Zitat:
Kann A widerspruch einlegen/Löschung fordern
Ja.

Zitat:
... erfolgreich?
Das läßt sich aufgrund der knappen Schilderung nicht zuverlässig beurteilen.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 15:12
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AW: Zuähnlich Marke?

@once Vielen Dank für die Antwort

Mal angenommen A hat sich in den Nizzaklassen
9, 37, 38, 42 eingetragen.

B benötigt die Klasse 41, Aber auch 42 und wohl 9 da ein Webseite mit Suche betrieben werden soll...

Viele Grüße

Mendez
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ähnlich, Ähnlichkeit, eu marke, marke, markenrecht

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