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Umbenennung

Dies ist eine Diskussion zu Umbenennung innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 24.01.2010, 09:27
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Umbenennung

Ein Unternehmer verpachtet sein Firmengrundstück und benennt seine Firma um, welche sich jetzt auf einem neuen Grundstück befindet. Er erlaubt dem Pächter mündlich den alten Firmenamen weiter benutzen zu dürfen.

Angenommen das alte Firmengrundstück (Pachtgrundstück) war noch nicht abbezahlt und aufgrund nicht geleisteter Zahlungen erhält es der Eigentümer zurück um es dann dem Pächter zu verkaufen. Der Pächter wäre dann nicht mehr Pächter sondern Eigentümer.

Darf der Pächter (bzw. neue Eigentümer) den Namen der alten Firma führen?
Kann der alte Firmeninhaber Ansprüche erheben?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2010, 13:29
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AW: Umbenennung

Zitat:
Zitat von Galazwerg
Ein Unternehmer ... benennt seine Firma um
Mit der Aufgabe des Gebrauchs der alten Firmenbezeichnung erlöschen sofort alle Rechte des Unternehmers aus einem entsprechenden Gebrauch als "geschäftliche Bezeichnung", § 5 MarkenG:

"Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden."

---> Keine Benutzung als Firmenbezeichnung, keine Unternehmenskennzeichenrechte gemäß §§, 5,15 MarkenG.

Zitat:
Kann der alte Firmeninhaber Ansprüche erheben?
Wenn der Unternehmer den Gebrauch der Bezeichnung " Baustoffhandlung Ruck-Zuck-Fertig!" als Firma seines Unternehmens aufgibt und fortan unter "Planimol Asunar AG" firmiert, dann hat er keinerlei Ansprüche mehr gegen eine Benutzung der aufgegebenen Bezeichnung.

Bei "Schraubenhandlung Georg Müller GmbH" könnten evtl. namensrechtliche Fragestellungen eine Rolle spielen.

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