Dies ist eine Diskussion zu Unterlassungsaufforderung wegen Markenschutz innerhalb des Forums Markenrecht
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| Unterlassungsaufforderung wegen Markenschutz folgendes Problem: Betroffener A arbeitet seit Jahren offiziell mit der Bezeichnung "XYZ", hat sie sich jedoch aus kostengründen nie schützen lassen. Nun kommt Person B und lässt sich 10 Jahre später die Bezeichnung "XYZ-Land Musterbezeichnung" schützen und untersagt dem Betroffenen A nun die alleinige Verwendung der Bezeichnung "XYZ", da diese ja in seinem Markenschutz enthalten ist. Geht doch aber gar nicht oder? Ist es nicht so, dass man ein Markenrecht auf eine Sache, die schon Jahre vor der Eintragung Bestand hatte, nicht einfordern kann, indem man jetzt jedem die Verwendung dieser Bezeichnung untersagt? Und ist es nicht ebenfalls so, dass die Person B sich nicht die Stand-Allone Version hat schützen lassen sondern diese drei Buchstaben in Vebrindung mit einer weiteren Wortmarke. Also kann doch auch nur die Verwendung der von ihm geschützten Marke untersagt werden, aber doch nicht einzelne Elemente aus dieser Wortmarke, oder? Gibt es zu diesem Thema vielleicht allgemeine Gesetzestexte, die man sich zur unterstützenden Argumentation heranziehen kann? Vielen Dank schon mal für die Hilfe. Liebe Grüße rocklady |
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| AW: Unterlassungsaufforderung wegen Markenschutz Klar, das Markengesetz. Aber dieses Gesetz sieht eben auch ein Verfahren für den Fall vor, dass eine einzutragende Marke gegen ältere Rechte verstößt. Und an gesetzlich vorgesehene Verfahren sollte man sich halten, wenn man nachher keine Nachteile riskieren will. Auskunft zu Einzelheiten des Verfahrens gibt ein auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierter Anwalt. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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