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Verwendung von Leuchtreklame im Aussenbereich einer Werkstatt

Dies ist eine Diskussion zu Verwendung von Leuchtreklame im Aussenbereich einer Werkstatt innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 06.02.2011, 13:40
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Verwendung von Leuchtreklame im Aussenbereich einer Werkstatt

Wenn ich ein original Leuchtreklameschild eines bekannten Automobilherstellers im Aussenbereich meiner freien Autowerkstatt(inkl.Gebrauchtwagenverkauf)aufhänge , kann der Vertragshändler in diesem Gebiet mir dies verbieten?Fast alle gebrauchten Fahrzeuge, welche bei mir angeboten werden, sind von diesem Hersteller.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 01:47
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AW: Verwendung von Leuchtreklame im Aussenbereich einer Werkstatt

Zitat:
Zitat von willi73 Beitrag anzeigen
Wenn ich ein original Leuchtreklameschild eines bekannten Automobilherstellers im Aussenbereich meiner freien Autowerkstatt(inkl.Gebrauchtwagenverkauf)aufhänge (um darauf aufmerksam zu machen, daß ich (auch) Gebrauchtfahrzeuge dieses Herstellers anbiete), kann der Vertragshändler in diesem Gebiet mir dies verbieten?
1. Meines Erachtens könnte jedenfalls niemand allein schon aus seiner Position als "betroffener Wettbewerber" dagegen einschreiten.

2. Es käme höchstens in Betracht, daß Beanstandungen auf Rechte an dem betreffenden Markenzeichen gestützt werden könnten.

Der loklae Vertragshändler wäre jedenfalls ein konkret betroffener Wettbewerber, aber ist er auch "Inhaber von Markenrechten" an dem fraglichen Markenzeichen?

Der BGH hat entschieden, daß auch schon in der Werbung für Original-EU-Reimport-Fahrzeuge eines Markenhellers das Logo dieser Marke benutzt werden darf.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß in Annoncen einer freien Werkstätte das Markenzeichen BMW zu dem Zweck benutzt werden darf um darauf hinzuweisen, daß man auf Reparaturen von BMWs spezialisiert sei und Gebrauchtfahrzeuge dieser Marke anbiete. Dies müsse jedoch anständig geschehen. Vor allem dürfe kein unzutreffender der Eindruck einer ( in Wahrheit nicht ) offiziellen Niederlassung oder von (tatsächlich nicht) bestehenden geschäftlichen Beziehungen zum Markenhersteller erweckt werden.

Zitat:
Zitat von willi73 Beitrag anzeigen
Wenn ich ein original Leuchtreklameschild eines bekannten Automobilherstellers im Aussenbereich meiner freien Autowerkstatt(inkl.Gebrauchtwagenverkauf)aufhänge
Würde auf diese Weise schon der Eindruck einer offiziellen Niederlassung erweckt? Das dürfte auf die konkreten Umstände ankommen.

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