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Übersetzung ausländischer Lebensmittelinhaltsstoffe

Dies ist eine Diskussion zu Übersetzung ausländischer Lebensmittelinhaltsstoffe innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 16.04.2010, 21:05
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Übersetzung ausländischer Lebensmittelinhaltsstoffe

Guten Tag,

eine kleine aber wichtige Frage:

Wie verhält es sich mit der KORREKTEN Übersetzung von Inhaltsstoffen auf US-Amerikanischen Lebensmittelprodukten, welche in Deutschland im Einzelhandel angeboten werden sollen.

BSP: Ich habe eine Sauce aus den USA importiert, welche eine amerikanische Liste der Inhaltsstoffe trägt. Diese habe ich vor im Einzelhandel zu verkaufen. WIE muss ich die Übersetzung anfertigen, bzw. WIE genau muss diese aufgebaut sein. Und vor allem: WAS muss sie enthalten? In den USA wird diese Liste idR sehr genau angefertigt. Wenn also in einem Produkt Tabasco enthalten ist, werden ebenfalls die Bestandteile des Tabasco (in Klammern) aufgeführt. Ausserdem würde mich interessieren, ob Verfallsdatum, Adresse des "Übersetzers" etc ebenfalls aufzuführen sind.

Helfen würde mir jeder Hinweis auf einen Gesetzestext, oder auch eine direkte Antwort.

VIELEN Dank vorab.


Lg


M.
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Alt 17.04.2010, 01:09
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AW: Übersetzung ausländischer Lebensmittelinhaltsstoffe

Zitat:
Zitat von Maximilian S.
Liste der Inhaltsstoffe
Vielleicht hilft bei der Vermarktung von Importlebensmitteln die Einhaltung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln, http://bundesrecht.juris.de/lmkv/ ( völlig unabhängig davon, ob, und mit welcher Liste in welcher Sprache ein Import-Lebensmittel versehen ist. )

Zitat:
Ausserdem würde mich interessieren, ob Verfallsdatum, Adresse des "Übersetzers" etc ebenfalls aufzuführen sind.
Das Ergebnis der Übersetzung einer Zutatenliste dürfte kein "Sprachwerk" im Sinne des Urheberrechts sein, sodaß der Übersetzer kein GESETZLICHES Recht auf Nennung haben dürfte. ( Wenn man dem Übersetzer freiwillig/vertraglich ein solches seltsames Recht einräumen will, dann kann er auf diese Vertragsabsprache beharren und verlangen, genannt zu werden. )

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