Dies ist eine Diskussion zu Veranstaltung kopiert - Rechtslage? innerhalb des Forums Markenrecht
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| Veranstaltung kopiert - Rechtslage? man wird ja ungehalten, wenn Dritte als Trittbrettfahrer Erdachtes kopieren... Der Fall: Person X veranstaltet in einer Stadt seit 3 Jahren eine Partyreihe mit dem FIKTIVEN Titel "Tanztanzhurra". Person Y wohnt in der gleichen Stadt, bekommt mit, dass diese Reihe super läuft und geht in eine ANDERE Stadt (80 Kilometer entfernt). Dort startet er ebenfalls eine Partyreihe mit dem FIKTIVEN Titel "Tanztanzhurra". Es ist 100% das gleiche Konzept, und das Plakat ist ebenfalls sehr ähnlich. Person X nun hat aber den Namen der Party nicht patentiert/geschützt. Person X hat seit 3 Jahren eine Website über myspace, Person Y hat eine Website seit ein paar Wochen, die FIKTIV ungefähr www.tanztanzhurra-party.de heisst. Meine Fragen: 1) Kann Person X Person Y rechtlich belangen bzw zwingen, die abgekupferte Party umzubenennen? 2) Was passiert, wenn Person Y (!) auf die Idee kommt, den Namen schützen zu lassen? Kann Y dann wiederum X verbieten, in 80 Kilometer weiter diese nachweislich seit 3 Jahren laufende Party zu veranstalten?! Also: Was sollte X tun? ![]() Viele Grüße und danke für Antworten |
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| AW: Veranstaltung kopiert - Rechtslage? Zitat:
( Bei einer überregionalen, auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnten Veranstaltungstätigkeit könnte evtl. schon mit Aufnahme der Benutzung einer entsprechenden Internetseite eine bundesweite Verkehrsgeltung entstehen. ) Zitat:
Zitat:
( Aus diesem Grund scheiterte auch der Versuch des Inhabers der u.a. auch für Gastronomie, Partyveranstaltung u. vieles mehr eingetragenen Marke "Ballermann", gegen den Betrieb des "Ur-Ballermanns" vorzugehen: "Früher befand sich der Ballermann in der Zähringer Straße und war bei seiner Eröffnung eine der wenigen Imbissbuden, die bis in die frühen Morgenstunden geöffnet hatten. Als Werbetafel hatte er damals einen Neoncowboy, der Bratwürste schoss. Der Ballermann war ein fester Begriff in der damaligen Altstadt. Im Zuge der Altstadtsanierung musste der Ballermann mehrmals seine Örtlichkeit wechseln, bis der Inhaber den Standort nach Mallorca verlagerte, er pachtete in Palma das Strandhaus Nummer 6 - daher Ballermann 6. Anfang der 80er Jahre zog es ihn wieder nach Karlsruhe (zunächst an den Kronenplatz, dann an den jetzigen Standort), so hat der Ballermann 6 zwar heute einen spanischen Pächter, ist aber Karlsruher Ursprungs. Einen Rechtsstreit mit dem Inhaber der geschützten Marke Ballermann konnte der Karlsruher Imbiss für sich entscheiden, da er den Namen weitaus länger trägt und es die Ballermann-Currywurst seit 1968 gibt." http://ka.stadtwiki.net/Ballermann ) 11 |
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| AW: Veranstaltung kopiert - Rechtslage? Vielen Dank für die Antwort!!! Inwieweit ich die Dimension der Verkehrsgeltung einzuschätzen habe, weiß ich allerdings nicht. Bisher haben wir diese Veranstaltung nur in Stadt A veranstaltet - allerdings hatten wir andere Veranstaltungen in anderen Städten. Mein Problem ist: Uns wird so die Möglichkeit verbaut, in Stadt B diese Partyreihe fortzuführen. Noch folgende Nachfragen: "Nein: im Gebiet des prioritätsälteren Rechts könnten aus einem erst später entstandenen Recht mit bundesweiter Geltung keine Verbotsrechte hergeleitet werden." Wir werden