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Vowurf urheberrechtsverletzung Kopien von Tonträgern

Dies ist eine Diskussion zu Vowurf urheberrechtsverletzung Kopien von Tonträgern innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2011, 19:27
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Vowurf urheberrechtsverletzung Kopien von Tonträgern

Hallo,
gegeben sei, dass eine auktionsverkäufer ein ungeliebtes Geschenk, sagen wir eine Cd oder DVD bei einer auktionsplattform versteigern will.

es handelt sich dabei um original ware.

jetzt wird das angebot von der auktionsplattform gelöscht und person a erhält schreiben, dass es sich um urheberrechtsvereltzung handle und der urheber person a der vervielfältigung nicht genehmigter kopien bezichtige. eine abmahnung könnte drohen.

also, ich verstehe diese situation nicht so wirklich. wenn es sich um original ware handelt, fällt doch der tatvorwurf des illegalen kopierns von tonträgern weg. wieso wird dann dem verkäufer gedroht?
artikelbeschreibung und bild stammen vom verkäufer. es sind auch keine vergleiche zu anderen marken gemacht worden.

kann mich einer aufklären oder ist da einfach nur ein irrtum gelaufen und der urheber mahnt mal alle ab, die irgendwelche cds oder dvds von ihm verkaufen/versteigern?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2011, 23:55
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AW: Vowurf urheberrechtsverletzung Kopien von Tonträgern

Zitat:
Zitat von kinderpinguin Beitrag anzeigen
eine auktionsverkäufer[in] will ... eine original Cd oder DVD bei einer auktionsplattform versteigern.

jetzt wird das angebot von der auktionsplattform gelöscht
Womit rechtfertigt der Plattformbetreiber dies?

Zitat:
person a erhält schreiben, dass es sich um urheberrechtsvereltzung handle und der urheber person a der vervielfältigung nicht genehmigter kopien bezichtige.
Wer ist der Autor dieses Schreibens?

Zitat:
eine abmahnung könnte drohen.
Von wem stammt diese Einschätzung?

Zitat:
wenn es sich um original ware handelt, fällt doch der tatvorwurf des illegalen kopierns von tonträgern weg. wieso wird dann dem verkäufer gedroht?
artikelbeschreibung und bild stammen vom verkäufer. es sind auch keine vergleiche zu anderen marken gemacht worden.
Selbst wenn mit einem selbstgemachten Foto eines irheberrechtlichen DVD-Covers geworben würde, wäre dies zulässig, sofern es sich um die Werbung für den Weiterverkauf einer ORIGINAL-DVD handeln würde.

"Vergleiche zu anderen Marken" könnten auch höchstens deren Rechteinhaber aufden Plan rufen, nicht jedoch die Inhaber von Urheber- und Markenrechten an der angebotenen DVD.

Zitat:
ist da einfach nur ein irrtum gelaufen und der urheber mahnt mal alle ab, die irgendwelche cds oder dvds von ihm verkaufen/versteigern?
Es wäre doch äußerst hilfreich, den exakten Wortlaut dieses ominösen Schreibens zu kennen, bevor man beginnen könnte, über die (Un-)Rechtmäßigkeit des Vorgehens irgendwelcher ungenannter Dritter zu spekulieren.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2011, 05:20
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AW: Vowurf urheberrechtsverletzung Kopien von Tonträgern

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Womit rechtfertigt der Plattformbetreiber dies?
person a habe illegale kopien der dvd/cd angefertigt. was aber nicht stimmt. es handelt sich um die originale, die einst erworben wurden, belege gibt es auch noch.



Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Wer ist der Autor dieses Schreibens?
die auktionsplattform, die die daten der person a auf wunsch des urhebers an den urhber weitgegeben haben will.



Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Selbst wenn mit einem selbstgemachten Foto eines irheberrechtlichen DVD-Covers geworben würde, wäre dies zulässig, sofern es sich um die Werbung für den Weiterverkauf einer ORIGINAL-DVD handeln würde.
foto ist selbstgeschossen. einfach cd/dvd auf tisch gelegt und fotographiert.

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
"Vergleiche zu anderen Marken" könnten auch höchstens deren Rechteinhaber aufden Plan rufen, nicht jedoch die Inhaber von Urheber- und Markenrechten an der angebotenen DVD.
es gab keine vergleiche zu anderen marken.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 14:39
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AW: Vowurf urheberrechtsverletzung Kopien von Tonträgern

Zitat:
person a habe illegale kopien der dvd/cd angefertigt. was aber nicht stimmt. es handelt sich um die originale, die einst erworben wurden, belege gibt es auch noch.
Ob der Plattformbetreiber hellsehen kann, können wir nicht hellsehen.

Vielleicht handelt es sich aber um einen illegalen Import aus dem Dunstkreis von Absatz 2 Markengesetz § 24 Erschöpfung?

Gruß aus Berlin, Gerd
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