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Wortmarke - egal?

Dies ist eine Diskussion zu Wortmarke - egal? innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.10.2010, 13:53
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Hallo allesamt,

angenommen, Partei A will eine Eventagentur unter dem Namen "GoodSmile Events" aufmachen. Nun ist die Wortmarke "GoodSmile" (OHNE Events) aber schon von Partei B, einer PR-Agentur, angemeldet.

Eine Tätigkeitsüberschneidung ergibt sich aber weder thematisch und vermutlich auch räumlich nicht. Partei A wird nur eigenverantwortliche Events machen, Partei B macht PR-Arbeit (Layout, Schreiben, Pressekonferenzen) für Dritte.

Könnte A mit dem Namen Ärger bekommen?

Danke und Grüße

Nachtrag: Die fiktiven Klassen der Partei B wären 35 und 41 - das bedeutet nach Nizza-Klassifikation "Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen" (35).

41 ist da schon schwieriger: Darunter fällt nämlich auch "Party-Planung" oder "Kartenvorverkauf".

Hieße das, Partei A müsste einen anderen Namen wählen? Oder würde das "events" Hinter "GoodSmile" ausreichen?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2010, 12:04
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AW: Wortmarke - egal?

Nachtrag:

Gehe ich Recht in der Annahme, dass A keinen Ärger bekommen kann, da B in der Stadt, in der A aktiv ist, mit der Marke "GoodSmile" keine Verkehrsgeltung hat?

A sitzt rund 400 KM entfernt von B. Und B hat garantiert weder auf dem Segment von A (Tanzveranstaltungen) noch als PR-Dienstleister auch nur den geringsten Bekanntheitsgrad in der Stadt, in der A aktiv sein will.

Grüße
qte
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