
10.01.2009, 11:42
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| V.I.P. | | Registriert seit: Apr 2007 Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
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| AW: überregionaler Geltungsbereich einer Wort-und Bildmarke Zitat: |
Zitat von samu1 Hallo, mal angenommen, jemand lässt sich eine Wort-und Bildmarke schützen.Ist dieser Schutz dann in ganz Deutschland gegeben, auch wenn er nur regional tätig wird? | Der Schutz aus der EINTRAGUNG einer Marke ( § 4 Absatz 1 MarkenG ) beim DPMA gilt im gesamten Geltungsbereich des Markengesetzes.
( Eventuell also auch AUSSERHALB Deutschlands. )
Der Schutz aus einer Benutzungsmarke ( § 4 Absatz 2 MarkenG ) erstreckt sich eventuell nur auf das Gebiet, in dem die Markenbenutzung Verkehrsgeltung erlangt hat - was sich daraus entnehmen läßt, daß Benutzungs-Marken zur Löschung jüngerer Marken-Eintragung nur insoweit berechtigen sollen, § 12 MarkenG, als sie zu einem Verbot im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigen würden.
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