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Wortmarke in Firmenlogo

Dies ist eine Diskussion zu Wortmarke in Firmenlogo innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.10.2010, 16:53
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Wortmarke in Firmenlogo

Hallo,

Firma ABC GmbH hat den Begriff ABC als Wortmarke registriert.
Das Firmenlogo besteht aus einer kleinen Grafik und dem Wort "ABC". Darf ABC im Logo mit (R) versehen werden oder müsste dafür das Firmenlogo seperat auch als Wort- oder Wort/Bildmarke eingetragen werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2010, 21:38
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AW: Wortmarke in Firmenlogo

Zitat:
Zitat von nlsrfhisf Beitrag anzeigen
Firma ABC GmbH hat den Begriff ABC als Wortmarke registriert.
Der BGH hatte entschieden, daß die Marken "Otto ... find ich gut!", "Ottoversand" "Otto Versand" und ca. 30 weitere Marken der Otto-Versand GmbH & Co. zu löschen seien, weil sie 5 Jahre lang nicht rechtserhaltend benutzt worden waren, da Bezeichnung Otto-Versand lediglichals Unternehmensbezeichnung
benutzt worden sei, was jedoch nicht zugleich auch als rechtserhaltende Benutzung ALS MARKE gewertet werden könne:
http://www.markenrecht.justlaw.de/ur...bgh-293-02.pdf

Zitat:
Das Firmenlogo besteht aus einer kleinen Grafik und dem Wort "ABC". Darf ABC im Logo mit (R) versehen werden
Genaugenommen kann die Verwendung eines (R)-Zeichens höchstens unter dem Gesichtspunkt einer Irreführung wettbewerbsrechtlich beanstandet werden. Danach wäre es unlauter, wenn über die Benutzung des Zeichens (R) beim durchschnittlich verständigen und informierten Verbraucher Vorstellungen erweckt würden, die er mit diesem Zeichen verbindet, und wenn diese Fehlvorstellungen durch darauf gegründete Kaufentschlüsse vom unlauter Werben Unternehmer ausgebeutet würden.

Das LG Essen hatte geurteilt, daß dem Durchschnittsverbraucher bekannt sei, daß mit der Eintragung eines Markenzeichens in ein amtliches Register keinerlei Aussage über eine bestimmte (Mindest-)Qualität der gekennzeichneten Ware verbunden sei, sodaß er mit dem Hinweis auf die Registrierung eines Zeichens als Marke keine Qualitätsvorstellungen verbinde ( anders als etwa mit dem Hinweis auf eine -amtliche- Patentierung eines Produkts oder eines Verfahrens ).
http://www.netlaw.de/urteile/lge_03.htm

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob die Verwendung eines (R) in Verbindung mit einem Markenzeichen irreführend sein könne:

Zitat:
Zustimmung verdient [folgende Meinung]: Eine Werbung ist nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen.

Das Berufungsgericht hat die Eignung zur Beeinflussung wirtschaftlicher Entscheidungen verneint. Es sei weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass die angesprochenen Verkehrskreise gerade mit dem Zeichen "Thermoroll ®" besondere Qualitätsvorstellungen verbänden, die sie bezüglich des Zeichens "Termorol" nicht hätten, dass sie durch die Verwendung des eingetragenen Zeichens "Termorol" ungünstig beeinflusst werden könnten oder dass eine sonstige, über die irrtümliche Annahme eines Rechts der Klägerin am Zeichen "Thermoroll" hinausgehende Fehlvorstellung hervorgerufen werden könnte. Mit diesen Erwägungen hat das Berufungsgericht das Irreführungspotential der Werbung der Klägerin nicht zutreffend erfasst.
Ungenauerweise wird hier allerdings NICHT auf die beim Verbaucher mit dem Zeichen (R) vorhandene Vorstellung abgestellt, sondern auf die Vorstellung, die bei den Angesprochenen Verkehrskreisen mit "Thermoroll (R)" verbunden seien.

---> Es kommt also nicht darauf an, ob die Verbraucher mit einer Marke "Thermoroll" andere odere weitergehende Qualitätsvorstellungen verbinden als mit einer (ihnen geläufigen) Marke "Termorol". Sondern es ist zu fragen, ob der maßgebliche durchschnittlich informierte Verbraucher einer Verwendung des Zeichen (R) in Verbindung mit einem x-beliebigen Kennzeichen ABC eine besondere Qualitätsvorstellung beimißt, die er bei Benutzung desselben Kennzeichens ABC nicht hätte.

Der BGH hielt jedoch die Verwendung von "Thermoroll (R)" für irreführend, wenn der Verwender tatsächlich nur Inhaber der (ähnlichen) Marke "Termorol" sei.
http://lexetius.com/2009,2035


Zitat:
müsste dafür das Firmenlogo seperat auch als Wort- oder Wort/Bildmarke eingetragen werden?
Entscheidend wäre, wie irreführend das (R) plaziert wäre:

- ist für den durchschnittlich aufmerksamen Verbraucher zu erkennen, daß sich die Angabe (R) tatsächlich nur auf die Markeneintragung des Wortbestandteils des Gesamtzeichens bezieht, oder wird bei ihm die (unzutreffende) Vorstellung erweckt, das gesamte Logo sei als Marke eingetragen?

( Meines Erachtens spielt das alles aber keine Rolle, weil der Durchschnitts-Verbraucher mit einer Markeneintragung (anders als bei Patentregistrierungen -pat.- ) überhaupt keine Qualitätsvorstellungen verbindet, die bei ihm durch die Verwendung eines (R) "irreführenderweise" hervorgerufen werden könnten, wenn dem verwendeten Hinweis (R) tatsächlich keine Eintragung in ein Markenregister zugrundeläge. )

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