Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Window-Colour-Bilder von markengeschützten Figuren

Dies ist eine Diskussion zu Window-Colour-Bilder von markengeschützten Figuren innerhalb des Forums Markenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2012, 17:22
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 70
Keine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Window-Colour-Bilder von markengeschützten Figuren

Hallo an alle,

ich habe eine Frage bezüglich selbstgemachten Window-Colour-Bildern von markengeschützten Zeichentrickfiguren wie Bibi Blocksberg oder Pumuckel.
Wenn man selber Bilder von diesen Figuren herstellt und dann verschenkt, ist das dann in Ordnung oder verletzt man dann das Urheberrecht von Disney, etc. ?
Ist es ein Unterschied zwischen Verschenken und Verkaufen?
LG
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2012, 23:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.773
96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)  
AW: Window-Colour-Bilder von markengeschützten Figuren

Eine Grafik kann geschützt sein als Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, hier laut § 2 UrhG als "4. Werk(e) der bildenden Künste".

Eine Grafik kann geschützt sein als Marke. Oder als beides, als Marke und als UrhG-Werk. Oder als keines von beidem. Und genau darauf kommt es an.

Eine Marke darf ich weitgehend frei benutzen, so lange ich dies nicht "im geschäftlichen Verkehr" tue laut § 14 Markengesetz und dabei auch noch gegen die in Absatz 2 genannten "No Gos" verstoße.

Ein Foto einer Bild-Marke darf ich also verbreiten in der Regel, siehe da: "Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..."

Wenn ich dies Foto bearbeite, muss ich halt kucken, dass ich dabei keine Beleidigungen usw. einbaue.

Ganz anders sieht es aus bei geschützten UrhG-Werken. Dazu gehören auch die meisten Comic-Figuren. Und auch die meisten Comic-Geschichten. Siehe Urteile zu Asterix-Parodien.

Von UrhG-Werken darf ich ohne Erlaubnis höchstens Privatkopien herstellen für lau, und davon maximal sieben Stück an Freunde verteilen, sprach mal ein hohes Gericht.

Anders sieht es aus, wenn ich eine "Freie Bearbeitung" des UrhG-Werkes geschaffen habe! Mehr zu diesem kompliezierten Fall unter http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz und auch da.

Ansonsten lässt man halt die Finger von die Sachen oder fragt vorher die Rechteinhaber oder einen eigenen Anwalt.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2012, 09:21
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 70
Keine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ClaraS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Window-Colour-Bilder von markengeschützten Figuren

Danke Also darf man quasi 7 Window-Colour-Bilder machen und die verschenken
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2012, 22:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.773
96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)  
AW: Window-Colour-Bilder von markengeschützten Figuren

Nein! So nicht!

Nochmal von vorne: Eine Comic-Zeichnung kann geschützt sein als Marke und als Grafik-(Kunst-)Werk. Wenn man nichts Genaues weiß, muss man annehmen, dass Zeichentrickfiguren wie Bibi Blocksberg oder Pumuckel doppelt geschützt sind, also als Marke und als Grafik-Kunstwerk.

Ich darf von einem Kunstwerk aber eine Privatkopie anfertigen unter bestimmten Umständen. Oder sieben. Diese sieben darf ich auch an maximal sieben (oder sechs, ich habe das Urteil nicht zur Hand!) Personen verschenken, mit denen ich persönlich verbunden bin.

Was ich aber gar nicht darf: "(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden." § 53 UrhG

Ob man mit "X-RAy_89" aus dem Internet nach 3 X Chatten wirklich persönlich verbunden ist oder nicht, entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht. Da würde ich dem lieber keine Kopie schenken, lieber meinen Neffen und Cousinen, bis maximal 3. Grades ...

Schickt man aber nur eine Kopie an eine ziemlich fremde Person, dann gilt das noch nicht als Öffentlichkeit im Sinne von § 15 Absatz 3 UrhG:

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Wild wird es vor allem, wenn diese sechs, sieben Personen nun weitere Kopien verbreiten, z. B. im Internet. Dann wird irgendwann womöglich der Rechte-Inhaber wach. Und dem fällt dann sicher auch auf, dass

- nicht nur eine Kopie des Werkes (Comicfigur) ohne Erlaubnis verbreitet worden ist (weit über den Privatkreis hinaus),

- sondern sogar eine Bearbeitung des Werkes. Und die darf überhaupt nicht verbreitet werden ohne Zutimmung des Urhebrers:

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.


Wie gesagt, ein Geschenk an persönlich verbundene Menschen gilt nicht als "veröffentlicht oder verwertet"! Bleibt es aber nicht dabei, dann ist der schuld und haftbar, der sich nicht daran gehalten hat.

Das kann dennoch Ärger geben für alle Beteiligten. Was nicht sein muss.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.03.2012, 23:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.820
98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)  
AW: Window-Colour-Bilder von markengeschützten Figuren

Zitat:
Zitat von ClaraS Beitrag anzeigen
Danke Also darf man quasi 7 Window-Colour-Bilder machen und die verschenken
ja, problemlos.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 09.03.2012, 23:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.773
96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)  
AW: Window-Colour-Bilder von markengeschützten Figuren

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ja, problemlos.
Auch an wildfremde Leute im Internet? Auf der Straße?

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Sorry, die Original-Frage hatte ich als "Windows-7-Colour-Bilder" mis-verstanden. Sieben Privat-Kopien eines Werkes darf man aber an sechs bis sieben persönlich verbundene Personen verschenken - nicht aber quasi an Hinz und Kunz,

und schon gar nicht öffentlich á la "Sechs Kopien/Bearbeitungen von Comic-Superstar Glubschauge Mondgesicht verschenken wir im Zuge unserer großen Aktion 'Deutschland sucht den Superstar der Comic-Geschichte'!"

Das wäre auch ein Geschenk. Und das wären auch nur sechs. Aber das wäre öffentlich verbreitet und verwertet - wenn auch gratis. Aber das wäre dennoch zustimmungspflichtig!
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 10.03.2012, 09:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.820
98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)  
AW: Window-Colour-Bilder von markengeschützten Figuren

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Zitat:
Zitat von zeiten
ja, problemlos.
Auch an wildfremde Leute im Internet? Auf der Straße?
ja, natürlich!
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 10.03.2012, 18:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.773
96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3773 Beiträge, 346 Bewertungen)  
AW: Window-Colour-Bilder von markengeschützten Figuren

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ja, natürlich!
Tscha, das gibt der "Privatkopie" des UrhG natürlich völlig neuen Schwung.

Insbesondere dem Absatz "(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden."

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 10.03.2012, 19:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.820
98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9820 Beiträge, 593 Bewertungen)  
AW: Window-Colour-Bilder von markengeschützten Figuren

@gerd
vielleicht informierst du dich erst mal über window colour bevor du weiter rumkrakelst.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Window Color und Malvorlagen Urheberrecht 07.02.2011 15:02
First flat, then colour, then round! Nachrichten: Wissenschaft 03.09.2008 15:00
LG: Nachweis für Nutzung eines markengeschützten Keywords in Google-Adwords notwendig Nachrichten: Recht & Gesetz 06.02.2008 18:39
Getting the accurate hue - Well-defined colour reproduction from the scanning to the output on screens and printers Nachrichten: Wissenschaft 11.12.2007 13:00
Colour-Matching am Bildschirm Nachrichten: Wissenschaft 04.01.2007 16:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Markenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios