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Verkauf von selbstgemalten T-Shirts mit prom. Persönlichkeiten legal oder illegal?

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf von selbstgemalten T-Shirts mit prom. Persönlichkeiten legal oder illegal? innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.12.2009, 21:31
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Verkauf von selbstgemalten T-Shirts mit prom. Persönlichkeiten legal oder illegal?

Hallo allerseits,

angenommen A möchte unter einem eigenen Markennamen T-Shirts über einen Online-Shop verkaufen. B ist ein talentierter Künstler, der Portraits von prominenten Sportstars malt (die auf seiner Fantasie basieren und nicht auf einer realen Vorlage). A erwirbt die Bildrechte von B und lässt T-Shirts mit den Portraits anfertigen. Darf A die T-Shirts verkaufen oder könnten die portraitierten Sportstars ihm den Verkauf untersagen bzw. ihn verklagen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2009, 11:51
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AW: Verkauf von selbstgemalten T-Shirts mit prom. Persönlichkeiten legal oder illegal?

Atze Schröder zum Beispiel würde dem A schon zeigen, "wo der Frosch die Locken hat".

Denn mal abgesehen von den Persönlichkeitsrechten, die natürlich auch Prominente haben, ist Atze ja auch eine eingetragene Marke.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2009, 18:15
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AW: Verkauf von selbstgemalten T-Shirts mit prom. Persönlichkeiten legal oder illegal

Zitat:
Zitat von Manik
könnten die portraitierten Sportstars ihm den Verkauf untersagen bzw. ihn verklagen?
Das könnten die abgebildeten Person dann, wenn sie sich gegen eine rechtswidrige Verletzung ihrers Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zur Wehr setzen könnten. Dies könnten sie jedenfalls dann, wenn A mit seinem T-Shirt-Verkauf gegen § 22, 23 des Kunsturhebergesetzes verstoßen würde:

§ 22 KUG:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt."

§ 23 KUG:
"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten ... verletzt wird."

---> Wenn das T-Shirt ein Bildnis aus dem Bereich "Zeitgeschichte" zeigt, dann ist eine Verbreitung des Bildnisses eigentlich auch ohne (oder gegen ) die Zustimmung des Porträtierten zulässig.

---> Wenn es jedoch berechtigte Interessen des porträtierten Sportstars verletzen würde, über die Verbreitung von T-Shirts mit seinem Bildnisses nicht mehr allein bestimmen zu können, d.h. nicht durch eine Exklusiv-Vermarktung profitieren zu können, dann wäre eine kommerzielle Bildnis-Verbreitung auf T-Shirts trotz "zeitgeschichtlicher Darstellung" nicht genehmigungsfrei zulässig.

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