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Titelschutz

Dies ist eine Diskussion zu Titelschutz innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 20:23
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Titelschutz

Hallo,

folgendes Fallbeispiel:

Nehmen wir an, ein Autor möchte ein Buch veröffentlichen, musste vor Kurzem aber feststellen, dass der ausgewählte Titel doch nicht so frei ist, wie zunächst angenommen. In diesem Beispiel wird der Titel bereits von einem kleineren Film verwendet, der 2007 veröffentlicht wurde. Nehmen wir an, der Autor hat recherchiert (insofern eine Recherche möglich ist) und herausgefunden, dass besagter Film nicht mehr verkauft oder aufgeführt wird.

Frage 1: Ist somit der Titelschutz automatisch erloschen?

Dann geht es noch um den Titel an sich. Dabei handelt es sich nämlich um die gängige Bezeichnung einer Farbe. Zur Veranschaulichung möchte ich folgendes Titel-Beispiel bringen: "Himmelblau".
Nehmen wir also an, das Buch soll den Titel "Himmelblau" tragen. Ist das überhaupt ein Begriff, der, wegen seiner Alltäglichkeit, als geschützt gelten kann, wenn er bereits verwendet wurde?

Frage 2 wäre somit zusammengefasst: Gibt es Titel, die wegen ihrer Einfachheit keinen Schöpfungswert besitzen und der/die Urheber demnach auch keinen Anspruch auf "Urheberrecht" geltend machen können?

Und Frage 3 wäre: Sollte der besagte Autor versuchen, einen Kontakt zum Filmemacher herzustellen, um ihn persönlich nach den Rechten zu fragen?

Schon mal vielen lieben Dank im Voraus für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.07.2011, 17:39
V.I.P.
 
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AW: Titelschutz

"Wie endet der Titelschutz?
Der Schutz endet mit der Aufgabe des Gebrauchs. Wann dies anzunehmen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Bei Büchern z.B. nicht schon automatisch damit, dass diese vergriffen sind, da Autoren oftmals (...)"

Den Filmer zu fragen, ob er gerade eine Einladung nach Cannes erhalten hat, könnte also nicht schaden. Zur Frage, ob durch einen geschützten Titel eines Filmes auch ein gleichlautender Buchtitel untersagt wäre, ebenda:

"Welchen Schutz erfahren Titel?
Werktitel erfahren Schutz gegen Verwechslungsgefahr und bekannte Werktitel darüber hinaus auch erweiterten Schutz gegen unlautere Ausnutzung und Beeinträchtigung ihrer Wertschätzung und Unterscheidungskraft."

Ein wenig bekannter Film namens "Unkrautjäten" sollte ein gleichnamiges Buch nicht verhindern. Ein Film namens "Lola rennt" schon eher.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2011, 19:45
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AW: Titelschutz

Zitat:
Zitat von Jane.Doe Beitrag anzeigen
Dann geht es noch um den Titel an sich. Dabei handelt es sich nämlich um die gängige Bezeichnung einer Farbe. Zur Veranschaulichung möchte ich folgendes Titel-Beispiel bringen: "Himmelblau".
Nehmen wir also an, das Buch soll den Titel "Himmelblau" tragen. Ist das überhaupt ein Begriff, der, wegen seiner Alltäglichkeit, als geschützt gelten kann, wenn er bereits verwendet wurde?

Frage 2 wäre somit zusammengefasst: Gibt es Titel, die wegen ihrer Einfachheit keinen Schöpfungswert besitzen und der/die Urheber demnach auch keinen Anspruch auf "Urheberrecht" geltend machen können?
Ein Titel muß nur minimale Unterscheidungskraft haben, um einen Tietelschutz begründen zu können. Meines Erachtens wäre wohl erst einem Filmtitel "Film" ein Schutz wegen fehlender Verkehrsgeltung mangels jeglicher Unterscheidungskraft zu versagen.

