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Wurde Markenschutz verletzt?

Dies ist eine Diskussion zu Wurde Markenschutz verletzt? innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 16.06.2009, 12:13
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Wurde Markenschutz verletzt?

Ein Fall:

Ein Privatunternehmer (Kleinunternehmer) kauft Markenprodukte bei einem Großhändler in Großbritanien und verkauft sie über Internet in Deutschland. Alle Produkte sind in Europa hergestellt.
Jetzt ist di Frage: grefit hier die Erschöpfung? Oder muss der Kleinutenehemer nachweisen, dass die Produkte auf dem Europäischen markt frei verkäuflich sind.

Vielen Dank für Eure Beiträge
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Alt 17.06.2009, 14:27
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AW: Wurde Markenschutz verletzt?

Zitat:
Zitat von irina77_99
Ein Privatunternehmer (Kleinunternehmer) kauft Markenprodukte bei einem Großhändler in Großbritanien und verkauft sie über Internet in Deutschland. Alle Produkte sind in Europa hergestellt.

Jetzt ist die Frage: greift hier die Erschöpfung?
Das hängt davon ab, ob die in Europa hergestellten Produkten vom Markeninhaber auch innerhalb der EU ( genauer: innerhalb des EWR ) in den Verkehr gebracht worden waren. Hat der Großhändler seine Bestände in Südafrika, Singapur, Mexiko, ... erworben, wo die in der EU produzierten Artikel vom Markeninhaber erstmals in den Verkehr gebracht wurden ...?

Zitat:
muss der Kleinutenehemer nachweisen, dass die Produkte auf dem Europäischen markt frei verkäuflich sind.
Nach deutschem Recht trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, daß die von ihm weitervertriebenen Waren vom Markeninhaber innerhalb der EU in den Verkehr gebracht worden waren, d.h. für die innereuropäischen Erschöpfung des (Erst-)Kennzeichnungsrechts.

Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung jedoch (teilweise) für europarechtswidrig erklärt: jedenfalls wenn der Unternehmer nachweisen könne, daß die Gefahr von innereuropäischen Marktabschottungen besteht, weil die betreffende Markeware auf den verschiedenen EU-Märkten zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird - jedenfalls dann wäre es am Markeninhaber zu beweisen, daß sein Verbotsrecht an den beanstandeten Waren noch NICHT erschöpft sei, d.h. daß diese Waren-Exemplare von ihm außerhalb der EU in den Verkehr gebracht worden waren.

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Alt 17.06.2009, 15:17
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AW: Wurde Markenschutz verletzt?

Vielen Dan für die Antwort.

Die vom Kleinunternhmer vertreibende Ware sind Parfums und sind in der EU überall erhältlich. Laut Großhändler werden die Ware in der EU erworben, das hat er auch schriftlich bestätigt.
Es kann aber doch sein, dass die Artikel in der EU produziert sind, aber preislich gesehen für einen anderen Markt bestimmt sind.

Hat der Marekninhaber dies zu beweisen, dass die Produkte eigentlich in einem anderen Land verkauft werden sollen?

Vielen dank schon mal im Voraus!
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  #4 (permalink)  
Alt 17.06.2009, 19:08
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AW: Wurde Markenschutz verletzt?

Zitat:
Zitat von irina77_99
Die vom Kleinunternhmer vertreibende Ware sind Parfums. Laut Großhändler werden die Ware in der EU erworben, das hat er auch schriftlich bestätigt.
Markenrechtlich entscheidend ist nicht, wo der Großhändler die konkreten Warenexemplare erwirbt, sondern vielmehr, wo sie vom Markeninhaber (erstmals) in den Verkehr gebracht worden waren (bevor sie der Großhändler erworben hat). Hat der Großhändler denn auch bestätigt, daß es sich um Waren handelt, die der Markeninhaber innerhalb der EU in den Verkehr gebracht hatte?

Diese Problematik wurde schon bis vor den Europäischen Gerichtshof ausgefochten:

"Davidoff ist Inhaberin zweier Marken, "Cool Water" und "Davidoff Cool Water", die im Vereinigten Königreich für Toilettenartikel und Kosmetika eingetragen sind. Die fraglichen Erzeugnisse tragen Identifikationsnummern und werden von ihr oder für sie sowohl inner- als auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verkauft.

A & G Imports übernahm Bestände von Erzeugnissen, die ursprünglich von Davidoff oder mit ihrer Zustimmung in Singapur in den Verkehr gebracht worden waren. A & G führte diese Bestände in die Gemeinschaft (hier in das Vereinigte Königreich) ein, wo sie mit ihrem Verkauf begann. Diese Erzeugnisse unterscheiden sich von anderen Erzeugnissen der Marke Davidoff nur durch die Entfernung oder Unkenntlichmachung der Identifikationsnummern."
http://www.netlaw.de/urteile/eugh_02.htm

Zitat:
Es kann aber doch sein, dass die Artikel in der EU produziert sind, aber preislich gesehen für einen anderen Markt bestimmt sind. Hat der Marekninhaber dies zu beweisen, dass die Produkte eigentlich in einem anderen Land verkauft werden sollen?
Der Markeninhaber müßte beweisen, daß jedes der beanstandeten Parfum-Fläschchen von ihm zuvor im EU-Ausland "in den Verkehr gebracht", d.h. dort an Endkunden oder Händler verkauft worden war.

Nach deutschem Recht müßte der Verkäufer beweisen, daß die Flakons vom Markeninhaber (oder mit dessen Zustimmung) innerhalb der EU verkauft worden waren, um sich auf die Ausnahmeregelung einer "Erschöpfung" berufen zu können. ( ABER: wenn innereuropäische Preisunterschiede nachgewiesen würden, müßte der Markeninhaber die außereuropäische Herkunft beweisen. )

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