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Richtig absichern beim Onlineverkauf von Markenprodukten

Dies ist eine Diskussion zu Richtig absichern beim Onlineverkauf von Markenprodukten innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 08.02.2010, 17:45
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Richtig absichern beim Onlineverkauf von Markenprodukten

Person A möchte über dritte Markenbekleidung einkaufen und wieder übers Internet verkaufen. Nun war ja schon oft die Rede, dass Anwälte willkürlich Mahnungen verschicken, die Ware sei nicht original und eine Geldbuße drohe.
Ist es richtig, dass Person A dann in der Beweispflicht ist und handeln MUSS?
Reicht es, wenn Person A bei den dritten in der Rechnung fordert:" Bestätigung der Originalität auf der Rechnung, frei in der EU verkäuflich und frei von rechten Dritter" ?
Oder muss man noch etwas beachten, damit es im Falle eines Vorwurfes formal korrekt ist? Extra Schreiben mit Unterschrift, bzw anderen Text?
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