Dies ist eine Diskussion zu Wie lange dürfen Zertifikate hergezeigt werden? innerhalb des Forums Markenrecht
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| Wie lange dürfen Zertifikate hergezeigt werden? In einem Haushaltswarengeschäft habe ich ein Produkt entdeckt, dass mit einem Gütesiegel der Stiftung Warentest wirbt. Das Siegel ist rund ein viertel Jahrhundert alt. Ist es legitim? Darf ein Zertifikat uneingeschränkt verwendet werden, solange keine Änderung des Herstellungsprozesses erfolgt? |
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| AW: Wie lange dürfen Zertifikate hergezeigt werden? Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Wie lange dürfen Zertifikate hergezeigt werden? Zitat:
Zitat:
( Selbst wenn das Produkt vor 25 Jahren mit 2,3 ( "gut" ) getestet worden wäre, und vor zwei Jahren mit 1,5 ( "sehr gut" ) bewertet worden wäre, könnte die Werbung mit dem alten Testergebnis irreführend sein, etwa wenn der alte Test ein "relativ" besseres Ergebnis erbrachte ( zweitbestes von 20 getesteten Produkten ) als der jüngste Test ( Testnote 1,5 war die schlechteste aller 30 getesteten Produkte ). Zitat:
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| AW: Wie lange dürfen Zertifikate hergezeigt werden? Nett ist doch, wenn das Jahr dabeisteht, meist doch sogar noch der Monat des Tests bzw. der Veröffentlichung der Ergebnisse. Immerhin besagt das dem Kunden, dass man gute Qualität schon vor einem viertel Jahrhundert zu schätzen wusste und auch geliefert hatte. Andere Kunden könnten dann denken, ja, was, und seither nicht mehr? Nur noch Schrott geliefert seither? Wesentlich an dieser an sich korrekten Produkt-Information sollte sein, dass die Jahreszahl erwähnt wird - und nicht so klein und versteckt, dass es zu Missverständnissen kommen kann. Gruß aus Berlin, Gerd PS. Wer clever ist, der fügt noch hinzu in seiner Werbung: "Letzter Test von Fallschirmseide: 1985!" |
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| AW: Wie lange dürfen Zertifikate hergezeigt werden? Wie alt ist denn die Ware? Genauso alt wie das Zertifikat?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| gütesiegel, stiftung warentest, zertifikat |
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