Allerdings wäre bei Filmtiteln mit seeehr geringer Unterscheidungskraft die Reichweite eines Verbotsrechts wohl sehr eingeschränkt, und im Extremfall nur auf einen Schutz vor der Benutzung eines IDENTISCHEN Titels für eine IDENTISCHEN Werkart ( Film, Buch, Homepage, Wochenzeitschrift, ... ) begrenzt.

11
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  #4 (permalink)  
Alt 22.07.2011, 19:52
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AW: Titelschutz

Vielen Dank für die Antworten!

Zitat:
"Wie endet der Titelschutz?
Der Schutz endet mit der Aufgabe des Gebrauchs. Wann dies anzunehmen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Bei Büchern z.B. nicht schon automatisch damit, dass diese vergriffen sind, da Autoren oftmals (...)"

Den Filmer zu fragen, ob er gerade eine Einladung nach Cannes erhalten hat, könnte also nicht schaden. Zur Frage, ob durch einen geschützten Titel eines Filmes auch ein gleichlautender Buchtitel untersagt wäre, ebenda:

"Welchen Schutz erfahren Titel?
Werktitel erfahren Schutz gegen Verwechslungsgefahr und bekannte Werktitel darüber hinaus auch erweiterten Schutz gegen unlautere Ausnutzung und Beeinträchtigung ihrer Wertschätzung und Unterscheidungskraft."

Ein wenig bekannter Film namens "Unkrautjäten" sollte ein gleichnamiges Buch nicht verhindern. Ein Film namens "Lola rennt" schon eher.

Gruß aus Berlin, Gerd
In dem Beispielfall stellt sich das Kontaktieren des Filmemachers leider als sehr schwierig heraus und blieb bisher ohne Erfolg. Der Autor wird es weiter versuchen, rechnet sich inzwischen aber keine großen Chancen mehr aus.
Wenn man darauf angewiesen ist, ist das Internet leider doch nicht so transparent, wie allgemein angenommen. Leider.

Zitat:
Ein Titel muß nur minimale Unterscheidungskraft haben, um einen Tietelschutz begründen zu können. Meines Erachtens wäre wohl erst einem Filmtitel "Film" ein Schutz wegen fehlender Verkehrsgeltung mangels jeglicher Unterscheidungskraft zu versagen.

Allerdings wäre bei Filmtiteln mit seeehr geringer Unterscheidungskraft die Reichweite eines Verbotsrechts wohl sehr eingeschränkt, und im Extremfall nur auf einen Schutz vor der Benutzung eines IDENTISCHEN Titels für eine IDENTISCHEN Werkart ( Film, Buch, Homepage, Wochenzeitschrift, ... ) begrenzt.
Dass es generell keinen Schutz für einen einfachen Titel gibt, habe ich mir dann wohl ein bisschen falsch vorgestellt.

Aber zusammengefasst: Dass es sich in dem Beispielfall um kein identisches Medium handelt (einmal Buch, einmal Film), scheint also schon mal von Vorteil zu sein und schränkt die Verwechslungsgefahr enorm ein. Zusätzlich unterliegen sowohl Buch als auch Film zwar grob dem gleichen Genre, behandeln aber unterschiedliche Themen, sodass inhaltlich ebenfalls keine Verwechslungsgefahr bestehen kann.
Und nicht zuletzt handelt es sich bei dem Film um kein bekanntes Werk, sodass von "unlauterer Ausnutzung" oder "Beeinträchtigung der Wertschätzunng" nicht die Rede sein kann.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, sieht es ziemlich gut aus, dass der Autor den Titel beibehalten kann - eine todsichere Garantie gibt es aber wie so oft und auch in diesem Fall nicht (sollte die Rücksprache mit dem Filmemacher nicht doch noch zustandekommen).
Zumindest hoffe ich, dass ich es richtig verstanden habe.

Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten und ein schönes Wochenende =)
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