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Verkauf eins gefälschten Artikels bei ebay

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf eins gefälschten Artikels bei ebay innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 23:47
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Verkauf eins gefälschten Artikels bei ebay

Hallo und vielen Dank im Voraus für die Antworten

Angenommen x verkauft über das Auktionshaus einen Artikel und nach dem Verkauf an y stellt sich heraus, dass der Artikel gefälscht ist da y dies hat überprüfen lassen. x selbst wusste nicht, dass es sich um eine Fälschung handelt und hat zudem in keinem Wort in der Auktionsbeschreibung erwähnt, dass es sich um ein "original" handelt. Zudem erfolgte der Verkauf als Privatperson. Der Käufer will nun sein Geld zurück und droht mit Strafanzeige. Was muss der x befürchten bzw. wie sieht die rechtliche Situation aus?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 08:41
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AW: Verkauf eins gefälschten Artikels bei ebay

Der x sollte schnellstens dem y den Betrag überweisen und hoffen, dass der Markenrechtsinhaber die Auktion nicht verfolgt hat, ansonsten kommen noch zwischen 1.500 € - 3.000 Rechtsanwaltskosten obendrauf.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 08:55
Boardneuling
 
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AW: Verkauf eins gefälschten Artikels bei ebay

Aber wenn der X davon ausging, dass es sich bei dem Artikel um ein Original handelte, also keine Kenntnis davon hatte, dass es sich um eine Fälschung handelt?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 15:47
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AW: Verkauf eins gefälschten Artikels bei ebay

Mir wurde immer gesagt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Aber ich bin kein Fachmann.
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