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Szenename als Patent

Dies ist eine Diskussion zu Szenename als Patent innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.04.2010, 20:48
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Szenename als Patent

Hallo, ich versuche mal volgendes Problem zu schildern. Da ich mich mit Patenten nicht auskenne hoffe ich doch mal das mir hier jemand helfen kann.

Es geht um Folgendes.
Jemand hat einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt für den Bergriff Psychobilly gestellt. Dieser Begriff ist der Name einer Szene. (z.B. Punk)
Was bedeutet das im einzelnen für die Leute aus dieser Szene, die Konzerte veranstalten, Bands die Shirts usw. drucken oder Betreibern von Internetseiten die diesen Begriff in ihrer Domain verankert haben? Angemeldet wurde der Name Psychobilly unter folgenden Punkten.

Wiedergabe der Marke - Psychobilly
Markenform - Wortmarke
Klassen - 25, 14, 18
Waren- / Dienstleistungsverzeichnis - Klasse 14:
Schmuckwaren, soweit in Klasse 14 enthalten, Armbänder [Schmuck], Halsketten [Schmuck], Uhren
Klasse 18:
Brieftaschen, Geldbörsen, Halsbänder für Tiere, Hundeleinen, Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, Rucksäcke, Schultaschen, Schulranzen, Taschen
Klasse 25:
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Badeanzüge, Badehosen, Badeschuhe, Faschings-, Karnevalskostüme, Gürtel [Bekleidung], Handschuhe [Bekleidung], Halstücher, Hemd-Höschenkombinationen [Unterbekleidung], Hemden, Hosen, Hosenträger, Hüte, Jacken, Jerseykleidung, Kopfbedeckungen, Krawatten, Lederbekleidung, Mäntel, Mützen, Oberbekleidungsstücke, Parkas, Pullover, Pyjamas, Radfahrerbekleidung, Röcke, Sandalen, Schals, Schlafanzüge, Schnürstiefel, Slips, Socken, Strandschuhe, Strümpfe, Strumpfhosen, Sweater, T-Shirts, Trikotkleidung, Trikots, Unterbekleidungsstücke, Unterhosen, Unterwäsche


Ich bedanke mich schon mal im Voraus

Geändert von DirtyDevil (11.04.2010 um 19:02 Uhr).
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Alt 11.04.2010, 23:24
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AW: Szenename als Patent

Hallo DirtyDevil,

das bedeutet, dass der Begriff als Marke angemeldet ist (nicht als Patent), und zwar für drei Klassen, und zwar für Deutschland:
http://de.wikipedia.org/wiki/Markengesetz

Das Gesetz dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/

Mehr dazu erfährt man auch beim http://www.dpma.de/

Also darf keiner mehr "Hemd-Höschenkombinationen [Unterbekleidung]" usw. unter der Marke "Psychobilly" in Verkehr bringen in D, ohne Erlaubnis des Rechteinhabers.

(Außer er schafft es, dass die Marke wieder gestrichen wird beim dpma.)

Und auch nicht unter ähnlichen Namen. Und so weiter. Für eine andere Klasse von Waren aber meistens schon. Man kucke mal, wieviel Waren in D auf die Marke "Fokus" hören.

Was man mit der Marke dennoch treiben kann ohne Erlaubnis, das wird hier angedeutet:
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 13.04.2010, 02:40
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AW: Szenename als Patent

Zitat:
Zitat von DirtyDevil
Jemand hat einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt für den Bergriff Psychobilly gestellt. Dieser Begriff ist der Name einer Szene. (z.B. Punk)
"Eigentlich" müßte durch das Markenamt vor der Eintragung eine gewissenhafte Prüfung erfolgen, ob der Eintragung des angemeldeten Zeichens als Marke für die KONKRET angemeldeten Waren und Dienstleistungen Eintragungshindernisse entgegenstehen. Etwa das in § 8 Absatz Absatz 2 Nr. 3 MarkenG genannte Eintragungshindernis:

"Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
(...)
3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind, "


Zitat:
Psychobilly ... Dieser Begriff ist der Name einer Szene. (z.B. Punk)
---> Das Wortzeichen "Psychobilly" könnte nicht als Marke für solche Waren/Dienstleistungen eingetragen werden, die im allgemeinen Sprachgebrauch ( oder im "Szene-Jargon" ) mit "Psychobilly" bezeichnet werden.

Zitat:
Was bedeutet das im einzelnen für die Leute aus dieser Szene, die Konzerte veranstalten, Bands die Shirts usw. drucken oder Betreibern von Internetseiten die diesen Begriff in ihrer Domain verankert haben?
1. JEDER(!) der der Meinung ist, eine Marke sei entgegen eines Eintragungshindernisses eingetragen worden ( leider erfolgt im Eintragungsverfahren zumeist eine äußerst nachlässige Prüfung ) kann beim DPMA einfach einen Antrag auf Löschung der Marke stellen.

2. Eine Marke "Psychobilly" etwa für die Ware "T-Shirts" berechtigt den Inhaber nicht, § 23 MarkenG, die Benutzung von "Psychobilly" als Bestimmungsangabe ( ".... biete Ihnen T-Shirts für Psychobilly-Szenemitglieder an! ...." ) untersagen zu dürfen:

§ 23 MarkenG
"Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr (...)

2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, (...)

sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt."

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