Dies ist eine Diskussion zu "Wort-Bildmarke" => De-Domain: Was schützt sie? Andere Domain-Endung möglich? innerhalb des Forums Markenrecht
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| Angenommen es existiert beim DPMA ein Eintrag für eine "Wort-Bildmarke" in den Klassen 35, 38 und 42 für ein Bild dass nur folgenden Text enthält: www.Ratvillage.de Das Misstandsforum. Wir kämpfen für Sie. Übrigens: In simpler Textform, also mit einer "handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar". Wikipedia dazu: "Grundsätzlich gilt, dass die Marke nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar sein darf, da sie sonst als Wortmarke gilt. " Der Inhaber ist: IT Management & Consulting SLU, Puerto del Rosari Fuerteventura, ES Die Domain selbst mit ähnlicher Adresse in Spanien und Anwalt als Admin-C. Begebenheit: In den USA existiert im Markenregister keine Eintragung. Was wäre hier praktisch möglich (nicht nur theoretische Dt. Ansprüche, sondern die Durchsetzbarkeit)? 1. Wäre es erlaubt den gleichen Namen für eine freie andere Domain zu registrieren (da sehe ich alleine keine Problem). Z.B. net, org, info usw.. 2. Das Gleiche wie in Punkt 1, aber die Domain sowie die Daten liegen in den USA, und der Betreiber ist nicht ermittelbar (auch nicht im WhoIs). 2.b Macht es überhaupt einen Unterschied, ob so eine Domain in den USA sichtbar von einem Deutschen betrieben wird, oder von einem US-Amerikaner (bzw. anonym, wo ja nichts auf einen Deutschen Betreiber hindeutet, und gutes Deutsch ist nicht verboten)? 3. Wäre es möglich unter der Domain inhaltlich das gleiche Thema zu behandeln wie damals die Deutsche Seite? 3.b Welche Mittel hätte ein Dt. Rechtsanwalt (nehmen wir an, sie ist auf einen Solchen registriert) überhaupt? Nicht theoretische Ansprüche, sondern die praktische Durchsetzung. P.S.: Die Daten sind natürlich erfunden. Grüße, Tobias Claren |
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