Dies ist eine Diskussion zu Schutz einer Berechung innerhalb des Forums Markenrecht
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| Schutz einer Berechung Mal angenommen, eine amerikanische Firma entwickelt eine Theorie zur Messung von Mitarbeiterzufriedenheit. Die Frage "Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Arbeitsplatz?" wird auf einer Skala von 1-7 bewertet. Je nach Antwort werden die Mitarbeiter dann gruppiert in sagen wir mal "Fans" und "Gleichgueltige". Die Anzahl der Fans minus der der Gleichgueltigen ergibt dann einen Wert, der , sagen wir, als "Realzufriedenheitswert" bezeichnet wird, und auf den die amerikanische Firme eine Trademark angemeldet hat. Nehmen wir an, der Realzufriedenheitswert hat es zu weltweiter Bekanntheit gebracht. Ein Beratungsunternehmen in, sagen wir, Neuseeland bietet Mitarbeiterzufriedenheitsstudien an. Nehmen wir an, das Unternehmen hat schon immer die obige Zufriedenheitsfrage gestellt, und moechte nun aufgrund der Bekanntheit des Realzufriedenheitswertes diesen fuer seine Kunden ausrechnen und auch so bezeichnen. Sicherlich ist die Zufriedenheitsfrage an sich nicht "schuetzbar", aber... 1) Kann das amerikanische Unternehmen die Nutzung des Ausdrucks "Realzufriedenheitswert" in einer Dienstleistung (z.B. Studie fuer ein Kundenunternehmen) untersagen, bzw. die Nutzungsrechte mit einer grossen Gebuehr und der Teillnahme an teuren "Trainingskursen" verbinden? 2) Wie sieht's mit der Berechnung des Wertes aus? Waere diese speziell genug, um schuetzbar zu sein? Oder nur, wenn die Begriffe "Fan" und "Gleichgueltige" verwendet wuerden? 3) Theoretisch koennte die neuseelaendische Firma doch sicher dieselbe (nicht besonders originelle) Berechnung anstellen, und dann einfach einen alternativen Namen fuer das Ergebnis finden? lg, marensyd |
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| AW: Schutz einer Berechung Die Berechnung an sich sollte, wenn sie üblichen statistischen Methoden folgt, nicht schützbar sein. Die Idee einer siebenstufigen Skala ist nun wirklich uralt und nicht zu schützen. Die Begriffe könnten etwas anderes sein, da sich der Test wohl schon etabliert hat. Ich bin der Meinung, dass die neuseeländische Firma keine Probleme kriegen wird, wenn sie Test und Bezeichnungen so ändert, dass sie keine Ähnlichkeit mit den ursprünglichen Begriffen haben. Achtung: wenn der Testaufbau (also die Items und die Abteilungen) vergleichbar ist, könnte sehr wohl ein Plagiat vorliegen. Alles nur umzubenennen wird nicht reichen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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