Dies ist eine Diskussion zu Verkauf innerhalb des Forums Markenrecht
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| Verkauf ich hoffe das mir einer von euch Klarheit verschaffen kann. Und zwar zum Beispiel : wenn man etwas kaufen würde auf dem nicht zu erkennen ist von welcher Firma es ist, Beispielsweise ein einfaches Seil und man würde dieses Seil mit seinem eigenen Logo versehen und es wieder Verkaufen, wäre das Erlaubt? Ich danke euch für Antworten. |
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| AW: Verkauf Zitat:
Es wäre lediglich nicht zulässig, beim Weiterverkauf unter eigenem Label die "Alt-Marke" weiterzubenutzen und/oder damit zu werben, daß es sich um ein "Markenseil X des Herstellers Y" handeln würde. 11 |
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| AW: Verkauf Sollte das Seil so geflochten sein, dass es auf eine bestimmte Marke schließen lässt, es aber kein Symbol bzw. Firmenlogo enthält, gilt die Regel mit dem erlaubten Weiterverkauf immernoch? Darf ich das Seil auch unter meinem eigenen Firmennamen verkaufen wenn die Logos der ursprünglichen Firma unkenntlich gemacht sind? |
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| AW: Verkauf "§ 24 Erschöpfung (1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, (...)" Ausnahmen stehen in Absatz 2. In der Regel darf man die Ware sogar mit dem Original-Markenzeichen weiterverkaufen (wenn sie legal in der EU in Verkehr gebracht wurde), warum also nicht ohne dieses Markenzeichen? Und warum nicht mit einem eigenen? Gegen das Markengesetz wird damit jedenfalls nicht verstoßen, wie once schon notierte. Auch gegen ein Patent oder gegen ein Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster vertößt man nicht, weil diese Rechte ja ebenfalls schon durch einen legalen Erst-Kauf innerhalb der EU abgegolten worden sind - egal, wie geschützt ein Seil sein mag. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Verkauf Zitat:
"Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, 1.die durch die Art der Ware selbst bedingt ist, 2.die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder 3.die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht." ---> Der Seilhersteller kann die "Form" seiner Seile nicht als (dreidimensionales) Markenzeichen für seine Waren der Art "Seile" beanspruchen. Die Seilform und das Flechtmuster könnten vielleicht patentrechtlich oder geschmacksmusterrechtlich geschützt sein. ABER: Mit dem erstmaligen Inverkehrbringen ist der Patent- und Musterschutz erschöpft; einem Weitervertrieb kann sich der Patent-/Musterrechts-Inhaber nicht mehr widersetzen. 11 |
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