die Wortmarke wahrscheinlich jetzt schützen lassen. Kann ich aus dem o.g. Zitat folgendes ableiten?: Wir lassen die Wortmarke JETZT schützen, da Person Y aber mit dieser Wortmarke vor 4 Monaten eine Partyreihe in Stadt Y begonnen hat, besitzt er dort das prioritätsälteste Recht? Selbst mit Schutz der Wortmarke können wir ihn nachträglich nicht zwingen, die Party umzubenennen, da er VORHER mit der Party begonnen hat, und das 80 Kilometer entfernt? Oder liegt der Fall zu unseren Gunsten, da wir 3 Jahre zuvor mit dieser Wortmarke die Party begonnen haben (alleridngs eben in Stadt A)? Könnte dann folgender Plan aufgehen oder nicht?: Person X lässt sich die Wortmarke nachträglich schützen, und fordert dann von Person Y Lizenzgebühren o.ä.? Vielen Dank für die Bemühungen - wenn du umsonst feiern willst und im Norden wohnst, sag per PM Bescheid.... Geändert von Weltretter (27.01.2010 um 13:47 Uhr). |
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| AW: Veranstaltung kopiert - Rechtslage? Eine Party-Idee ist generell niemals geschützt - höchstens ihre konkrete Umsetzung, soweit dabei Marken, Patente und Geschmacksmuster betroffen sind. Und ein Party-Name? Nun, die von once erwähnte "Verkehrsgeltung" beschränkt sich in der Regel auf den Einzugskreis einer Party wie auch einer Gastwirtschaft - so hatte früher fast jedes Dorf einen "Löwen" und einen "Adler" als Kneipe:-) Wieso auch nicht - eine Verwechslungsgefahr, vor der Wirte wie Kunden zu schützen wären, war selten zu erkennen. Oder liegt die jetzt vor bei der Party-Reihe? "Huch, du warst in X, 70 km weit weg, wo wir doch in Y verabredet waren?" Hehe. Gruß aus Berlin, Gerd PS. Will man nach X expandieren, muss man sich halt einen Namen ausdenken, der in X noch keine Verkehrsgeltung hat ... Das ging dem "Adler"-Wirt früher auch nicht anders :-)) |
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| AW: Veranstaltung kopiert - Rechtslage? Wenn dem so ist, wäre das natürlich ziemlich traurig für jeden Veranstalter. Denn ein gutes Konzept mit schlüssigem Namen kommt nicht aus dem Nichts, sondern ist harte Arbeit. Sollte aber diese "Kneipenregel" rechtlich gelten, dann geschieht folgendes: Ein Veranstalter will eine Partyreihe in mehrere Städte bringen. Er fängt in Stadt X an,um die Reihe aufzubauen, und will später in Y und Z weitermachen. Mittlerweile aber haben andere die Effektivitätder Reihe geschnallt und beginnen sie VOR ihm in Y und Z. Und er kann nichts dagegen tun. Ich glaube aber, dass deine Auffassung nicht zutrifft - oder dass man diese zumindest verhindern kann. Nicht umsonst gab es Rechtsstreite um bspw. die so genannten "Ü-30"-Partys. Es sollte doch so sein, dass - wenn sich jemand einen Partynamen als Wortmarke bundesweit schützen lässt - dieser dann eben auch tatsächlich geschützt ist. |
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| AW: Veranstaltung kopiert - Rechtslage? Tscha, auch die erste Mitwohnzentrale und die erste Mitfahrzentrale konnten wenig machen dagegen, dass ihre gute Idee in anderen Städten kopiert wurde - und sogar der Name, da der angeblich "rein beschreibend" war und deshalb gar nicht als Marke schützbar. Aber die Kunden freuen sich - sollten sie warten, bis die erste Firma genügend Kapital und Personal hat, um diesen zunächst originellen Service zu exportieren? Hat man aber eine Marke in München geschützt - falls nicht rein beschreibend! -, dann haben es Mitbewerber schwerer, diesen für das selbe Segment zu verwenden: Sie müssten zunächst Schritte unternehmen ... ... außer, sie wären selbst schon marktpräsent, dann ließe sich so eine Eintragung meist leicht stornieren. Gruß aus Berlin, Gerd PS. Merke: "Die Interessen der Bank können nicht die Interessen sein, die Lina Braake hat" http://de.wikipedia.org/wiki/Lina_Braake |
