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Wie, wo für wie viel Namen schützen lassen

Dies ist eine Diskussion zu Wie, wo für wie viel Namen schützen lassen innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 18:15
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Wie, wo für wie viel Namen schützen lassen

Hallo zusammen,

jemand möchte z. B. den Markennamen "schnullibulli" schützen lassen.

Woher weiß dieser jemand, ob der Name schon geschützt ist?

Wo muss dieser jemand diesen Namen eintragen lassen?

Wie lange kann man diesen Namen schützen lassen? Ist eine einmalige Eintragung ein Leben lang gültig oder muss diese verlängert werden?

Was kostet eine solche Eintragung?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 18:40
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AW: Wie, wo für wie viel Namen schützen lassen

Kann man alles selber nachlesen / Recherchieren:

http://www.dpma.de/marke/faq/index.html

http://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html

http://register.dpma.de/DPMAregister...D195.reg-app02
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 17:18
V.I.P.
 
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AW: Wie, wo für wie viel Namen schützen lassen

Zitat:
Zitat von Der Unbeugsame Beitrag anzeigen
jemand möchte z. B. den Markennamen "schnullibulli" schützen lassen.
1. Wovor soll der beabsichtigte Schutz denn schützen?
2. Ist beabsichtigt, für eine bereits für einen anderen ( z.B. eine in Spanien ansässige Firma ) anderswo ( z.B. in Australien ) markenrechtlich geschützten "Markennamen" einen Schutz mit Geltung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland zu erlangen?

Zitat:
Woher weiß dieser jemand, ob der Name schon geschützt ist?
Geschützt als (bürgerlicher) Name, als Unternehmensbezeichnung, als geschützte Buch-, Filmtitelbezeichnung, als eingetragene Marke?

Zitat:
Wo muss dieser jemand diesen Namen eintragen lassen?
Es ist für die Erlangung eines Markenschutzes im Geltungsbereich des deutschen Markengesetzes nicht zwangsläufig eine Eintragung in einem Register nötig. Es genügt auch eine weltweite "Berühmtheit" oder die Erlangung eines genügend großen Bekanntheitsgrads einer markenmäßigen Benutzung der fraglichen Kennzeichens.

Zitat:
Wie lange kann man diesen Namen schützen lassen? Ist eine einmalige Eintragung ein Leben lang gültig oder muss diese verlängert werden?
Man könnte jedes Jahr erneut "schnullibulli" zur Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden, und jeweils eine "neue" Marke eingetragen erhalten. ( Also z.B.
Marke Nr 234 "Schnullibulli" vom 2.3.2004
Marke Nr 443 "Schnullibulli" vom 2.3.2005
Marke Nr 489 "Schnullibulli" vom 2.3.2006
Marke Nr 492 "Schnullibulli" vom 2.3.2007
Marke Nr 689 "Schnullibulli" vom 2.3.2008
Marke Nr 704 "Schnullibulli" vom 2.3.2009
Marke Nr 934 "Schnullibulli" vom 2.3.2010 usw. )

Die "alten" Marken wären dann nach 5 Jahren ohne nachgewiesene Benutzung löschungsreif, d.h. sie könnten auf Antrag gelöscht werden. Die Eintragung müßte alle 10 Jahre verlängert werden, um nicht von Amts wegen gelöscht zu werden, ohne daß dadurch bei Nichtbenutzung die Gefahr einer Löschung "wegen Verfalls aufgrund Nichtbenutzung" gebannt wäre. Während der ersten 5 Jahre hängen die Rechte aus einer eingetragenen Marke nicht vom Nachweis einer Benutzung ab.

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