Dies ist eine Diskussion zu Wurde Markenschutz verletzt? innerhalb des Forums Markenrecht
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| Wurde Markenschutz verletzt? Ein Privatunternehmer (Kleinunternehmer) kauft Markenprodukte bei einem Großhändler in Großbritanien und verkauft sie über Internet in Deutschland. Alle Produkte sind in Europa hergestellt. Jetzt ist di Frage: grefit hier die Erschöpfung? Oder muss der Kleinutenehemer nachweisen, dass die Produkte auf dem Europäischen markt frei verkäuflich sind. Vielen Dank für Eure Beiträge |
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| AW: Wurde Markenschutz verletzt? Zitat:
Zitat:
Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung jedoch (teilweise) für europarechtswidrig erklärt: jedenfalls wenn der Unternehmer nachweisen könne, daß die Gefahr von innereuropäischen Marktabschottungen besteht, weil die betreffende Markeware auf den verschiedenen EU-Märkten zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird - jedenfalls dann wäre es am Markeninhaber zu beweisen, daß sein Verbotsrecht an den beanstandeten Waren noch NICHT erschöpft sei, d.h. daß diese Waren-Exemplare von ihm außerhalb der EU in den Verkehr gebracht worden waren. 11 |
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| AW: Wurde Markenschutz verletzt? Vielen Dan für die Antwort. Die vom Kleinunternhmer vertreibende Ware sind Parfums und sind in der EU überall erhältlich. Laut Großhändler werden die Ware in der EU erworben, das hat er auch schriftlich bestätigt. Es kann aber doch sein, dass die Artikel in der EU produziert sind, aber preislich gesehen für einen anderen Markt bestimmt sind. Hat der Marekninhaber dies zu beweisen, dass die Produkte eigentlich in einem anderen Land verkauft werden sollen? Vielen dank schon mal im Voraus! |
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| AW: Wurde Markenschutz verletzt? Zitat:
Diese Problematik wurde schon bis vor den Europäischen Gerichtshof ausgefochten: "Davidoff ist Inhaberin zweier Marken, "Cool Water" und "Davidoff Cool Water", die im Vereinigten Königreich für Toilettenartikel und Kosmetika eingetragen sind. Die fraglichen Erzeugnisse tragen Identifikationsnummern und werden von ihr oder für sie sowohl inner- als auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verkauft. A & G Imports übernahm Bestände von Erzeugnissen, die ursprünglich von Davidoff oder mit ihrer Zustimmung in Singapur in den Verkehr gebracht worden waren. A & G führte diese Bestände in die Gemeinschaft (hier in das Vereinigte Königreich) ein, wo sie mit ihrem Verkauf begann. Diese Erzeugnisse unterscheiden sich von anderen Erzeugnissen der Marke Davidoff nur durch die Entfernung oder Unkenntlichmachung der Identifikationsnummern." http://www.netlaw.de/urteile/eugh_02.htm Zitat:
Nach deutschem Recht müßte der Verkäufer beweisen, daß die Flakons vom Markeninhaber (oder mit dessen Zustimmung) innerhalb der EU verkauft worden waren, um sich auf die Ausnahmeregelung einer "Erschöpfung" berufen zu können. ( ABER: wenn innereuropäische Preisunterschiede nachgewiesen würden, müßte der Markeninhaber die außereuropäische Herkunft beweisen. ) 11 |
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