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Wie verhält man sich bei Plagiat?

Dies ist eine Diskussion zu Wie verhält man sich bei Plagiat? innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 17:06
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Wie verhält man sich bei Plagiat?

Wie könnte man vorgehen, wenn man bei Ebay bei einem gewerblichen Händler mit Rechnung gefälschte Markenschuhe gekauft hat und das erst 4 Monate später feststellt?

Wie verhält man sich da?
Kann man gegenüber dem Händler dann Gewährleistung geltend machen, dh. man bittet den Verkäufer einem Originalware zuzusenden? Oder könnte man von dem Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2009, 14:07
V.I.P.
 
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AW: Wie verhält man sich bei Plagiat?

Zitat:
Zitat von manni84
Kann man gegenüber dem Händler dann Gewährleistung geltend machen, dh. man bittet den Verkäufer einem Originalware zuzusenden?
Im Sinne von § 434 BGB fehlt einer Markenware nicht schon allein bloß deshalb die "vertragsgerechte Beschaffenheit", nur weil der Verkäufer sich wegen unerlaubter Markenzeichenverwendung strafbar gemacht ( = eine Markenfälschung verkauft ) hätte.

Allerdings dürfte bei einem Markenrechtsverstoß jedenfalls ein Rechtsmangel vorliegen, § 435 BGB; der Verkäufer wäre daher nacherfüllungspflichtig.

Zitat:
könnte man von dem Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen?
Wenn man "nur" Mängelansprüche geltend machen könnte, müßte man "eigentlich" erst die Gelegenheit zur Nachlieferung geben, bevor man zum Rücktritt berechtigt wäre, bzw. zur Forderung von Schadensersatz ( = Preis von ersatzweise selbstbeschafften Original-Schuhen ) statt der Leistung ...

Wenn man dagegen dem Verkäufer eine "arglistige Täuschung" vorwerfen könnte, bestünde ohne weiteres ein Recht zur Vertragsanfechtung - und zwar könnte 10 Jahre lang, innerhalb eines Jahres ab Kenntniserlangung von der Täuschung der Kaufvertrag angefochten, und gegen Kaufpreisrückerstattung rückabgewickelt werden. ( Mängel-Ansprüche verjähren dagegen schon nach 2 Jahren ... )

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