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Wie Begriffe verwenden?

Dies ist eine Diskussion zu Wie Begriffe verwenden? innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 24.11.2010, 11:40
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Wie Begriffe verwenden?

Hallo!

Nehmen wir einmal an, Person A möchte in seiner Stadt (Beispielstadt) eine Aktion zum Thema Abnehmen machen und einen Singwettbewerb. Die Abnehmaktion nennt "Beispielstadts Biggest Looser", den Singwettbewerb nennt er "Beispielstadt such den Superstar". Die Namensnähe zu änlichen Wettbewerben, die allesamt sehr erfolgreich im Fernsehen liefen, ist evident.

Wie kann A sicher gehen, daß er nicht gegen Rechte anderer verstößt?

Wie kann sich A die Rechte (am Namen, an Logos, etc) sichern, sofern die anderen Anbieter damit einverstanden sind.

Gibt es irgendwo eine Liste der in der BRD geschützen Begriffe, wie z.B. "ich mag es" o.ä.?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.11.2010, 05:40
V.I.P.
 
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AW: Wie Begriffe verwenden?

1. § 4 Entstehung des Markenschutzes

2. § 5 Geschäftliche Bezeichnungen

3. Liste der eingetragenen Marken. Dort kann man auch seine eigene Marke eintragen zwecks Schutzes.

Gruß aus Berlin, Gerd
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