Dies ist eine Diskussion zu Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden innerhalb des Forums Markenrecht
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| Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden Darf V nun auf seiner Webseite Screenshots von Facebook oder Google oder Ausschnitte wie das Logo einfach so verwenden- letztendlich ja zu kommerziellen Zwecken? |
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| AW: Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden Zitat:
2. Soweit markenrechtlich geschützte Zeichen ( Wortmarken, Logos, usw. ) benutzt würde, so ist Dritten deren "anständige" Benutzung erlaubt, § 23 MarkenG, etwa wenn dies in der Werbung für Dienstleistungen geschieht, die sich auf die betreffenden "Marken"-Dienste beziehen, soweit nicht der unzutreffende Eindruck einer tatsächlich nicht vorhandenen geschäftlichen Verbindung zum Markeninhaber erweckt würde ( oder wenn die Marken-Nennung etwa im Zubehör- oder Ersatzteil-Handel erforderlich ist ). 11 |
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| AW: Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden Zitat:
Zitat:
Das heißt: V darf nicht behaupten, es handele sich um einen offiziellen Dienst/Produkt sondern eher als Hilfe für die Benutzung der Seite / des Dienstes... oder? |
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| AW: Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden Zitat:
Zitat:
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| AW: Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden Urheberrechtlich geschützte Werke (Texte, Fotos usw., die urheberrechtlichen Schutz genießen) darf man außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen überhaupt nicht ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers verwenden. Geschütze Marken (Logos, Markenzeichen usw.) darf man ohne Erlaubnis des Markeninhabers nicht "markenmäßig" verwenden. Man darf sie unter bestimmten Umständen durchaus im Geschäftsverkehr und gewerblich verwenden - wer gebrauchte Mercedesse verkauft, darf selbstverständlich mit der Marken- und Typenbezeichnung für sein Angebot werben, er darf den Mercedes-Stern abbilden, usw. usf. (Er darf aber nicht den Eindruck erwecken, Mercedes-Benz stehe direkt im Zusammenhang mit seinem Angebot oder seiner Tätigkeit.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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