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Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden

Dies ist eine Diskussion zu Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 10:59
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Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden

V verkauft er über das Internet ein Produkt, das dem Kunden dabei hilft, auf einer Webseite etwas bestimmtes zu erreichen (z.B. auf Facebook Werbung zu schalten oder bei Google besser zu ranken).

Darf V nun auf seiner Webseite Screenshots von Facebook oder Google oder Ausschnitte wie das Logo einfach so verwenden- letztendlich ja zu kommerziellen Zwecken?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 11:55
V.I.P.
 
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AW: Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden

Zitat:
Zitat von Wasserbaum Beitrag anzeigen
V verkauft er über das Internet ein Produkt, das dem Kunden dabei hilft, auf einer Webseite etwas bestimmtes zu erreichen (z.B. auf Facebook Werbung zu schalten oder bei Google besser zu ranken).

Darf V nun auf seiner Webseite Screenshots von Facebook oder Google oder Ausschnitte wie das Logo einfach so verwenden
1. Die von V über seine Internetseite zugänglich gemachten Inhalte könnten urheberrechtlich ( oder zumindest ihr "Design" geschmacksmusterrechtlich ) geschützt sein.

2. Soweit markenrechtlich geschützte Zeichen ( Wortmarken, Logos, usw. ) benutzt würde, so ist Dritten deren "anständige" Benutzung erlaubt, § 23 MarkenG, etwa wenn dies in der Werbung für Dienstleistungen geschieht, die sich auf die betreffenden "Marken"-Dienste beziehen, soweit nicht der unzutreffende Eindruck einer tatsächlich nicht vorhandenen geschäftlichen Verbindung zum Markeninhaber erweckt würde ( oder wenn die Marken-Nennung etwa im Zubehör- oder Ersatzteil-Handel erforderlich ist ).

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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 11:59
Boardneuling
 
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AW: Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
1. Die von V über seine Internetseite zugänglich gemachten Inhalte könnten urheberrechtlich ( oder zumindest ihr "Design" geschmacksmusterrechtlich ) geschützt sein.
Danke! Scheint nun etwas verwaschen zu sein. Auf der sicheren Seite ist V also ohne Verwendung der Designs und Logos - aber kann sich V in diesem fiktiven Fall nicht "absichern" und einen Hinweis platzieren, dass er ausdürkclich NICHT Urheber der Logos etc. ist?
Zitat:
2. Soweit markenrechtlich geschützte Zeichen ( Wortmarken, Logos, usw. ) benutzt würde, so ist Dritten deren "anständige" Benutzung erlaubt, § 23 MarkenG, etwa wenn dies in der Werbung für Dienstleistungen geschieht, die sich auf die betreffenden "Marken"-Dienste beziehen, soweit nicht der unzutreffende Eindruck einer tatsächlich nicht vorhandenen geschäftlichen Verbindung zum Markeninhaber erweckt würde ( oder wenn die Marken-Nennung etwa im Zubehör- oder Ersatzteil-Handel erforderlich ist ).

11
Danke!

Das heißt: V darf nicht behaupten, es handele sich um einen offiziellen Dienst/Produkt sondern eher als Hilfe für die Benutzung der Seite / des Dienstes... oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 12:17
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AW: Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden

Zitat:
Zitat von Wasserbaum Beitrag anzeigen
kann sich V in diesem fiktiven Fall nicht "absichern" und einen Hinweis platzieren, dass er ausdürkclich NICHT Urheber der Logos etc. ist?
Nein. Wo die Benutzung fremder Markenzeichen zustimmungsfrei erlaubt ist, könnte vom Markeninhaber ein solcher Hinweis nicht verlangt werden; und sofern eine genehmigungsbedürftige Markenzeichenbenutzung erfolgt, würde die erforderliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht durch derartige Hinweise ersetzt werden können.

Zitat:
Das heißt: V darf nicht behaupten, es handele sich um einen offiziellen Dienst/Produkt
Es dürfte nichteinmal der Eindruck erweckt werden.

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  #5 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 13:26
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AW: Screenshots und Logos von bekannten Unternehmen verwenden

Urheberrechtlich geschützte Werke (Texte, Fotos usw., die urheberrechtlichen Schutz genießen) darf man außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen überhaupt nicht ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers verwenden.

Geschütze Marken (Logos, Markenzeichen usw.) darf man ohne Erlaubnis des Markeninhabers nicht "markenmäßig" verwenden.

Man darf sie unter bestimmten Umständen durchaus im Geschäftsverkehr und gewerblich verwenden - wer gebrauchte Mercedesse verkauft, darf selbstverständlich mit der Marken- und Typenbezeichnung für sein Angebot werben, er darf den Mercedes-Stern abbilden, usw. usf. (Er darf aber nicht den Eindruck erwecken, Mercedes-Benz stehe direkt im Zusammenhang mit seinem Angebot oder seiner Tätigkeit.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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