Dies ist eine Diskussion zu Wortmarke in Firmenlogo innerhalb des Forums Markenrecht
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| Wortmarke in Firmenlogo Firma ABC GmbH hat den Begriff ABC als Wortmarke registriert. Das Firmenlogo besteht aus einer kleinen Grafik und dem Wort "ABC". Darf ABC im Logo mit (R) versehen werden oder müsste dafür das Firmenlogo seperat auch als Wort- oder Wort/Bildmarke eingetragen werden? |
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| AW: Wortmarke in Firmenlogo Zitat:
benutzt worden sei, was jedoch nicht zugleich auch als rechtserhaltende Benutzung ALS MARKE gewertet werden könne: http://www.markenrecht.justlaw.de/ur...bgh-293-02.pdf Zitat:
Das LG Essen hatte geurteilt, daß dem Durchschnittsverbraucher bekannt sei, daß mit der Eintragung eines Markenzeichens in ein amtliches Register keinerlei Aussage über eine bestimmte (Mindest-)Qualität der gekennzeichneten Ware verbunden sei, sodaß er mit dem Hinweis auf die Registrierung eines Zeichens als Marke keine Qualitätsvorstellungen verbinde ( anders als etwa mit dem Hinweis auf eine -amtliche- Patentierung eines Produkts oder eines Verfahrens ). http://www.netlaw.de/urteile/lge_03.htm Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob die Verwendung eines (R) in Verbindung mit einem Markenzeichen irreführend sein könne: Zitat:
---> Es kommt also nicht darauf an, ob die Verbraucher mit einer Marke "Thermoroll" andere odere weitergehende Qualitätsvorstellungen verbinden als mit einer (ihnen geläufigen) Marke "Termorol". Sondern es ist zu fragen, ob der maßgebliche durchschnittlich informierte Verbraucher einer Verwendung des Zeichen (R) in Verbindung mit einem x-beliebigen Kennzeichen ABC eine besondere Qualitätsvorstellung beimißt, die er bei Benutzung desselben Kennzeichens ABC nicht hätte. Der BGH hielt jedoch die Verwendung von "Thermoroll (R)" für irreführend, wenn der Verwender tatsächlich nur Inhaber der (ähnlichen) Marke "Termorol" sei. http://lexetius.com/2009,2035 Zitat:
- ist für den durchschnittlich aufmerksamen Verbraucher zu erkennen, daß sich die Angabe (R) tatsächlich nur auf die Markeneintragung des Wortbestandteils des Gesamtzeichens bezieht, oder wird bei ihm die (unzutreffende) Vorstellung erweckt, das gesamte Logo sei als Marke eingetragen? ( Meines Erachtens spielt das alles aber keine Rolle, weil der Durchschnitts-Verbraucher mit einer Markeneintragung (anders als bei Patentregistrierungen -pat.- ) überhaupt keine Qualitätsvorstellungen verbindet, die bei ihm durch die Verwendung eines (R) "irreführenderweise" hervorgerufen werden könnten, wenn dem verwendeten Hinweis (R) tatsächlich keine Eintragung in ein Markenregister zugrundeläge. ) 11 |
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