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verwendung von logos

Dies ist eine Diskussion zu verwendung von logos innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 03:07
dsu dsu ist offline
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verwendung von logos

hallo.
ist es erlaubt, das logo einer bestimmen marke zu verwenden, um damit beispielsweise wandschmuck in form von drucken auf leinwand bzw. hinter acrylglas oder postern, etc. zu erstellen?

lg, dsu
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 17:32
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AW: verwendung von logos

Warum kann Bayern München sich so teure Spieler leisten? Weil du kein Hemd mit dieser Marke, dem Bayern-Logo, verkaufen darfst, auch nicht mit dem Spielernamen. Davon wollen die Bayern ja ihre teuren Spieler bezahlen ...

Aber nicht jede Marke ist auch für Textilien geschützt. Dennoch wäre eine Ausbeutung des (guten) Rufs der Marke und dessen Verwässerung untersagt laut Absatz 2 Nummer 3 § 14 Markengesetz.

Bei Kunstwerken herrschen aber noch größere Freiheiten. Manchmal kriegt auch der Künstler Recht vor Gericht, wie diese Seite belegt: "Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?"

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 24.09.2011, 03:21
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AW: verwendung von logos

ich hoffe, ich habe deinen beitrag richtig verstanden.

aber nochmal zum weiteren verständnis:
konkret geht es in diesem fall darum, ob das logo einer bestimmten getränkemarke abgedruckt werden darf. dabei soll weder irgendetwas daran verändert werden, noch irgendwelche sprüche, slogans oder sonstetwas hinzugefügt werden. einfach nur das logo auf einfarbigem hintergrund, fertig. das soll auch nicht verkauft werden, sondern bei mir privat im wohnzimmer aufgehängt werden.
wäre dies rechtens?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 02:07
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AW: verwendung von logos

Das Aufhängen von Markenzeichen zu Hause, im privaten Heim, im privaten Umgang mit Privatpersonen, ist keine Benutzung "der Marke im geschäftlichen Verkehr" laut § 14 Markengesetz.

Also darf man das auch ohne Erlaubnis des Markeninhabers tun.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #5 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 02:28
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AW: verwendung von logos

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Das Aufhängen von Markenzeichen zu Hause, im privaten Heim, im privaten Umgang mit Privatpersonen, ist keine Benutzung "der Marke im geschäftlichen Verkehr" laut § 14 Markengesetz.
Der Verkauf von Leinwänden, Acrylglas und Postern mit der Abbildung eines Markenzeichens müßte genaugenommen erst eine "Benutzung für Waren oder Dienstleistungen" sein, d.h. eine Benutzung zum Zweck der Kennzeichnung und Unterscheidung von Waren/Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen, bevor diese Art der Benutzung dem Zustimmungsvorbehalt des Markeninhabers unterläge.

Nun wären bei einem Verkauf von Postern unter der Marke "PiPaPoster" mit Abbildungen von Markenlogos diese Markenzeichen nicht in Bezug auf irgendwelche damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen benutzt; insbesondere würde das auf den angebotenen Postern abgebildete Markenlogo nicht dazu benutzt, die Ware "Poster" bzw. die Dienstleistung "Posterdruck" zu kennzeichnen.

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  #6 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 15:50
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AW: verwendung von logos

Das natürlich zudem noch.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #7 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 23:33
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AW: verwendung von logos

alles klar.
danke für eure hilfe.
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