Dies ist eine Diskussion zu Verkauf von Markenware innerhalb des Forums Markenrecht
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| Verkauf von Markenware ich habe eine Frage bezüglich Markenrecht. Nehmen wir an P. möchte einen eigenen Online-Shop eröffnen um dort seine alten gebrauchten Klamotten und alte gebrauchte Klamotten seiner Freunde zu verkaufen. Was muss P. dort bezüglich Markenrechte berücksichtigen? Ist es P. erlaubt zu schreiben: Poloshirt der Marke xy.? Vielen Dank schon im voraus und viele Grüße Thomas |
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| AW: Verkauf von Markenware Zitat:
Deshalb soll der Markeninhaber auch nur über das erstmalige Inverkehrbringen seiner Waren unter der betreffenden Marke allein entscheiden dürfen. Hat er Markenwaren-Exemplare erst einmal (innerhalb der EU) in den Verkehr gebracht, so ist sein exklusives "Markenbenutzungsrecht" hinsichtlich dieser Originalwaren erschöpft; diese Markenwaren dürfen dann beliebig oft (gewerblich) weiterverkauft werden, ohne daß sich der Markeninhaber der Benutzung seiner Marke dann noch widersetzen könnte, § 24 MarkenG. Ausnahme: der Zustand der Markenwaren ist (gegenüber dem Zustand, in dem sie vom Markeninhaber in den Verkehr gebracht wurden), verändert oder verschlechtert. Es ist also genehmigungsfrei erlaubt, beim Weiterverkauf von ungetragenen, neuen Poloshirts zu schreiben: "neues Polo-Shirt der Marke xy" Beim gewerblichen Weiterverkauf benutzter/getragener Original-Markenkleidung liegt nun "eigentlich" ein Weitervertrieb von Markenwaren in verändertem oder gar verschlechtertem Zustand vor. Andererseits soll sich der Markeninhaber gemäß § 24 einem Weitervertrieb nicht schon immer dann widersetzen dürfen, wenn der Warenzustand verändert oder verschlechtert ist, sondern nur dann, wenn dieser Umstand einen "berechtigte Grund" darstellt. Vermutlich ist die durch einen bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetretene Verschlechterung (selbst-)getragener Original-Markenkleidung kein berechtigter Grund, sich dem Weiterverkauf dieser Original-Markenexemplare widersetzen zu dürfen. 11 |
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| AW: Verkauf von Markenware Zitat:
Na gut, ich hatte im Army-Reste-Shop auch schon einen Schlafsack erstanden mit geflicktem Einschussloch in der Herzgegend .War zwar womöglich rufschädigend, aber sicherlich "Bestimmungsgemäßer Gebrauch"! Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Verkauf von Markenware Vielen Dank für die Antworten!! Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, und ich habe auch ein bisschen nachgelesen, heißt das dass P. Waren die für Europa bestimmt und dort in den Verkauf gegangen sind bedenkenlos weiterverkaufen kann. Wie sieht es mit Ware aus den USA oder anderen Kontinenten aus? Darf P. beispielsweise gebrauchte Waren die er in einem Urlaub in den USA gekauft hat weiterverkaufen? |
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| AW: Verkauf von Markenware Wenn man die Markenzeichen entfernt und auch nicht mit dem Markennamen wirbt, hat der Markeninhaber keine Rechte mehr aus dem Markengesetz. Ansonsten kann er entscheiden, ob und wann er einen Markenartikel in der EU in Verkehr bringen möchte. Verständlich wird das wohl bei Spielfilmen: Dass du den Kinostart versaust, indem du DVDs verkaufst, die in den USA schon auf dem Markt sind, werden Produzent und Verleih so wenig dulden wie vor einem Start des DVD-Verkaufs in der EU. Aber auch bei Marken-Jeans und Autos gilt: Grauimporte sind nur aus der EU unbedenklich (und noch drei Ländern, darunter Grönland oder Island :-)). In den meisten Fällen wird es den Markenrechtsinhaber wenig scheren, wenn du in der E-Bucht einen "Original-Regenschirm 'Vitzlyputzli' aus Davenport/Ohio" anbietest. Dulden muss er es aber nur, wenn er es dir erlaubt hat. Gruß aus Berlin, Gerd
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