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Verkauf von Kopien bzw. Repliken bekannter Markenprodukte

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf von Kopien bzw. Repliken bekannter Markenprodukte innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 04.11.2011, 18:06
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Verkauf von Kopien bzw. Repliken bekannter Markenprodukte

Hallo,
inwiefern ist es erlaubt, Kopien oder Repliken bekannter Markenprodukte zu verkaufen, sofern dem Verkaufsangebot deutlich zu entnehmen ist, dass es sich um eine Kopie handelt?

Bei Autos gibt es einen Industriezweig, der darauf spezialisiert ist, Repliken alter Edelkarossen herzustellen, die äußerlich von einem Original kaum zu unterscheiden sind. Obwohl sie die entsprechenden Markennamen tragen, liegt hier anscheinend kein Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Wie sieht es aber aus, wenn jemand eine in China hergstellte Kopie einer amerikanischen Gitarre verkauft, allerdings diese beim Verkauf als Kopie kennzeichnet?
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Alt 05.11.2011, 01:15
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AW: Verkauf von Kopien bzw. Repliken bekannter Markenprodukte

Zitat:
Zitat von fleur_de_lys Beitrag anzeigen
inwiefern ist es erlaubt, Kopien oder Repliken bekannter Markenprodukte zu verkaufen, sofern dem Verkaufsangebot deutlich zu entnehmen ist, dass es sich um eine Kopie handelt?
Es wäre erlaubt, sofern

- bei der Nachahmungen keine patentierten technischen Erfindungen oder Verfahren verletzt würden, und keine musterrechtlich geschützten Designs verletzt würden;

- sofern die Waren nicht mit der (bekannten) Marke versehen/gekennzeichnet würden;

- sofern bei der Werbung für die nachgeahmten Markenwaren weder die Marke, noch der Hersteller der Markenware erkennbar gemacht würde.

D.h., das Anbieten des Markenwaren-Plagiats müßte patenrechtlich, geschmacksmutsrerechtlich, markenrechtlich und wettbewerbsrechtlich zulässig geschehen.

Zitat:
... sofern dem Verkaufsangebot deutlich zu entnehmen ist, dass es sich um eine Kopie handelt?
"Die Quio-Hong-Gitarre ist eine originalgetreue Kopie der bekannten amerikanischen Pling-Zac-Gitarre" ist markenrechtlich zulässig, jedoch wettbewerbsrechtlich nach § 6 UWG untersagt.

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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 15:40
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AW: Verkauf von Kopien bzw. Repliken bekannter Markenprodukte

Danke, das leuchtet mir soweit ein, aber bei Autos ist es eigenartigerweise legal, Repliken zu verkaufen, die den Markennamen des Originalherstellers tragen. Ein bekanntes Bespiel wäre der Ferrari aus Miami Vice, der auf einem Chevrolet Corvette basiert, aber äußerlich dem Original bis ins Detail gleicht.

Auch bei Waffen und Militaria gibt es einen großen Markt für originalgetreue Repliken, die allerdings kein Recht verletzen.

Wo liegt hier nun der Unterschied zu den Gitarren aus Fernost? Liegt der Unterschied vielleicht darin, dass einige Hersteller Lizenzgebühren zahlen, andere aber nicht?

Da ich solche Gitarren schon häufig als Gebrauchtware bei Ebay gesehen habe, habe ich mich gefragt, ob bzw. unter welchen Umständen der Wiederverkauf einer solchen Gitarre überhaupt legal wäre.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 16:34
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AW: Verkauf von Kopien bzw. Repliken bekannter Markenprodukte

Zitat:
Zitat von fleur_de_lys Beitrag anzeigen
bei Autos ist es eigenartigerweise legal, Repliken zu verkaufen, die den Markennamen des Originalherstellers tragen. Ein bekanntes Bespiel wäre der Ferrari aus Miami Vice, der auf einem Chevrolet Corvette basiert, aber äußerlich dem Original bis ins Detail gleicht.
Bekanntlich hat die italienische Polizei den Eigentümer eines aus den Innerein eines GMC Pontiac Fiero GT gebastelten Ferraris verhaftet:

6. Oktober 2007
Arrivano le false Ferrari
L'ultimo sequestro a Roma


http://www.repubblica.it/2007/10/sez...ari-false.html

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  #5 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 22:00
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Das mag ein Einzelfall sein, wäre aber der Verkauf von Repliken generell eine Straftat, dann würde es solche Angebote sicher nicht in großer Zahl geben:

http://www.uhren-replicas.com

http://kitcarlist.com
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  #6 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 01:35
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AW: Verkauf von Kopien bzw. Repliken bekannter Markenprodukte

Zitat:
Zitat von fleur_de_lys Beitrag anzeigen
Das mag ein Einzelfall sein, wäre aber der Verkauf von Repliken generell eine Straftat, dann würde es solche Angebote sicher nicht in großer Zahl geben
Diese Schlussfolgerung ist ebenso gutgläubig wie unrealistisch.

Die Zahl der Urheberrechtsverletzungen, die innerhalb von 24 Stunden an einem beliebigen Tag des Jahres in Deutschland begangen werde, schätze ich vorsichtig mal auf 100000... Erlaubt ist keine einzige davon. (Logisch, sonst wär's ja auch keine Urheberrechtsverletzung.)

http://www.uhren-replicas.com
Der Seite fehlt schon mal das gesetzlich vorgeschriebene Impressum.

Warum wohl...?

Was übrigens auch für alle verlinkten Shops gilt.

Der Zoll wird solche Uhren bei der Einfuhr übrigens beschlagnahmen, wenn er ihrer ansichtig wird. Und der Kunde, der sich zusenden lassen wollte, darf mit Ärger rechnen, wegen Verstoßes gegen die einschlägigen Einfuhrbestimmungen.

Kleiner Tip: google einfach mal nach "rolex + replicas + beschlagnahme"...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 22:12
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Zitat:
Zitat von fleur_de_lys Beitrag anzeigen
... wäre aber der Verkauf von Repliken generell eine Straftat ...
Möglicherweise unterliegen die Verkaufsangebote am Ort der Angebots-Tätigkeit keinen Beschränkungen. Bei der Einfuhr in die EU dürfen jedenfalls "im geschäftlichen Verkehr" Originalmarkenzeichen nicht genehmigungsfrei für Uhrenkopien benutzt werden.

Zitat:
... dann würde es solche Angebote sicher nicht in großer Zahl geben:
Die große Zahl solcher Websites spricht eher für den Einfallsreichtum der organisierten Wirtschaftskriminellen bei der Herkunftsverschleierung.

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