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Wäre dies eine Markenrechtsverletzung?

Dies ist eine Diskussion zu Wäre dies eine Markenrechtsverletzung? innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 18:39
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Wäre dies eine Markenrechtsverletzung?

Angenommen jemand nutz das Bild einer recht bekannten, aber bereits verstorbenen Persönlichkeit des Öffentlichenlebens z.B. eine Schauspielerin. Von dieser würde man ein lizensfreies Bild aus dem Internet besorgen und es dann so bearbeiten, dass es mehr wie ein Kustwerk /Zeichnung aussieht, aber die Person definitiv noch erkennbar ist. Dürfte man dieses umgestaltete Bild verwenden und auf ein Produkt aufdrucken welches Verkauft werden soll? Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 18:48
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AW: Wäre dies eine Markenrechtsverletzung?

Es wäre ja nur ne Verletzung, wenn ein Markenrecht des Verletzten besteht. Da es noch nicht die Marke "Hemut Kohl" für Sauerbraten gibt, kann man das unter dem Aspekt des Markenrechts wohl machen.

edit: Ne, Helmut Kohl lebt ja noch.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 18:58
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AW: Wäre dies eine Markenrechtsverletzung?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Es wäre ja nur ne Verletzung, wenn ein Markenrecht des Verletzten besteht. Da es noch nicht die Marke "Hemut Kohl" für Sauerbraten gibt, kann man das unter dem Aspekt des Markenrechts wohl machen.

edit: Ne, Helmut Kohl lebt ja noch.
Okay würde bedeuten: da es eine Person ist keine Markenrechtsverletzung!? Generell wäre es Interessant zu wissen ob man hier eine Person die soetwas tut rechtlich belangen kann? Wegen was auch immer?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 20:06
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AW: Wäre dies eine Markenrechtsverletzung?

Ich gehe mal davon aus, das mit "Lizenzfreies Bild" gemeint sein soll, das niemand ( Fotograph oder Verlag ) die Urheber/Verbreitungsrechte an dem Internet-Bild halten soll
( was IMHO bei guten Bildern selten der Fall sein dürfte ).

Danneben gilt es das KunstUrhG zu beachten ( §22+§23 ).

Und dann könnte das Thema "Marke" tatsächlich interessant sein.
Natürlich ist eine Person selbst keine Marke.
Der Name der Person oder etwaige Produkte können aber sehr wohl eine Marke sein ( denk mal an die Duftwässerchen diverser Starlets ).
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Alt 02.08.2011, 20:21
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AW: Wäre dies eine Markenrechtsverletzung?

Es soll sich hierbei aber um eine Persönlichkeit der Öffentlichkeit handeln. Der TE meint damit dann sicherlich eine absolute Pers. der Zeitgeschichte iSd 23 I KUG. Auch ist das Bild einer Person markenrechtsfähig. Mir fällt da nur jetzt kein Bsp. ein...
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  #6 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 20:54
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AW: Wäre dies eine Markenrechtsverletzung?

Zitat:
§ 23 KunstUrhG
(2)
Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Wir wissen ja nix von dem Bild ... und mein Hinweis war im Sinne
"möglicherweise ... zu beachten"


Hier noch 2 interessante Links zum Thema - und so wie es aussieht, ist das Themas recht Komplex.
( Meine erste Idee war in der Tat Lady Di ... und auch wenn die
ürsprüngliche Anmeldung gelöscht wurde, scheint es generell
möglich zu sein )
http://www.markenmagazin.de/personennamen-als-marke/
http://tinyurl.com/3z3a6dx
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Alt 03.08.2011, 09:56
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AW: Wäre dies eine Markenrechtsverletzung?

Okay dann mache ich mal ein Beispiel! Angenommen man nimmt Amy Whinehouse aber wie bereits zuvor geschrieben, das Bild schon sehr verändert! Und druckt dieses und macht daraus ein Produkt z.B. eine Seife, vorne auf der Verpackung ist dann die Grafik bzw. das geänderte Bild mit der Aufschrift AMY! Was kann passieren?
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Alt 03.08.2011, 14:53
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AW: Wäre dies eine Markenrechtsverletzung?

Solange es keine Marke (Wort-Bild-Marke) mit dem Bild und der dazugehörigen Aufschrift AMY für Hygieneartikel, wie Seife gibt, ist das schonmal keine Markenrechtsverletzung. Ob hierr ein Verstoß nach 23 KUG vorliegt ist fragwürdig. Einerseits ist sie ja Pers. der Zeitgeschichte, daher darf prinzipiell ihr Bild veröffentliht werden. Die Grenzen sind dann nat. (wie onkelotto zutreffend schrieb) in einer Interessenabwägung zu suchen. Da spricht dann eigentlich nur dagegen, dass man mit dem Bild einfach nur kommerzielle Zwecke verfolgt. Reicht mMn nicht aus. Anders wäre die Sache uU zu beurteilen, wenn man statt Seife Schnaps oder so bewirbt...
Alles gesetz dem Fall, man hat ein Nutzungsrecht für das Bild inne...Also vom Urheber...
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  #9 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 15:02
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AW: Wäre dies eine Markenrechtsverletzung?

Das kann dir vermutlich niemand beantworten.
Du bekommst sicher keine Antwort: Wenn du erwischt wirst, zahlst du 1000 Euro ersatzweise 100 Sozialstunden!

Zum einen hängt es davon ab, ob es den eine Markeneintragung gibt, und der Markeninhaber seine Marke auch schützt.

Zum anderen ist es ein Unterschied, ob du nur ein Bild nimmst oder auch zusätzlich AMY drunter schreibst.

Wo das Bild herkommt wäre für das Thema Markenschutz egal - es stellt sich nur die Frage, ob dein Produkt dem Markenprodukt hinreichend ähnlich ist ( Verwechselungsgefahr ).

Wenn es eine Marke gibt, muss du damit rechnen das deine Produktion z.B. vom Zoll eingesammelt und später geschreddert wird, und du verklagt wirst das zu unterlassen und gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
Vielleicht kommst du auch nur mir einer Abmahnung davon.
Was die Staatsanwaltschaft zusätzlich unternimmt ( Strafrecht) kann ich dir nicht sagen.

Ich sag mal "Jack Wolfskin und die tapfere Schneiderin"
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...655890,00.html


Vielleicht passiert aber auch gar nix, weil das Verfahren sich länger als Dez 2012 hinzieht und die Mayas am Ende doch Recht behalten.

Und vieleicht regelt der Markt das auch selbst, weil den potentiellen Käufern dein Produkt stinkt:
Im übertragenen Sinne oder auch ganz real.

Im Ergebnis, kann gar nix passieren, dur wirst reich oder geht pleite oder irgendwas dazwischen ( den möglichen Strafrechtlichen Teil lass ich mal ausser Acht ... da gibt es sicher auch eine "Von-bis" Bandbreite )
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  #10 (permalink)  
Alt 03.08.2011, 15:18
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AW: Wäre dies eine Markenrechtsverletzung?

So lange die Angehörigen noch trauern, sollte eine Verwendung eines Portraits der Verstorbenen auf Merchandizing-Artikeln ohne die Zustimmung der Angehörigen nicht drin sein:

KUrHG § 23
"(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

Nach einer angemessenen Trauerzeit käme es auf weitere berechtigte Interessen der Angehörigen an. Die könnten vielfältig sein.

Wäre es nicht eine Verunglimpfung des Toten, wenn man Schmalz mit dem Portrait von Josef Beuys vermarktete? (Oder Wein mit Amy Winehouse?)

Gruß aus Berlin, Gerd
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