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| AW: Veranstaltung kopiert - Rechtslage? Zitat:
Zitat:
Zitat:
. Dann hätte schon vor 8 Jahren diese Bezeichnung als Marke angemeldet/eingtragen werden können. Dann hätte bundesweit die Benutzung dieser Marke untersagt werden können, ohne daß schon eine Benutzung nachzuweisen gewesen wäre. Findet dann innerhalb der zurückliegenden Benutzung eine (ausreichende) Benutzung statt, dann kann die Marke auch nicht wegen Nichtbenutzung ( Verfalls) gelöscht werden. 11 |
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| AW: Veranstaltung kopiert - Rechtslage? Hallo allesamt, "Denn ein gutes Konzept mit schlüssigem Namen kommt nicht aus dem Nichts, sondern ist harte Arbeit." - das war meine Aussage. Aus dem Kontext gerissene Zitate verfremden. Ein Name kann schnell ausgedacht sein - dann ist er meist unpassend oder schlecht. Im konkreten Fall hat - rein fiktiv - Team X über Wochen Konzepte erarbeitet, und dazu gehört auch der Name. Wenn man es vernünftig machen will, dauert es eben. Und ist harte Arbeit. Aber dann funktioniert es meist auch. Und bei der Mitbewohnerzentrale ist es vielleicht schade um den Namen, aber hätten die Initiatoren das Ding "Wohnmich77" gennant (gut, der Name war jetzt KEINE harte Arbeit...), dann hätte das rechtlich anders ausgesehen? Oder nicht? Aber die Frage ist: Wie definiert sich die Verkehrsgeltung? Mal angenommen, es passiert jetzt folgendes: Person X lässt sich die Wortmarke "Tanztanzhurra" schützen. Nach Bearbeitungs- und Widerspruchsfrist (ca. 3/4 Jahr, vermute ich?) will X Person Y rechtlich dazu zwingen, die kopierte Veranstaltung umzubenennen, da er selbst mit der Veranstaltung in den Ort gehen will. Kann X damit dann Erfolg haben oder nicht? Muss er noch mal 5 Jahre warten, oder hätte wiederum Person Y seit 5 Jahren die Party machen müssen, um weiterhin Recht darauf zu haben? Denn wenn X damit keinen Erfolg hat - was bringt es einem Veranstalter dann überhaupt, einen Partynamen schützen zu lassen? Nahezu kein Veranstalter wird nämlich auf einen Schlag im gesamten Bundesgebiet das gleiche Event starten. X muss für sich einfach wissen, ob es überhaupt (noch) Sinn macht, die Wortmarke zu schützen. Sorry, wenn das alles verquert klingt - bin fürchterlich erkältet. Grüße WR |
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| AW: Veranstaltung kopiert - Rechtslage? Wie könnte eine Verkehrsgeltung entstehen, die einen Markenschutz bietet, der größer ist als eine spätere Eintragung beim Münchener Amt für Patent- usw. ??? Nun, durch Zeit, Werbung und Mundpropaganda. Ob diese Geltung und einschlägigen Kreisen groß genug ist, um einen Schutz zu bieten, entscheidet im Streifall ein Gericht. Das kann auch Gutachter anhören und Gutachten zur Kenntnis nehmen. Glaubt das Gericht dann Aussagen wie "Die Marke ist bekannt bei 20 % der Zielgruppe im Zielgebiet", dann könnte es sehr wohl einen Schutz bestätigen, vgl.: http://www.123recht.net/article.asp?a=207&p=2&ccheck=1 1000 Tatsachen und Mutmaßungen dazu: http://www.google.de/search?hl=de&q=...meta=&aq=f&oq= Gruß aus Berlin, Gerd |
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